Lebensschutz: Initiative "Mut zum Kind" erhöht Druck
Kath. Familienverband, "Aktion Leben" und Erzdiözese Wien präsentieren Maßnahmenkatalog: Forderung nach flächendeckendem Beratungsstellennetz, einem Hilfsfonds und Hinweispflicht auf Beratungsangebote für Ärzte
Wien, 22.10.07 (KAP) Einen umfassenden Maßnahmenkatalog zum Schutz des Lebens hat die neue Initiative "Mut zum Kind" am Montag bei einer Pressekonferenz in Wien präsentiert. "Mut zum Kind" ist eine gemeinsame Initiative des Katholischen Familienverbandes, der "Aktion Leben" und der Erzdiözese Wien. Gefordert wird eine Umsetzung der - bereits von Bruno Kreisky versprochenen - "flankierenden Maßnahmen" zur Fristenregelung. Konkret geht es um die flächendeckende Einrichtung von Beratungsstellen für Schwangere, die Einrichtung eines öffentlichen Hilfsfonds für Schwangere in Not, die Verankerung der Hinweispflicht auf Beratungsangebote in die ärztlichen Standesrichtlinien, eine dreitägige Bedenkzeit zwischen Beratungs- und anvisiertem Abtreibungstermin sowie eine regelmäßige Erhebung der Motive, die schwangere Frauen zu einer Abtreibung bewegen.
Wie Johannes Fenz, Präsident des Katholischen Familienverbandes Österreichs (KFÖ), betonte, ergibt sich ein "rascher Handlungsbedarf" der Politik auch auf Grund einer von der Initiative "Mut zum Kind" in Auftrag gegebenen IMAS-Umfrage. 69 Prozent der Befragten waren für einen verpflichtenden Hinweis des Arztes auf Hilfs- und Beratungsstellen bei Konsultationen in Sachen Schwangerschaftsabbruch. Grundsätzlich sei es eines reichen Landes wie Österreich unwürdig, dass Situationen geduldet werden, in denen schwangere Frauen sich aus finanzieller Not zu einem Schwangerschaftsabbruch gedrängt fühlen.
Die Generalsekretärin der "Aktion Leben", Martina Kronthaler, verwies darauf, dass akuter politischer Handlungsbedarf auf Grund einer "immer aggressiveren Bewerbung des Schwangerschaftsabbruchs als Problemlösung" bestehe. Heute sei es "einfacher, einen Abbruchstermin zu bekommen als Hilfestellung zu einem Leben mit einem Kind", so Martina Kronthaler. Die IMAS-Umfrage müsse daher auch als ein Hinweis auf ein "Informationsdefizit" verstanden werden. Es gehöre zu den alltäglichen Beratungserfahrungen, dass Frauen nur durch Zufall von den Beratungs- und Hilfsmöglichkeiten Kenntnis erhalten. Dieser Situation müsse durch ein öffentlich finanziertes "flächendeckendes Netz" von Beratungsstellen sowie durch eine "Intensivierung der Informationsarbeit" entgegengewirkt werden. Die Erhöhung des Budgets für die Familienberatungsstellen sei in diesem Zusammenhang ein "lobenswerter erster Schritt".
Die Lebensschutzbeauftragte der Erzdiözese Wien, Stephanie Merckens, wies auf die Notwendigkeit eines eigenen staatlichen Hilfsfonds für Schwangere in Not hin. Der Staat könne sich hier am Hilfsfonds der Erzdiözese Wien, der "rasche und unbürokratische Hilfe ermöglicht" ein Beispiel nehmen, so Merckens. Zwar gebe es bereits den staatlichen Familien-Härteausgleichsfonds, dieser stelle jedoch für Schwangere keine Mittel zur Verfügung, da ein Bezug an die Familienbeihilfeberechtigung gebunden sei, die wiederum erst nach der Geburt ausgestellt werde.
Abtreibung werde heute "als Mittel der Geburtenkontrolle propagiert", so Merckens. Dies stelle jedoch nur eine "Scheinlösung" dar, da die Frauen mit ihrer Entscheidung allein gelassen werden und gerade nicht die zahlreichen Faktoren des sozialen Umfeldes berücksichtigt werden, die maßgeblich an der Entscheidung für oder gegen ein Kind beteiligt sind. Hier sei eine intensivere Bewusstseinsbildung nötig, um auch die Partner und Familien stärker zur Verantwortung zu ziehen. Es sei "zynisch und unmenschlich", den in Not geratenen Frauen statt seriöser Beratung und konkreter und rascher finanzieller wie psycho-sozialer Hilfestellung "als Alternative die Abtreibung zu empfehlen", so Merckens. Daher sei eine Motiverhebung notwendig, um "präventive Maßnahmen" und "maßgeschneiderte Hilfsangebote" entwickeln zu können.
Eine Verankerung der Informationspflicht über Beratungsangebote und -stellen in den ärztlichen Standesrichtlinien sei notwendig, so Merckens, da der Arzt der erste Ansprechpartner der Schwangeren ist. Eine Festschreibung dieser Informationspflicht in den Standesrichtlinien würde außerdem eine zivilrechtlich einklagbare Verpflichtung für den Arzt bedeuten. Außerdem sollte eine dreitägige "Bedenkzeit" zwischen dem Beratungstermin und einem anvisierten Abtreibungstermin verpflichtend sein, damit die Schwangere noch ausreichend Zeit zur Information hat und um Panikreaktionen auszuschließen, so Merckens.
Hervorgegangen ist die Initiative "Mut zum Kind" aus der "Woche für das Leben", die vom 22. bis 29. September in der Erzdiözese Wien abgehalten wurde. Im Rahmen dieser Woche gab es zahlreiche Vorträge und Diskussionsangebote zu Themen des Lebensschutzes sowie Besuchsmöglichkeiten in Hospizen und Sozialeinrichtungen. (ende)