Scheuer: Humanitäres Bleiberecht stärken
Innsbruck, 9.10.07 (KAP) Der Innsbrucker Diözesanbischof Manfred Scheuer - der zugleich "Caritas-Bischof" ist - hat in der Debatte um die Abschiebung von integrierten Familien eine Stärkung des humanitären Bleiberechts gefordert. Man dürfe in Fragen des Umgangs mit Asylwerbern und Zuwanderern nicht nur den "Buchstaben des Gesetzes" im Blick haben; es gehe um das konkrete Schicksal von konkreten Menschen. Wer längere Zeit in einem Land lebt und sich integriert, erwerbe ein gewisses Maß an Recht, hier bleiben zu können, betonte Bischof Scheuer am Dienstag im Gespräch mit "Kathpress". "Wenn jemand nach einigen Jahren abgeschoben werden soll, ist zu fragen: Was wird damit zerstört?", hob Scheuer hervor. Bei Familien sei "auf jeden Fall zu schauen, dass sie beisammen bleiben".
Er wolle nicht einem generellen und undifferenzierten Bleiberecht das Wort reden, so der "Caritas-Bischof". Man müsse aber die Dimension des Problems nüchtern zurechtrücken. "Die Republik wird nicht zusammenbrechen, wenn einigen hundert Familien oder anderen integrierten Personen ein dauerndes Aufenthaltsrecht gewährt wird", unterstrich Scheuer. Anstatt Ängste zu schüren, sollte die Politiker Initiativen zu Gunsten von Menschen unterstützen.
Kritik übte der Bischof auch daran, dass "illegaler" Aufenthalt im Land oft sehr unmittelbar mit Kriminalität in Verbindung gebracht werde. Und selbst wenn ein Asylwerber oder illegaler Zuwanderer eine Gesetzesverletzung begangen hat, sei die Schwere des Delikts in Betracht zu ziehen. Drogenhandel oder gewerbsmäßiger Diebstahl könne nicht auf eine Ebene gestellt werden etwa mit einem Raufhandel unter Jugendlichen, sagte Scheuer unter Anspielung auf den vieldiskutierten Fall der Familie Zogaj.
Der "Caritas-Bischof" sprach sich weiter dafür aus, in der Entscheidung über einen humanitären Aufenthaltstitel die Kompetenzen der Landeshauptleute zu stärken. Sie seien näher an der Situation der Betroffenen. Das humanitäre Aufenthaltsrecht dürfe aber kein reines Gnadenrecht sein, es brauche rechtsstaatliche Kriterien und Prinzipien. Scheuer plädierte daher für eine Änderung der jetzigen Gesetzeslage. Ein solcher Schritt wäre keine "Anlassgesetzgebung", denn Probleme in diesem Bereich gebe es seit langem, sie würden nur jetzt der Öffentlichkeit stärker bewusst. Nicht zuletzt plädierte der Bischof für "straffere und kürzere Asylverfahren", die die Betroffenen nicht über lange Zeit im Unklaren lassen. Auch das sei eine Frage von Rechtsstaatlichkeit und Humanität.
Küng: Menschlich vorgehen
Der St. Pöltner Bischof Klaus Küng - der zugleich "Familien-Bischof" ist - hat in einer Stellungnahme festgehalten, dass die Behörden in Asylfragen immer bemüht sein müssten, "menschlich" vorzugehen. "Es muss auch möglich sein, besondere Umstände zu berücksichtigen", so der Bischof wörtlich. Er halte es für "unangebracht", wenn "eine menschlich schwierige Situation benützt wird, um politisch zu punkten".
Freilich stehe dem Staat das Recht zu, "unter Beachtung der Menschenrechte Richtlinien für die Gewährung von Asyl aufzustellen und deren Einhaltung zu verlangen".
"Gesetz hat für den Menschen da zu sein"
Auch die Präsidentin der Katholischen Aktion Oberösterreich (KA), Margit Hauft, hat sich für menschliche Lösungen stark gemacht. Wörtlich sagte Hauft in einem Interview für die "Oberösterreichischen Nachrichten" (OÖN): "Das Gesetz hat für den Menschen da zu sein, und nicht umgekehrt". Das Gesetz kenne Spielräume für Menschlichkeit. Die Behörden müssten diesen Ermessensspielraum allerdings nützen, sonst werde er zum Strafraum, so Hauft. Nachweisliche Integration sollte auf jeden Fall wesentlich sein für die konkrete Fallbeurteilung. Hauft verwies auch auf das Menschenrecht auf Familienleben. Dieses Menschenrecht sei unteilbar und gelte für jeden.
Die Präsidentin der KA der Diözese Linz zeigte sich weiters überzeugt, dass eine Beschleunigung der Asylverfahren weitere Härtefälle verhindern würde. Hauft: "Die Frage ist, was man politisch will. Das Problem ist: Leute, die hier sind, hier legal arbeiten und auf das Asylverfahren warten müssen, schlagen eben Wurzeln. Man kann sie aber nicht erst Wurzeln schlagen lassen und dann mit einer Abschiebung wieder entwurzeln". (ende)
