Rückendeckung von Grünen für Pfarrer Friedl
Wien, 12.10.07 (KAP) Die Grünen fordern eine Änderung jenes Gesetzes, nach dem unter anderen dem Ungenacher Pfarrer Josef Friedl, der seit Sonntag die von Abschiebung bedrohte Arigona Zogaj beherbergt, eine Verurteilung wegen Hilfe zum illegalen Aufenthalt droht. Paragraph 115 des Fremdenpolizeigesetzes sei ein "Vernaderungsgesetz" und verletze zudem den Gleichheitsgrundsatz, kritisierte die Menschenrechtssprecherin der Grünen, Abg.z.NR Brigid Weinzinger, am Freitag bei einer Pressekonferenz.
Absatz 1 des Paragrafen droht allen mit einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit einer Geldstrafe, die mit dem Vorsatz, "aufenthaltsbeendende Maßnahmen hintanzuhalten, einem Fremden den unbefugten Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates der Europäischen Union erleichtern".
Zwei Tage, bevor der Aufenthaltsort der 15-jährigen Kosovarin Arigona Zogaj bekannt geworden sei, habe Innenminister Günther Platter den betreffenden Paragrafen als Drohung gegen Hilfeleistende in diesem Fall verwendet. Darum sei es auch nicht glaubwürdig, wenn er jetzt Dank gegenüber dem Pfarrer von Ungenach äußere, so Weinzinger. De iure müssten nun Erhebungen vorgenommen werden - gegen Friedl und womöglich auch gegen den oberösterreichischen Landeshauptmann Josef Pühringer, der Arigona am Dienstag im Pfarrhof von Ungenach getroffen hatte.
Wie sich die Anzeige der Polizei gegen jene "unbekannten Täter" auswirkt, die Arigona bei ihrer Flucht unterstützt haben, war nach Pühringers Visite unklar. Manfred Holzinger von der Staatsanwaltschaft Wels wollte vorerst keinen Kommentar zu der Frage abgeben, ob nun auch der Landeshauptmann oder der Dechant als "Täter" in Frage kämen. Das zuständige Polizeikommissariat hatte wegen des Verdachtes der Beihilfe zu unbefugtem Aufenthalt Anzeige erstattet.
Für die Grünen wäre das Problem auch nicht aus der Welt geschafft, wenn auch in diesem Fall ein weiterer Gnadenakt gesetzt würde, betonte Weinzinger. Das Gesetz selbst müsse geändert werden, damit nicht länger Nachbarn, Freunde der Betroffenen oder Kirchenleute, "die Zivilcourage zeigen", kriminalisiert werden können.
Die grüne Nationalratsabgeordnete wies auch darauf hin, dass der betreffende Paragraph 115 "gleichheitswidrig" sei und damit Menschenrechte verletze: Nach diesem Gesetz sei es in Oberösterreich zur Verurteilung einer mit einem Nordafrikaner verheirateten Österreicherin gekommen, die den Behörden den Aufenthaltsort ihres von Abschiebung bedrohten Mannes verheimlichte. Hätte sie dies im Fall eines Gewaltverbrechers getan, der jedoch österreichischer Staatsbürger sei, wäre ihr Befangenheit zugestanden worden und sie hätte nicht belangt werden können, führte Weinzinger aus. Außer diesem Fall seien fünf weitere Verurteilungen nach Paragraph 115 des Fremdenpolizeigesetzes bekannt, 70 Anzeigen seien eingebracht worden. Da auch bereits das Ausschöpfen aller rechtlichen Instanzen als "Vorsatz, aufenthaltsbeendende Maßnahmen hintanzuhalten", interpretiert werden könnte, müsse dieses einem Rechtsstaat unwürdige Gesetz schleunigst geändert werden, forderte Weinzinger. (ende)