"Sinn und Schuldigkeit" - Nachlese zur Hartheim-Konferenz
Linz, 20.4.07 (KAP) Menschen sollen nicht "durch" die Hand eines anderen Menschen sterben, sondern "an" der Hand eines anderen: An dieses Wort von Kardinal Franz König erinnerte Kardinal Christoph Schönborn am Freitag bei der Eröffnung der Internationalen Hartheim-Konferenz "Sinn und Schuldigkeit. Fragen zum Lebensende". Die Forderung Königs müsse auch bei der Erarbeitung einer neuen österreichischen Verfassung immer wieder in Erinnerung gerufen werden, so Schönborn. Wie der Kardinal weiterhin betonte, habe der österreichische Allparteienkonsens bei der Ablehnung direkter "Sterbehilfe" sowie zur Förderung von Sterbebegleitung und Hospizbewegung eine "europaweite Vorbildfunktion".
Der Wiener Erzbischof sprach sich für eine "Wiederentdeckung der 'Kunst des Sterbens', der 'Ars moriendi'" aus. In einer Zeit, in der allerorts die Debatten um aktive Sterbehilfe in Gang sind, sei es "dringend geboten", die Frage des Lebensendes erneut "in die Mitte der gesellschaftlichen Diskussion" zu holen. Im Angesicht des Todes seien "die meisten Menschen heute hilflos, sprachlos und gestenlos", so Kardinal Schönborn. Eine bewusste Auseinandersetzung mit dem eigenen Sterben müsse diese Sprachlosigkeit aufgreifen und dem "Sprechen über den Tod" wieder Bedeutung geben.
Im Blick auf die Gräueltaten, die während des Nationalsozialismus in Schloss Hartheim an behinderten Menschen verübt wurden, betonte Kardinal Schönborn, dass "eine Gesellschaft, in der behinderte Menschen keinen Platz mehr finden, selbst eine behinderte Gesellschaft ist". Ihr fehle "ein Maß an Menschlichkeit", so Schönborn, der auf die Tendenz verwies, ungeborene Kinder bei Verdacht auf Behinderung zu eliminieren.
EU-Kommissar Jan Figel unterstrich in seinen Grußworten, dass es "Pflicht" der Heutigen sei, sich "der Vergangenheit und ihrer schrecklichen Gräueltaten zu erinnern". Hartheim sei ein solcher "Ort des Grauens" gewesen, mittlerweile habe er sich jedoch in einen "Ort des Lebens und des Neubeginns" gewandelt. Nichts verkörpere diesen Neubeginn mehr als eine "lebendige Kultur und Bildung". Die Verbrechen des Nationalsozialismus hätten Europa "materiell und moralisch ausgelaugt", so Figel weiter. Daher sei es das Anliegen der Gründungsväter dre europäischen Einigung gewesen, "nicht nur eine marktökonomische Gemeinschaft, sondern eine Wertegemeinschaft zu schaffen", in der Freiheit, Demokratie und Menschenrechte die obersten Prinzipien darstellen. In den vergangenen 50 Jahren habe man in Europa "viel erreicht", jedoch sei dieser Status "nicht ewig gesichert", so Figel. Vielmehr bedürfe es einer "ständigen Erneuerung der moralischen Ressourcen", die nur durch eine lebendige Erinnerung gelingen könne.
Seine Forderung nach einem "nationalen Hospizplan" zum Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung in Österreich hat auch der Wiener Caritasdirektor Msgr. Michael Landau erneuert. Wie Landau bei der Internationalen Hartheim-Konferenz in einer Diskussionsrunde mit dem Innsbrucker Diözesanbischof Manfred Scheuer, Diakonie-Direktor Michael Chalupka, Ahmet Hamidi von der Islamischen Glaubensgemeinschaft und Alexander Friedmann von der Israelitischen Kultusgemeinde betonte, stehe die derzeit übliche Trennung von Gesundheits- und Sozialwesen einem zügigen Fortschritt im Wege.
