"Aktion Leben" fordert Klonverbot in Österreich
Wien, 19.6.07 (KAP) Menschenklon-Experimente in Amerika durch einen Österreicher sind für die "Aktion Leben" Anlass zur Forderung, dass "endlich ein dezidiertes Klonverbot" in Österreich gesetzlich verankert wird. Der Biologe Karl Illmensee hatte im "Journal für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie" - dem offiziellen Verbandsorgan der deutschsprachigen Fachverbände der Reproduktionsmedizin - von einem Experiment berichtet, bei dem sein Team einen geklonten Embryo in die Gebärmutter einer Frau einpflanzte. "Obwohl dieses Experiment in Amerika durchgeführt wurde, sollte es auch in Österreich wach rütteln", heißt es in einer Stellungnahme der "Aktion Leben" am Dienstag.
"Solche Experimente sind ethisch nicht vertretbar und auch unverantwortlich gegenüber den beteiligten Frauen", betonte Martina Kronthaler, Pressesprecherin der "Aktion Leben". Sie erinnerte daran, dass beim Klonen des Schafs Dolly 277 Versuche notwendig waren, bis ein überlebensfähiges Wesen erzeugt wurde. Die gesundheitlichen Risiken für die geklonten Menschen seien letztlich nicht abschätzbar, so Kronthaler.
In Österreich sei das Klonen nicht ausdrücklich verboten, dies könne nach gängiger Rechtsmeinung nur indirekt aus dem Fortpflanzungsmedizingesetz geschlossen werden. Die "Aktion Leben" hält dies für nicht ausreichend, denn eine "gängige Lehrmeinung" könne sich auch wieder ändern: "Ein klares Bekenntnis des österreichischen Gesetzgebers gegen Klon-Experimente mit menschlichen Embryonen fehlt." Notwendig sei ein Gesetz, das neben dem so genannten reproduktiven Klonen auch das Forschungsklonen, "oft fälschlich therapeutisches Klonen genannt", verbietet, unterstrich Kronthaler. Die "Aktion Leben" verweist auf ihre Bürgerinitiative von 2004, als knapp 64.000 Österreicher für ein Verbot des Klonens unterschrieben.
Dies würde Rechtssicherheit geben. "Auch die Forscher haben ein Recht auf klare Richtlinien, wie weit sie gehen dürfen und wo es Grenzen gibt. Dies können sie nicht selbst tun, das ist Aufgabe der Gesellschaft", argumentierte die "Aktion Leben"-Pressesprecherin. Die Veröffentlichung der Forschungen von Illmensee sei ein Warnsignal dafür, dass diese Experimente in Fachkreisen "sehr wohl ernst genommen" und indirekt auch unterstützt werden.
Die "Aktion Leben" hinterfragt auch die Rolle des genannten Medizin-Journals in diesem Fall: "Wollen die Herausgeber mit dem Artikel eine Diskussion anregen über eine Technik, die nach gängiger internationaler Meinung gegen die Würde des Menschen verstößt und nicht erlaubt sein sollte?" Warum werde ein Beitrag veröffentlicht, "in dem eindeutig Stimmung gemacht wird"?
Das Klonen von Menschen wird in mehreren internationalen Dokumenten verurteilt, etwa im Zusatzprotokoll zur Bioethik-Konvention des Europarates, in der UNESCO-Deklaration zum menschlichen Genom, in der Charta der Grundrechte der EU und der UN-Deklaration zum Klonen vom Menschen.