Asylgesetz verursacht "zu viel Leid und Verzweiflung"
Wien, 13.4.06 (KAP) 100 Tage nach Inkrafttreten des neuen Asylgesetzes zog die Diakonie am Donnerstag eine ernüchternde Bilanz: Das neue Gesetz bringe "zu viel Leid und Verzweiflung", betonte Diakonie-Direktor Michael Chalupka bei einer Pressekonferenz in Wien. Die Diakonie könne sich "dem angeblichen Konsens in der Bevölkerung wie in der Politik nicht anschließen", der dieses Gesetz möglich gemacht habe, so Chalupka. Auch bezweifle er, dass "dieser Konsens weiter bestünde, wenn die Österreicher erkennen, wie die Praxis des Gesetzes aussieht". Der praktische Vollzug des Asylgesetzes müsse sofort geändert werden; die sozialen Härten des Gesetzes seien so schnell als möglich zu entfernen.
Chalupka nannte insbesondere drei Punkte, an denen sich die Schwächen des Asylgesetzes aufzeigen lassen: So seien deutlich zu viele Menschen derzeit in Schubhaft, um dort auf ein Asylverfahren zu warten. Dies bringe zum zweiten mit sich, dass das Aggressivitätspotenzial sowohl unter dem Betreuungspersonal als auch unter den Asylsuchenden steigt. Auch die große Zahl der kranken und zum Teil schwer traumatisierten Asylsuchenden könne unter diesen Bedingungen nicht ausreichend medizinisch und psychologisch betreut werden. Zum dritten sei es zur bedenklichen Praxis geworden, Ehen auseinander zu reißen, die zwischen Asylsuchenden und Österreicherinnen bzw. Österreichern geschlossen wurden.
Die Asylsuchenden seien keine Verbrecher, unterstrich der Diakonie-Direktor; dennoch würden sie in überfüllten Gefängnissen statt in Heimen oder Auffangstationen untergebracht. Chalupka plädierte daher für eine "pragmatische und mildere Auslegung des Gesetzes". So sei es nirgends ausdrücklich gesetzlich festgehalten, "dass jemand, der auf sein Verfahren wartet, in Schubhaft zu nehmen ist", so Chalupka. Die Wartezeit könne ebenso gut in Heimen oder in Pensionen verbracht werden. Auch sei es nicht notwendig, Väter von ihren Familien zu trennen, oder Traumatisierte abzuschieben, so Chalupka weiter.
Als Leitlinien für eine Korrektur des derzeitigen Gesetzes formulierte Chalupka vier Grundsätze: Ein Gefängnis sei kein Platz für schuldlose undin erster Linie Zuflucht suchende Menschen; das Zusammenleben der Familien ist ein Menschenrecht und daher zu beachten; Kranke, Schwangere und Jugendliche bedürfen eines besonderen Schutzes; die Ehe als "besondere Form des Zusammenlebens" ist zu bejahen.
Mit seiner Einschätzung sehe er sich ganz im Rahmen der Interpretation auch anderer kirchlicher Institutionen wie der Caritas, so Chalupka im Gespräch mit "Kathpress". Als Christ müsse man dem Schutzbedürfnis des Anderen oberste Priorität einräumen. Dies bedeute jedoch nicht, so Chalupka, "dass jedem Flüchtling in Österreich Asyl gewährt werden muss". Vielmehr sei es Aufgabe der christlichen Institutionen, darauf zu achten, dass jeder ein faires Verfahren bekomme und "damit zumindest die Chance auf Asyl gewahrt bleibt".
Der Wiener Caritasdirektor Michael Landau hatte am Sonntag bei einer Diskussion mit Innenministerin Liese Prokop in seiner Bilanz festgestellt, dass das Gesetz in vielen Fällen menschliche Härten gegenüber Flüchtlingen produziere und für die Haltung "Wir wollen diese Menschen nicht" stehe. (ende)