"Asyl und Zuwanderung unterscheiden"
Wien, 18.10.07 (KAP) "Das Recht auf Asyl ist das eine, die Pflicht des Staates, im Sinn des Gemeinwohls die Zuwanderung zu regeln, ist das andere": Dies betonte Kardinal Christoph Schönborn in einem "News"-Interview zur Diskussion über die Fremdengesetze, die durch den "Fall Arigona" ausgelöst worden ist. Es müsse immer wieder in Erinnerung gerufen werden, dass zwischen Flüchtlingen und Zuwanderern genau zu unterscheiden sei, so der Wiener Erzbischof. Dem Begriff "Kirchenasyl" erteilte der Kardinal eine Absage. Das sei ein Rechtsbegriff aus anderen Zeiten. Aber es sei die selbstverständliche Pflicht der Kirche, für Barmherzigkeit einzutreten. Daher sei er froh, dass sich ein Pfarrer um Arigona angenommen hat.
Das Recht auf Asyl sei "sakrosankt", so Schönborn. Ohne Zweifel sei es aber auch notwendig, die Formulierungen der Genfer Konvention, die aus der Zeit des Kalten Krieges stammen, an die heutigen Verhältnisse anzupassen. Vor allem sei auch mehr Information über die Herkunftsländer der Asylwerber notwendig. Skepsis meldete der Kardinal gegen den Begriff "Wirtschaftsflüchtling" an. Dann wären "etwa die vielen Österreicher, die in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts in Nord- und Südamerika, in Australien ein besseres Leben gesucht haben, 'Wirtschaftsflüchtlinge' gewesen". Ausdrücklich plädierte Schönborn dafür, Jugendliche zwischen 14 und 18 nicht in "Schubhaft" zu nehmen: "'Schubhaft' klingt distanziert-technisch, aber es verbirgt eine Wirklichkeit, die für die betroffenen Jugendlichen traumatisierend wirkt".
Zuwanderung habe es immer gegeben, erinnerte der Kardinal: "Aber wie sie geregelt wird, das ändert sich immer wieder, dazu gibt es den politischen Prozess". Generell sollte das Thema Asyl, Zuwanderung, Integration "nicht in erster Linie als Sicherheitsproblem" aufgefaßt werden. Natürlich gebe es Missbrauch, zum Beispiel auch des Asylrechts. Aber es sei ein gravierendes Unrecht, Menschen, die nach Österreich kommen, generell zu unterstellen, sie hätten kriminelle Absichten.
Insgesamt plädierte der Wiener Erzbischof dafür, in der Diskussion auf "große Worte" zu verzichten. Das gelte auch für Begriffe wie "menschenverachtende Maßnahmen". Aber selbstverständlich sei Menschenwürde unteilbar, "alles, was auch nur am Rand nach Menschenverachtung riecht,ist abzustellen".
Über den Einzelfall "Arigona" hinaus sei es für die Kirche immer schmerzlich, wenn Familien zerrissen werden, sagte Kardinal Schönborn. Das Recht auf Familienleben sei ein grundlegendes Menschenrecht. Es sei nicht möglich, "im Allgemeinen" den Familienbegriff hochzuhalten und dann im Konkreten eine Familie zu zerreissen. Er hoffe aber auch, dass es im "Fall Arigona" zu einer guten Lösung kommt, so der Wiener Erzbischof: "Ich bin sicher, dass es sich der Minister und alle anderen Verantwortlichen nicht leicht machen werden".
Grundsätzlich hielt Kardinal Schönborn fest, dass sich die Bischöfe nicht zur Tagespolitik, sondern zu Grundsatzfragen zu Wort melden: "Sie tun das vor allem dann, wenn es um grundlegende Menschenrechte, um die Menschenwürde geht". Die Umsetzung christlicher Grundsätze in die Tagespolitik sei Sache von Katholiken, die sich "in eigener Verantwortung und auf der Grundlage ihres gebildeten Gewissens in Parteien, Interessenvertretungen, Kommunalbehörden usw. für das Gemeinwohl engagieren". (ende)