Akuten Handlungsbedarf sieht Landau insbesondere bei der "völlig unzureichenden Anzahl" stationärer Hospizbetten. Auch bei der Betreuung hoch betagter und dementer Menschen bestehe Handlungsbedarf. Es bedürfe dabei einer Integration der Erfahrungen aus der Hospizarbeit in den Bereich der Pflege. Landau erinnerte daran, dass "ein wesentlicher Teil" der Hospizarbeit in Österreich von etwa 3.000 ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geleistet wird. Es genüge jedoch nicht, "das Ehrenamt hochzuloben", ohne auf der anderen Seite für eine ausreichende Finanzierung im Hinblick auf Ausbildung, Begleitung und Supervision der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer zu sorgen. Auch das Ehrenamt stelle "Erfordernisse professioneller Arbeit", so Landau. Finanzielle Unterstützung müsse darüber hinaus jenen geboten werden, die sich zur Pflege von Angehörigen an deren Lebensende bereit erklären.
Landau appellierte darüber hinaus, das Thema Hospiz "auch künftig über Parteigrenzen hinweg gemeinsam zu tragen und aus dem Parteienstreit heraus zu halten". In diesem Zusammenhang erinnerte der Caritasdirektor an die Forderung Kardinal Königs, jede Form direkter Sterbehilfe "auch im Rahmen einer künftigen Verfassung zu untersagen".
Biblische Wege des Umgangs mit Leiden
Als Christ sei man bei den "Fragen zum Lebensende" immer auf Ostern verwiesen, so Landau. Zwar stelle das Kreuz "damals wie heute ein Stück Wirklichkeit auch im eigenen Leben" dar, es gebe "kein leidfreies Diesseitsparadies". Jedoch lebe der Christ immer zugleich auch in der Hoffnung, dass "nicht der Tod, nicht das Leid, nicht die Ungerechtigkeit, sondern die Auferstehung und das Leben, die Freude und die Gemeinschaft mit Gott" das letzte Wort haben, so Landau.
Erfahrbar werde der Tod insbesondere in Form des "Todes eines geliebten Menschen", betonte Landau. Durch alle Sinngebungsversuche hindurch bleibe der Mensch dabei stets auf die "Unerklärlichkeit des Leids in seiner Gesamtheit" verwiesen. Die Bibel reflektiere diese Unerklärlichkeit laut Landau unter anderem in den Klagepsalmen. Es gehöre daher zu den "biblischen Wegen des Umgangs mit dem Leiden", dieses "keinesfalls fatalistisch-passiv zu akzeptieren", sondern "Leid, Unrecht, Ungerechtigkeit an der Wurzel zu bekämpfen".
Landau erinnerte an das biblische Menschenbild, das "in der Gottesebenbildlichkeit des Menschen gründet" und demzufolge das Leben "mehr ist als eine beliebige biologische Tatsache". Diese Überzeugung werde von den christlichen Kirchen "als grundlegende ethische Ressource in jedes Nachdenken über Leiden und Tod eingebracht". Das biblische Menschenbild fordere die "Achtung vor dem Menschen" ein, die "jeder rechtlichen Regelung vorausgeht", insofern dem Menschen "allein schon auf Grund seines Menschseins" Würde zukomme.
Auch der Innsbrucker Diözesanbischof Manfred Scheuer schloss sich bei der interreligiösen Podiumsdiskussion der Internationalen Hartheim-Konferenz der Forderung an, das Euthanasieverbot in eine neue österreichische Verfassung zu integrieren. Es bedürfe jedoch insofern einer Differenzierung, als mit einem "Nein" zur direkten Sterbehilfe nicht das Gebot gemeint sei, "alles zu tun, um sterbende Menschen um jeden Preis am Sterben zu hindern". Die Unterscheidung zwischen einem christlich verantwortbaren "Sterbenlassen" und einer gezielten Herbeiführung des Todes müsse immer wieder neu als "Orientierungshilfe im Schnittfeld zwischen Lebensschutz und Tötungsverbot" ins Bewusstsein gerufen werden, so Scheuer.
