Abtreibung bleibt "tiefe soziale Wunde"
Graz, 18.4.07 (KAP) Die Abtreibung ist und bleibt nach den Worten des Grazer Diözesanbischofs Egon Kapellari eine "tiefe soziale Wunde", wie dies auch Kardinal Franz König immer wieder gesagt hat. "Als Kirche können wir uns damit nicht abfinden, weil Abtreibung ja ein wehrloses und schuldloses menschliches Wesen auslöscht", so Kapellari in einem Interview für die kommende Ausgabe der steirischen Kirchenzeitung "Sonntagsblatt". Man dürfe der Zivilgesellschaft betreffend Abtreibungen "kein gutes Gewissen einräumen". Die Schicksale betroffener Frauen bedürften aber einer einfühlsamen Zuwendung, ohne dass das Prinzip des Schutzes der Ungeborenen dadurch in Frage gestellt wird.
Wie der Stellvertretende Vorsitzende der Österreichischen Bischofskonferenz in dem Interview betont, schütze das österreichische Strafrecht prinzipiell die ungeborenen Kinder, nehme sie aber von diesem Schutz in den ersten drei Monaten ihres Lebens aus und verhindere auch nicht die Spätabtreibung behinderter Kinder. "Für uns Katholiken gilt die moralische Pflicht zum Schutz aber ohne diese zeitlichen Ausnahmen, die ja Verletzungen eines schwerwiegenden Prinzips sind", so der Grazer Diözesanbischof.
Manche politisch Verantwortliche ignorierten seit Jahren, dass das Strafrecht die Abtreibung prinzipiell als Unrecht qualifiziert. Sie wollten die derzeit teilweise Straflosigkeit durch ein generelles "Recht auf Abtreibung" - eventuell auch gleich auf Kosten der Krankenkassen - durchsetzen. So würden Kinder "zum Krankheitsfall degradiert". Ein oberstgerichtliches Urteil habe sogar die nicht verhinderte Geburt eines behinderten Kindes zum zivilrechtlichen "Schadensfall" erklärt. Kapellari: "Gegen all das müssen wir uns mit demokratischen Mitteln entschieden wehren im Interesse der Humanität und der Zukunft unserer Gesellschaft."
Vielfältiges Engagement für Lebensschutz
Angesprochen auf die Kritik an der Vorgangsweise mancher Lebensschutzgruppen meint Kapellari, der Einsatz für das ungeborene Leben verdiene "grundsätzlich Respekt und Dank". Das gilt auch für die notwendige Aufklärung von Jugendlichen über das Wesen des Schwangerschaftsabbruchs. Abtreibung sei ein schwerer Verstoß gegen das fünfte Gebot und daher auch im Religionsunterricht zu thematisieren. Die Aktivitäten von Lebensschützern müssten sich allerdings "in die bestehende Rechtsordnung einfügen und dürfen Veränderungen dieser Rechtsordnung nur mit demokratischen Mitteln anstreben". Die Möglichkeiten für den Schutz Ungeborener einzutreten, seien auch jetzt durchaus reichlich gegeben, der Spielraum werde nicht zur Gänze ausgenutzt.
Man könne nie genug für das ungeborene Leben tun, hob der Bischof hervor. Im Vergleich mit anderen gesellschaftlichen Kräften sei die katholische Kirche diesbezüglich aber sehr aktiv. Sie beschütze und fördere nicht nur das ungeborene, sondern auch das geborene Leben, bemühe sich um alte und kranke Mitmenschen und sei gegen die Legalisierung von Euthanasie. "Wir werden in unserer Diözese über die Aktivitäten kirchlicher Institutionen für den Schutz und die Förderung des Lebens bald wieder zusammenfassend berichten und dieses Wirken intensivieren", so Bischof Kapellari.