Mindestsicherung: Küberl begrüßt Buchinger-Vorschlag
Wien, 2.8.07 (KAP) Grundsätzlich positiv hat Caritas-Präsident Franz Küberl auf das am Donnerstag von Sozialminister Erwin Buchinger präsentierte Modell der bedarfsorientierten Mindestsicherung reagiert. Im Gespräch mit "Kathpress" sagte Küberl, es sei ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Bund und Länder würden endlich gemeinsam und systematisch in Sachen Armutsbekämpfung tätig werden, was anzuerkennen sei. Zugleich brauche das Modell aber noch einige Verbesserungen, um wirklich schlagkräftig zu werden, so Küberl.
Das Gesamtpakt der bedarfsorientierten Mindestsicherung beinhaltet die bereits beschlossene Erhöhung des Ausgleichszulagen-Richtsatzes auf 726 Euro (Mindestpension), das von den Sozialpartnern bereits ausgearbeitete Modell zu einem Brutto-Mindestlohn von 1.000 Euro, eine bundesweite Vereinheitlichung und Pauschalierung der Sozialhilfe, die Einbeziehung nicht krankenversicherter Sozialhilfeempfänger in die Krankenversicherung, den Ausbau mindestsichernder Elemente im Arbeitslosenversicherungsgesetz und die Einführung eines "one-stop-shops" beim Arbeitsmarktservice (AMS).
Sozialminister Buchinger betonte im Rahmen der Präsentation, dass es sich bei der Mindestsicherung nicht um ein bedingungsloses Grundeinkommen handle. Der Einsatz der eigenen Arbeitskraft sei eine wesentliche Voraussetzung für den Bezug, wobei Arbeitsfähigkeit und Zumutbarkeit erhoben werden. Bei Weigerung sollen die Betroffenen 50 Prozent der Leistung verlieren.
Positiv unterstrich Caritaspräsident Küberl im "Kathpress"-Gespräch, dass die Richtsätze höher als bisher sowie vereinheitlicht werden sollen. Auch die Einbeziehung in die Krankenversicherung für alle derzeit nicht krankenversicherten Personen hob er lobend hervor.
Kritisch äußerte er sich hingegen bezüglich der geplanten Regelung zwischen Bund und Ländern im Rahmen einer sogenannten 15a-Vereinbarung. Eine solche Vereinbarung sei erfahrungsgemäß zu zahnlos und überdies äußerst kompliziert und langwierig in der Umsetzung. Deshalb brauche es stattdessen zumindest ein Bundesrahmengesetz.
Kritik übte Küberl auch am Plan, dass die Arbeitsfähigkeit gemeinsam von AMS und Sozialämtern festgestellt werden soll. Das würde die Sozialbürokratie noch weiter aufblähen. Es brauche vielmehrein schlankeres und präziseres Modell. Küberl forderte erneut das "one desk-Prinzip": "Eine Person ist für einen Antragsteller in allen Angelegenheiten zuständig". Am sinnvollsten wäre dies im Rahmen des AMS.
Der Caritas-Präsident forderte weiters auch eine adäquate Berücksichtigung von Familien mit Kindern bei der Leistungshöhe. Die derzeit angedachten Richtsatz-Beträge würden wohl nicht ausreichen, um eine Mindestsicherung von Familien zu garantieren.
Ausschlaggebend, ob der neue Plan in der Praxis auch greift, werde weiters sein, ob Rechtssicherheit und Rechtsdurchsetzung gegeben ist, so Küberl. Derzeit sei das nicht der Fall. Auch dürfe es in keinem Bundesland mehr Regressforderungen für existenzsichernde Leistungen geben.
Schließlich plädierte der Caritas-Präsident auch an die politisch Verantwortlichen, die Hilfsorganisationen in den weiteren Diskussionsprozess einzubinden. Sie könnten aus ihrer täglichen Arbeit und Erfahrung wertvolle Inhalte einbringen.
Zustimmung auch von Diakonie
Auch Diakoniedirektor Michael Chalupka hat sich positiv zum Buchinger-Konzept geäußert. Wörtlich sagte Chalupka am Donnerstag in einer Aussendung: "Das von Sozialminister Buchinger vorgelegte Konzept enthält eine Reihe von Verbesserungen der Sozialhilfe, wie die angekündigte gesetzliche Krankenversicherung für alle, eine stärkere Rechtssicherheit und höhere Richtsätze für Alleinerziehende. Ob es über eine längst notwendige Reform der Sozialhilfe hinaus zu einer bedarfsorientierten Mindestsicherung kommen kann, entscheidet sich an noch offenen Fragen zu Regress, Zumutbarkeitsbestimmungen und Vermögensanrechung".
Chalupka erinnerte daran, dass der Erfolg dieser Reform entscheidend vom Zusammenwirken von Sozialministerium, Finanzministerium und Bundesländern abhängen wird. Eine Verbesserung der Sozialhilfe dürfe nicht an Kompetenzstreitereien und am "Geldmascherl" scheitern, wie schon 1998 unter Lore Hostasch und 2002 unter Herbert Haupt.
Bei einigen Punkten sieht Michael Chalupka noch Diskussionsbedarf. "Die Erhöhung der Richtsätze auf 690 Euro netto bei Einrechnung von bisher extra gewährten Heiz- und Wohnkostenzuschüssen führt nicht unbedingt zu Verbesserungen", gab Chalupka u.a. zu bedenken.
Die Diakonie warnte auch davor, die gesamte Armutsbekämpfung in die Sozialhilfe zu packen. Chalupka: "Armutsbekämpfung beginnt bei existenzsichernden Leistungen in der Arbeitslosenversicherung und aktiver Arbeitsmarktpolitik für Benachteiligte. Es braucht verstärkte Investitionen in einen zweiten oder dritten Arbeitsmarkt für Menschen, die das Tempo am ersten Arbeitsmarkt nicht halten können".
Sozialminister Buchinger zuversichtlich
Sozialminister Buchinger bezeichnete die bedarfsorientierte Mindestsicherung im Rahmen der Modellpräsentation als eines der zentralen Instrumente der Armutsvermeidung und Armutsbekämpfung in Österreich, die sich die neue Bundesregierung vorgenommen hat. Wörtlich sagte der Sozialminister: "Die erste Säule der Armutsvermeidung im Regierungsprogramm ist eine deutliche Vollbeschäftigungspolitik, die zweite Säule wird durch den Vertrag der Sozialpartner über die Einführung eines Mindestlohns von 1.000 Euro dargestellt und die dritte Säule ist die Anhebung der Transferleistungen auf die Armutsgefährdungsschwelle".
Buchinger musste allerdings auch einräumen, dass mit den für die Sozialhilfe zuständigen Ländern noch wichtige Punkte zu klären seien. Offen sei nicht zuletzt die Finanzierung der 100 Millionen Euro an Zusatzkosten für die Bundesländer. Uneinigkeit gibt es auch noch bei der Bewertung des Vermögens, den "one-stop-shops" beim AMS, den Kinderrichtsätzen sowie dem Verfahren selbst. Auch das angepeilte In-Kraft-Treten mit 1. Jänner 2009 sei deshalb noch nicht ganz sicher, so Buchinger, der sich aber zuversichtlich zeigte, das gesetzte Ziel auch zu erreichen.