Es gehe, so Scheuer, um einen "humanen Sterbebeistand", der sich dieser Unterscheidung bewusst ist und "einem sterbenden Mitmenschen Raum für die Annahme des eigenen Todes gewährt". Hiezu zähle eine "wirksame Schmerztherapie ebenso wie eine aufmerksame medizinische Pflege und mitmenschliche Nähe". Weiters betonte der Innsbrucker Bischof, dass die Art des gesellschaftlichen Umgangs mit Sterbenden "Entscheidendes aussagt über die humane Qualität einer Gesellschaft". Der Bischof erinnerte daran, dass das Tötungsverbot "zum Ethos aller Weltreligionen" gehöre und von diesen ausgehend auch in die Rechtsordnungen eingewandert sei. Die Basis des Tötungsverbotes könne jedoch nie das "bloße positivierte Recht" sein, sondern es müsse im Grundgedanken wurzeln, dass sich "das menschliche Leben dem Schöpfergott verdankt".
Diakonie-Direktor Michael Chalupka betonte die Gemeinsamkeiten im Umgang der Weltreligionen mit Leiden und Tod. So stimmen die monotheistischen Religionen laut Chalupka darin überein, dass der "Geschenkcharakter des Lebens, die gottverdankte Menschenwürde und die Unverfügbarkeit des menschlichen Lebens" hervorgehoben werde. Der Protestantismus setze laut Chalupka jedoch insofern eigene Akzente, als er "Ostern nie ohne den Karfreitag denken kann". Damit wolle der Protestantismus auf die "Leidvergessenheit" der Gesellschaft verweisen, so der Diakonie-Direktor, die jedoch "deutlich von einer Leidversessenheit zu trennen" sei.
Dass das Leben "Gabe Gottes" und "heilig und unantastbar" ist, betonte der muslimische Arzt und Vizepräsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich, Ahmet Hamidi. Der Mensch sei zwar aufgefordert, so Hamidi, die Krankheiten als "sekundäre Ursachen des Todes" zu erforschen und zu bekämpfen, "wirkliche Heilung hängt jedoch allein von Gott ab". Aktive Sterbehilfe, Mord und Selbstmord werte der Islam laut Hamidi als "Aufruhr gegen den göttlichen Ratschluss". Daher seien auch sämtliche Selbstmordattentate und Morde, die sich auf den Islam berufen, als "Perversion des Islam" zu verurteilen, so Hamidi. Der Muslim sei vielmehr aufgefordert, "sich um des Lebens willen des Todes bewusst zu werden".
Die Sicht des Judentums auf die Fragen nach Leben und Tod beleuchtete der Psychiater und Vorstandsmitglied der Wiener Jüdischen Gemeinde, Alexander Friedmann. Wie er betonte, betrachte das Judentum das Leben als "so heilig, dass sich alle weiteren Gesetze diesem Gesetz unterzuordnen haben". Selbst das Gebot, den Sabbat zu heiligen, dürfe durchbrochen werden, so Friedmann, "wenn menschliches Leben auf dem Spiel steht". Die Heiligkeit des Lebens untersage daher "alle Formen der Lebensverkürzung".
Weitere Panels der Internationalen Hartheimkonferenz widmeten sich konkreten medizinischen Fragen ("Palliativmedizin in Ausbildung und Alltag"), dem Thema Pflege ("Die Aufgabe der Familie und des Pflegepersonals am Lebensende"), den politischen Implikationen des Themas ("Welchen Tod wollen wir uns leisten?") sowie der juristischen Frage nach der "Selbstbestimmung am Lebensende".
Mediziner warnt vor Diskriminierung der alten Menschen
Der Leiter des Wiener "Hauses der Barmherzigkeit", Prof. Christoph Gisinger, betonte bei der Internationalen Hartheim-Konferenz, dass drei Faktoren die Zukunft der Medizin bestimmen werden: Der demographische Wandel der Gesellschaft, der weitere Fortschritt der Medizin, der eine stetige Steigerung der Lebenserwartung bedeutet, sowie die Abnahme der Fertilität. Insbesondere der demographische Wandel mit einem "gravierenden Anstieg der Gruppe der Menschen über 60" werde auch in Österreich "die Art der Medizin und des bioethischen Diskurses deutlich prägen". Gisinger warnte in diesem Zusammenhang davor, dass "das Netzwerk der Familie immer weniger belastbar" werde und nicht mehr wie derzeit die zentralen Pflegeaufgaben wahrnehmen könne. Ausdrücklich warnte Gisinger vor jeder "Diskriminierung von Menschen allein auf Grund ihres Alters". Diese Haltung habe im Versicherungswesen bereits ebenso Einzug gehalten wie in der Medizin.
