"Fortschritt mit Fragezeichen" bei der Mindestsicherung
Wien, 30.10.07 (KAP) Einen „Fortschritt mit Fragezeichen" sieht der Wiener Caritasdirektor Msgr. Michael Landau im Hinblick auf die jüngste Einigung über eine bedarfsorientierte Mindestsicherung ab 2009. Die vorgesehenen 690 Euro netto 14 Mal pro Jahr seien für viele Betroffene ein deutlicher Fortschritt, für manche armutsgefährdete Gruppen jedoch nicht ausreichend, sagte Landau in der Dienstag-Ausgabe des "Standard".
So seien die Kinderrichtsätze "inakzeptabel niedrig". 15 bis 18 Prozent des Grundbetrags zusätzlich pro Kind sind vorgesehen, das wären etwa 125 Euro pro Kind. Laut Landau müssten es aber wenigstens 200 Euro pro Kind sein, um die Grundbedürfnisse annähernd sichern zu können. Kinder sollten nach der Einschätzung der Caritas eine Mindestsicherung von 30 Prozent eines Erwachsenen erhalten, damit alleinerziehende Mütter nicht unter der Neuregelung zu leiden hätten.
Auch die Aufwendungen für das Wohnen seien nicht adäquat berücksichtigt, bemängelte Landau: In der Berechnung des Sozialministeriums werden 25 Prozent der 690 Euro als Anteil für die Mietkosten gerechnet. Für diese 172,50 Euro könne man aber in der Regel seine Mietkosten (vor allem in den Städten) nicht bestreiten; "das ist viel zu niedrig bemessen", so Landau.
Außerdem seien in etlichen Bundesländern die Beihilfen derzeit höher, als ein Betroffener danach über die Mindestsicherung bekommen würde. Nach den Worten Landaus darf es nicht passieren, "dass einzelne Gruppen oder Betroffene in einigen Bundesländern nach der Einführung der Mindestsicherung schlechter aussteigen als vorher".
Dennoch: 690 Euro netto sei in vielen Fällen besser als die heutige Situation. Prinzipiell hält der Caritasdirektor eine bedarfsorientierte Mindestsicherung für besser als ein arbeitsloses Grundeinkommen: "Es muss eben auch eine Eigenverantwortung geben".
Als deutliche Verbesserung erachtete Landau das lang geforderte "One Desk"-Prinzip, wonach das Arbeitsmarktservice in Zukunft alleine für die Abwicklung zuständig sein werde: "Damit fällt der stigmatisierende Zugang weg, wenn etwa einer am Gemeindeamt um Sozialhilfe ansucht und der Bürgermeister das dann mit dem Gemeinderat diskutiert". Das AMS als Anlaufstelle sei vernünftig, doch es werde hier auch ein Umdenken in Richtung Arbeitsangebote für begrenzt Leistungsfähige geben müssen. Für Landau ist Arbeit mehr als nur Gelderwerb: "Arbeit ist auch etwas Sinnstiftendes und als Selbstbestätigung wichtig". Ein erweiterter Arbeitsmarkt müsse jenen entgegenkommen, die dem vollen Tempo der Leistungsgesellschaft nicht folgen könnten.
Beim Vollzug dürfe es keinen Ermessensspielraum zu Ungunsten der Betroffenen geben, forderte Landau. Sinnvoll wäre etwa ein "Mindestsicherungs-Anwalt", der bei Problemen am Amt zur Verfügung steht und den Betroffenen zu ihrem Recht verhilft. Denn, so Landau: "Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Paar Schuhe". (ende)