Neue Pflege-Regelung nur Teillösung
Wien, 25.4.07 (KAP) Das so genannte "Hausbetreuungsgesetz" zur Regelung der arbeitsrechtlichen Belange der Rund-um-die-Uhr-Betreuung pflegebedürftiger Menschen daheim ist am Mittwochvormittag im Ministerrat beschlossen worden. Wirtschaftsminister Martin Bartenstein und Sozialminister Erwin Buchinger gaben nach der Arbeitssitzung die Einigung bekannt. Ergänzend dazu wird das Bundespflegegeldgesetz angepasst, um die Förderung der Betreuung daheim zu regeln, diese soll ab Stufe fünf gelten. Die Caritas hat sich in einer ersten Stellungnahme nur bedingt zufrieden gezeigt. Sie fordert nach wie vor ein Gesamtkonzept zur Pflege und verweist auf Schwachstellen der neuen Regelung, wie aus Presseausendungen von Caritas Österreich-Generalsekretär Stefan Wallner und dem Wiener Caritasdirektor Msgr. Michael Landau hervor geht.
Das Hausbetreuungsgesetz gilt für Personen ab Pflegestufe 3, sowie für jene in Pflegestufe 1 und 2, die auf Grund einer Demenzerkrankung eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung brauchen. Für alle anderen kommt das Hausangestelltengesetz zur Anwendung, sagte Bartenstein. Zur Qualitätssicherung verwies der Wirtschaftsminister etwa auf "Informationspflicht" gegenüber Hilfsorganisationen und Ärzten. Laut Buchinger soll es auch eine Pflegeberatung sowie Überprüfungen in einem noch festzulegenden regelmäßigen Rhythmus geben.
Gesamtkonzept notwendig
Für den Wiener Caritasdirektor Michael Landau ist die arbeitsrechtliche Regelung der 24-Stunden-Betreuung zwar ein wichtiger Schritt, aber auch nur ein Aspekt des Themas. "Wir brauchen ein Gesamtkonzept, wie Pflege in Zukunft geregelt wird. Da geht es um einheitliche Qualitäts- und Finanzierungsstandards. Da geht es aber auch um die Entwicklung neuer Modelle, die Entlastung der Angehörigen oder die bessere Berücksichtigung von Demenzerkrankungen", so Landau am Mittwoch in einer Presseaussendung.
Der Wiener Caritasdirektor hofft, dass sich alle Beteiligten von Bund und Ländern ihrer Verantwortung zur Finanzierung der Pflege bewusst sind: "Hier darf es keine sozialen Schwellen geben. Ohne eine entsprechende Finanzierung bleiben alle Pläne Stückwerk". Vorschläge der Hilfsorganisationen lägen längst auf dem Tisch. Das Hin und Her in den vergangenen Tagen und Wochen bestätige, dass man ohne ein Gesamtkonzept und eine einheitliche undsolidarische Finanzierung nicht weiter komme.
Erneut plädierte Landau mittelfristig auch für die Einrichtung eines eigenen Staatssekretariats für Pflegefragen im Sozialministerium. "Eine klare Verantwortlichkeit innerhalb der Regierung wäre ein wichtiges Signal, dass diese Herausforderungen endlich angegangen werden", so Landau.
Gefahr der Scheinlösung
Caritas Österreich-Generalsekretär Stefan Wallner kritisierte am Mittwoch, dass die beschlossene Teillösung für die 24-Stunden- Betreuung eine große Gruppe von betreuungs- und pflegebedürftigen Menschen im Regen stehen lasse. Denn demenzerkrankte Personen befänden sich überwiegend in den Pflegegeldstufen 1 bis 4 und seien somit von der geplanten Förderung ausgeschlossen, die erst ab Pflegestufe 5 vorgesehen ist.
Wallner: "Damit die Teillösung nicht zur Scheinlösung wird, muss die Pflegegeldeinstufung für Demenzerkrankte rasch den realen Anforderungen angepasst werden". Denn gerade diese Personengruppe, werde in den nächsten Jahrzehnten wachsen und verstärkt Hilfe brauchen.
Zudem müsse eine Evaluierung der Förderung der 24-Stunden-Betreuung schon nach sechs Monaten und nicht, wie derzeit geplant, nach eineinhalb Jahren erfolgen. Wallner: "Spätestens nach einem halben Jahr kann man sagen, ob die Neuregelung greift oder nachgebessert werden muss".
Die Caritas beurteilt die heute beschlossene neue Regelung in einigen Punkten aber auch positiv: Ein "wichtiger Schritt zur Qualitätssicherung" sei, so der Caritas-Generalsekretär, dass die geplante Regelung für die Pflegepersonen eine regelmäßige Pflegeberatung vorsehe. Positiv sei auch, dass durch die ASVG-Novelle die selbstversicherten, pflegenden Angehörigen nun wesentlich besser unterstützt würden.
Die Neuregelung der 24-Stunden-Betreuung, die nur rund fünf Prozent der Pflegebedürftigen betreffe, sei "freilich nur ein Puzzlestein für die Sicherung einer menschenwürdigen und leistbaren Betreuung und Pflege für alle", betonte der Caritas-Generalsekretär: "Der große Wurf in der Pflegefrage fehlt noch. Es braucht ein Gesamtkonzept mit einer gerechten Lastenteilung, so Wallner.