Wie Jozef Glasa vom "Institute of Medical Ethics and Bioethics" in Preßburg in seinem Vortrag über die Unterschiede der gegenwärtigen Euthanasiedebatten in den USA und in Europa betonte, habe sich die Debatte "deutlich internationalisiert". Als "Debatte über einen 'guten Tod'" reiche sie mittlerweile in alle Bereiche der Gesellschaft hinein und sei "grenzenlos geworden". Dabei werde unter dem Schlagwort "Euthanasie" längst nicht mehr nur die Frage der Sterbehilfe diskutiert. Jeder ernsthaften Debatte müsse eine klare begriffliche Definition vorausgehen. Erst dann sei es möglich, die Unterschiede der Debatten in den USA und Europa deutlich zu machen, die sich insbesondere durch einen "unterschiedlichen religiösen und philosophischen Kontext" ergeben.
Der deutsche Philosoph und Theologe an der Universität Trier, Anselm W. Müller, unternahm eine philosophische Gegenüberstellung der Argumentationsstrategien der Euthanasiebefürworter und -gegner. Dabei zeigte Müller auf, dass das zentrale Argument der Euthanasiebefürworter, der Hinweis auf die Patientenautonomie, "gerade nicht von Autonomie, sondern von Unfreiheit" zeuge. Denn: "Wer aktive Hilfe beim Sterben wünscht, möchte gerade nicht die Verantwortung für den eigenen Tod übernehmen, sondern diese an den Arzt delegieren". Im Wunsch des Patienten nach Sterbehilfe müsseman daher vielmehr eine Reaktion auf ein gesellschaftliches Klima sehen, das "von Autorität und damit vom Gegenteil von Autonomie geprägt ist". Die Politik solle sich bei der Frage der Euthanasie an den Ethikern orientieren, da das grundlegende Recht auf Leben nicht allein juristisch begründet werden könne, forderte Müller.
"Die Sterbenden nicht allein lassen"
Die Heilkunst umfasst im Hinblick auf den sterbenden Patienten nicht nur Medizin, sondern vor allem menschliche Begegnung. Dies betonte der Professor für Pastoralmedizin an der Päpstlichen Philosophisch-Theologischen Hochschule Heiligenkreuz, Prof. Johannes Meran, bei der Internationalen Hartheim-Konferenz. Wo der Tod zur unausweichlichen Gegebenheit werde, dürfe ihm der leidende Menschen zumindest nicht allein, hilflos und von Schmerzen gepeinigt ausgeliefert werden. Die Grundfragen der derzeitigen Euthanasiedebatte wurzeln laut Meran in einem unterschiedlichen "Verständnis der moralischen Bedeutung des Lebenswertes". Letztlich gehe es in der Debatte nicht um das Wohl des Patienten, sondern um den Zusammenprall zweier unterschiedlicher und unvereinbarer Menschenbilder, die "auf unversöhnbaren Letztbegründungen basieren".
Der englische Palliativmediziner Robert Twycross schloss sich der Forderung Merans nach einer Intensivierung der Palliativmedizin und Schmerztherapie an. Dabei wies Twycross darauf, dass Schmerzen "niemals ein rein physisches Phänomen" seien. So müsse auch die "somatisch-psychische Dimension" des Leidens bedacht werden und eine "Linderung von Ängsten, Depressionen, Müdigkeit, Langeweile und Einsamkeit" ebenfalls in die Fragen der Schmerztherapie und Palliativmedizin integriert werden. Eine umfassende schmerztherapeutische Behandlung stelle bei den meisten Patienten laut Twycross einen "bemerkenswerten Grad inneren Friedens" her und trage damit zugleich dazu bei, den Wunsch nach Euthanasie gar nicht erst aufkeimen zu lassen.
