"Pfarrer Friedl zeigt, was Zivilcourage heißt"
Linz-Wien, 11.10.07 (KAP) Nicht Paragrafen, sondern menschliches Gespür in Notsituationen seien gefragt, um gute Lösungen für die Familie Zogaj und ähnlich betroffene Familien zu finden. Das betonte die Präsidentin der Katholischen Aktion (KA) der Diözese Linz, Margit Hauft, in einer Presseaussendung am Donnerstag. Das Eintreten so vieler Menschen für eine von der Abschiebung bedrohte Familie müsse auch als Beweis für das gute Zusammenleben gesehen und gewertet werden, so Hauft. Die Katholische Aktion würdigt ausdrücklich das Engagement von Pfarrer Josef Friedl aus Ungenach, der die 15-jährige Arigona Zogaj vorübergehend bei sich aufgenommen hat. Friedl mache mit seinem Eintreten für die Flüchtlingsfamilie deutlich, was Zivilcourage in einer schwierigen Situation heißt, so der Geistliche Assistent der Katholischen Aktion der Diözese Linz, Pfarrer Christian Öhler.
"Es ist und bleibt eine zentrale Aufgabe der Kirche, die Sorgen und Nöte der Menschen zu erkennen und entsprechend zu handeln", betonte Margit Hauft. Pfarrer Friedl setze ein Zeichen von Menschlichkeit, das Anerkennung verdient.
Landau: Fremdengesetze verbessern
"Es geht hier nicht um einige tragische Einzelschicksale, sondern um ein System-Problem, das endlich auch systematisch angegangen werden muss": Mit diesen Worten fordert der Wiener Caritasdirektor Msgr. Michael Landau die Regierung auf, Änderungen im Fremden- und Asylgesetz in Angriff zu nehmen. In einem Interview für die aktuelle Ausgabe der westösterreichischen Kirchenzeitungen betonte Landau, dass die jetzt bekannt gewordenen "Härtefälle" keine Einzelfälle seien, vielmehr stünden hinter jedem medial dargestellten "Fall" viele ähnliche Schicksale, die nicht öffentlich wurden.
Die jüngsten Vorfälle zeigten, dass die im Jänner 2006 in Kraft getretenen Fremden- und Asylgesetze im Vollzug ganz offensichtlich Härtefälle verursachen. Das spürten die Menschen in den Gemeinden, die Bürgermeister und die Mitschüler offenbar viel deutlicher als die dafür verantwortlichen Politiker und Beamten. Landau: "Für die Leute an Ort und Stelle sind das keine 'Fälle mit Aktennummern', sondern konkrete Menschen mit Namen, Schicksalen und einer Geschichte".
Dass man von Seiten der Behörden nun Einzelfälle noch einmal überprüfen will, ist für Landau ungenügend. Ein Gnadenrecht für wenige Ausnahmefälle sei keine annehmbare Lösung für einen demokratischen und humanen Rechtsstaat.
Der Wiener Caritasdirektor erinnerte daran, dass die Hilfsorganisationen schon im Dezember 2006 einen Wahrnehmungsbericht veröffentlichten, der auf massive menschenrechtliche und humanitäre Probleme beim Vollzug der neuen Asylbestimmungen hinweist; von der unangemessen häufigen Anwendung der Schubhaft über die Behandlung von traumatisierten Personen und Minderjährigen bis zur Abschiebepraxis. Der Menschenrechtsbeirat des Innenministeriums habe diese Kritik im Sommer 2007 voll bestätigt. Landau: "Der Bundeskanzler und der Innenminister sollten die nun neuerlich aufgeflammte Debatte endlich nützen, um Lösungen zu finden, die der humanitären und rechtsstaatlichen Tradition unseres Landes entsprechen".
Zunächst einmal sollte die Überprüfung des Ausländerrechts und des Vollzugs dieser Gesetze sofort in Angriff genommen werden, forderte Landau. Ein weiteres zentrales Problem, das gelöst werden muss: Noch immer stehe die rasche, faire und qualitätvolle Abwicklung von Asylverfahren aus. Daraus würden sich zum Teil jene Probleme ergeben, "die jetzt die Schlagzeilen füllen", so Landau.
Schließlich müsse dort, wo faktisch eine Integration bereits stattgefunden hat, durch die Festlegung eines Bleiberechtes darauf Rücksicht genommen werden. Viele westeuropäische Länder seien hier schon weiter als Österreich, betonte der Caritasdirektor, der zugleich festhielt: "Mit einem Bleiberecht meine ich allerdings keinen willkürlichen Gnadenakt, so wie das jetzt der Fall ist, sondern ein nachvollziehbares rechtsstaatliches Verfahren mit klaren Kriterien und einem Instanzenweg, der eine Überprüfung des Verfahrens ermöglicht". Die Einhaltung der Menschenrechte und der rechtsstaatlichen Prinzipien seien unverzichtbar. (Ende)