Christian Spaemann, Leiter der Klinik für Psychische Gesundheit am Krankenhaus St. Josef in Braunau am Inn, warnte vor der Gefahr eines "Dammbruchs" bei Freigabe einer Tötung auf Verlangen, wie dies bereits in den Niederlanden und in Belgien gesetzlich möglich ist. So weise die Statistik in den Niederlanden mehr als 3.100 Fälle einer Euthanasie ohne ausdrückliches Verlangen aus, erinnerte Spaemann. Dies müsse als deutliches Zeichen eines "Dammbruchs" gewertet werden. Außerdem setze die Freigabe einer Tötung auf Verlangen "den kranken oder alten Menschen unter ökonomischen Rechtfertigungsdruck". Der leidende Mensch werde dann ausgesprochen oder unausgesprochen mit der Frage konfrontiert, warum er noch lebe angesichts der legalen Möglichkeit, seinem Leben ein Ende machen zu lassen. Weiters sei der "Dammbruch" bereits dort erfolgt, wo - wie in Belgien - die ursprüngliche Beschränkung der Legalisierung von aktiver Sterbehilfe auf Fälle "unerträglichen Leids" auf seelische und psychische Notsituationen ausgeweitet werde.
Moretti: Lebensrecht nicht in Frage stellen
"Wer das Lebensrecht am Anfang des Lebens in Frage stellt, stellt es irgendwann auch am Ende des Lebens in Frage": Dies betonte der Schauspieler Tobias Moretti bei einem "Künstlerpodium" bei der Internationalen Hartheim-Konferenzl. Wo immer das Lebensrecht in Frage gestellt werde und einer "ökonomischen Rationalität" untergeordnet werde, drohe ein "Dammbruch", so der Schauspieler. Dagegen gelte es deutlich zu machen, dass es eine Gesellschaft bereichert, so Moretti, "wenn sie Platz hat für das Nicht-Normale, für das Welke". Wo immer ein "der Menschlichkeit enthobener Pragmatismus zum Leitmotiv der Politik" werde, drohe die freiwillige Pflege alter Menschen und das Gebären behinderter Kinder unter einen ethischen Rechtfertigungsdruck zu geraten, so Moretti.
Weiters sah Moretti eine "prinzipielle Nähe" zwischen den Argumenten, die bereits Anfang des 20. Jahrhunderts von Verfechtern der Euthanasie vorgebracht wurden, und den Argumenten in der heutigen Diskussion. Was früher "Sozialhygiene" hieß, sei heute "Gesundheitsökonomie", so Moretti. "Moralische Indifferenz, Angst und Bequemlichkeit" sowie das Versiegen eines "christlich-humanistischen Weltbildes" würden heute ein Klima schaffen, in dem die Gesellschaft "wieder empfänglich" werde für diese Argumente. Mittlerweile gebe es bereits "Erklärungs- und Rechtfertigungsdruck" für die Befürworter des Rechtes auf Leben.
Dem Künstler Ernst Fuchs zu Folge hat "die Gesellschaft das Leben verlernt, weil wir den Tod aufgegeben haben". Zwar gebe es weiterhin einen Transzendenzersatz in Form von "Pseudoreligionen", jedoch seien diese "ziellos und leer". Die Aufklärung habe sich im Blick auf die Frage nach dem Sinn des Lebens als ein "Zeitalter der Finsternis" entpuppt, so Fuchs. Dagegen berühre ihn "die Botschaft der Erlösung durch Jesus Christus" immer wieder neu, betonte Fuchs: "Erinnern wir uns doch an den Einen, Ungeschaffenen, der Hintergrund unseres Daseins ist".
Argumente der Euthanasiebefürworter verkürzen den Freiheitsbegriff
Abschlussdiskussion der Internationalen Hartheim-Konferenz mit dem Moraltheologen Eberhard Schockenhoff und dem Philosophen Rudolf Burger
Linz, 23.4.07 (KAP) Das zentrale Argument der Euthanasiebefürworter, die Berufung auf die Autonomie des Menschen, ist "philosophisch inkonsistent und verkürzt den Freiheitsbegriff". Dies betonte der deutsche Moraltheologe Eberhard Schockenhoff bei der abschließenden Podiumsdiskussion der Internationalen Hartheim-Konferenz am Sonntag. Schockenhoffs Kontrahent war der Wiener Philosoph Richard Burger. Menschliche Freiheit erschöpfe sich nicht, so Schockenhoff, in der von Euthanasiebefürwortern unterstellten "Autarkie", sondern wisse sich eingebettet in zwischenmenschliche Verhältnisse der Fürsorge und der Verantwortung für den Nächsten.
Schockenhoff unterschied zwischen zwei "Grundeinstellungen zum Leben", die "konträr zueinander" seien. So gebe es jene Grundeinstellung, in der das Leben in seinem "Geschenkcharakter" gesehen und als Auftrag angenommen werde. Diese Tradition finde sich bereits bei Plato und in der griechischen Philosophie. Auf der anderen Seite gebe es die Grundeinstellung, das Leben nur unter den Umständen anzunehmen, "dass es den Bedingungen des Individuums selbst gerecht wird". Wenn die zweite Grundeinstellung zu einem gesellschaftlichen Klima werde, droht laut Schockenhoff ein "nur mehr utilitaristisches Denken nach einem Kosten-Nutzen-Schema" und damit eine "Entwertung des Lebens insgesamt".
Dennoch räumte der Moraltheologe ein, dass es auch "singuläre Gewissenssituationen" geben könne, in denen die "Beihilfe zum Selbstmord" nicht moralisch zu verurteilen sei. Dies könne jedoch immer nur die Ausnahme sein und dürfe "niemals zur Rechtfertigung einer juristischen Freigabe der Sterbehilfe" führen. Von einer Einzelfrage dürfe nicht auf den "Entwurf einer Rechtsordnung" geschlossen werden, so Schockenhoff.
Der Wiener Philosoph Richard Burger verwies darauf, dass hinter der Frage nach der Legitimität aktiver Sterbehilfe die Frage nach der Legitimität des Selbstmordes stehe. Burger wörtlich: "Nur wenn man den Suizid bejaht, kann man auch die Hilfe zur Selbsttötung legitimieren". Die in Europa fraglose Wertung der Selbsttötung als Selbstmord gehe auf das Christentum zurück und auf die Vorstellung, dass der Mensch Geschöpf Gottes sei. Wenn die Schöpfung um des Menschen Willen existiere, so Burger, "ist Selbsttötung nichts anderes als die Zurückweisung der Schöpfung Gottes" und daher unzulässig.
Heute sei diese Position jedoch nicht mehr "diskursiv verhandelbar", meinte der Wiener Philosoph. Sie habe ihre "fraglose Legitimität" verloren und könne nur mehr als "lebenspraktisches Postulat" vorgetragen werden. Burger stimmte Schockenhoff zu, dass es daher zwei "konträre Weltbilder" sind, die in der Frage der Euthanasie aufeinander treffen. Da der säkulare Rechtsstaat jedoch keiner religiösen Argumentation folgen dürfe, könne er seinen Bürgern auch nicht die Selbsttötung und somit auch nicht die Sterbehilfe versagen.
Bruder von Terri Schiavo plädierte leidenschaftlich gegen Euthanasie
Bobby Schindler bei Hartheim-Konferenz: "Meine Schwester wurde Opfer eines barbarischen Tötungsaktes"
Linz, 23.4.07 (KAP) Ein leidenschaftliches Plädoyer gegen die Euthanasie hat Bobby Schindler, der Bruder von Terri Schiavo, bei der Internationalen Hartheim-Konferenz gehalten. Im Gespräch mit "Radio Stephansdom" und "Kathpress" berichtete Schindler über die furchtbaren Umstände, die zum Tod seiner Schwester führten.
Die Wachkoma-Patientin Terri Schiavo war am 31. März 2005 in einer Klinik in Florida gestorben, 13 Tage nachdem ihr auf Antrag ihres Ehemanns die Magensonde zur künstlichen Ernährung entfernt worden war. Zuvor war sie 15 Jahre lang im Koma. Der Streit innerhalb der Familie um die Weiterführung der künstlichen Ernährung führte zu einem juristischen und politischen Tauziehen. Weltweit hatte Terri Schiavos Tod Debatten über Sterbehilfe und würdiges Sterben ausgelöst.
Es sei ihm bis heute nicht begreiflich, so Schindler, wie ein amerikanisches Gericht darüber befinden konnte, ob ein Mensch ein lebenswertes Leben führt oder nicht. Es habe keine Evidenz gegen, so Schindler, dass seine Schwester sterben wollte, sie hätte vielmehr Liebe und Zuwendung gebraucht, und das habe ihr die Familie auch geben wollen. Im übrigen habe sie sich physisch in einem relativ guten Zustand befunden und sei sicher nicht im Begriff gewesen, zu sterben.
Schindler: "Als der Richter meine Schwester zum Tod verurteilte, tat er das gleiche auch mit meinen Eltern". Vor allem der Vater habe sich von den Ereignissen bis heute nicht mehr erholt und habe mit schweren gesundheitlichen Problemen zu kämpfen.
Am schlimmsten sei jene Zeit gewesen, in der Terri Schiavo langsam sterben musste, nachdem man die künstliche Ernährung eingestellt hatte. Schindler: "Es ist eigentlich unmöglich zu beschreiben. Das war kein friedliches Sterben, das war ein barbarischer Tötungsakt".
Seit dem Tod seiner Schwester versuche er nun, die Öffentlichkeit auf die Konsequenzen aufmerksam zu machen. Menschen würden "einfach getötet, weil sie behindert sind, andere wollen über ihre vermeintliche Lebensqualität befinden". Jedes Leben sei aber heilig und es liege nicht im Ermessen des Menschen zu entscheiden, ob jemand leben darf oder nicht.
Zu Michael, dem Ex-Ehemann von Terri, der massiv zur Tötung seiner damaligen Frau gedrängt hatte, habe er keinen Kontakt mehr, so Schindler. Sein Kampf gegen die Euthanasie richte sich auch nicht persönlich gegen Michael, sondern gegen ein Land und System, wo eine solche Gerichtsentscheidung möglich war. Persönlich versuche er, Michael zu vergeben, so Schindler.
Eine klare Botschaft
Der 44-jährige Bobby Schindler hat eine klare Botschaft: Die Gesellschaft dürfe nicht zulassen, dass Gesetze und Gerichte behinderte, nicht sterbenskranke Menschen töten. Die Frage von Leben oder Tod dürfe nicht daran festgemacht werden, welche Qualität das Leben vermeintlich habe, sagt Schindler. Mittlerweile sei es oft ein Ziel, Mühsal für Angehörige abzuschaffen. Doch nur Gott könne über Leben und Tod entscheiden.
Bei seiner Schwester sei es Ehemann Michael gewesen, der Terri nach sieben Jahren Rechtsstreit mit der Familie durch das Abschalten der Magensonde "umbrachte", "verdursten und verhungern lies", so Bobby Schindler. Dabei hätten sich seine Eltern, seine Schwester und er zunächst gemeinsam mit dem Ehemann um Rehabilitations-Maßnahmen gekümmert, nachdem Terri 1990 im Alter von 26 Jahren kollabiert war. Doch 1993 habe Michael Schiavo eine andere Frau kennen gelernt und ihr 1994 einen Heiratsantrag gemacht, "obwohl er noch mit meiner Schwester verheiratet war".
"Terri war nicht sterbenskrank. Sie hatte nur eine andere Form der Ernährung. Wenn sie noch leben würde, könnte sie jetzt bei uns sein": Bobby Schindler möchte jetzt alles tun, damit nicht andere Menschen in ähnlicher Lage ebenso zu Grunde gehen müssen wie seine Schwester. Seinen Job als Lehrer hat er dafür an den Nagel gehängt. Er kümmert sich voll und ganz um die "Terri Schindler Schiavo Foundation". Mit der Stiftung will seine Familie Menschen in ähnlichen Situationen medizinisch und juristisch unterstützen.
