Beihilfe zum Selbstmord muss weiterhin verboten bleiben
Wien, 9.11.07 (KAP) Angesichts der demografischen Entwicklung und des steigenden Kostendrucks im Gesundheits- und Pensionssystem muss eine staatliche Ordnung ein klares, umfassendes Verbot jeglicher aktiven Sterbehilfe festlegen, und das beinhaltet auch das Verbot der Beihilfe zum Selbstmord. Das hebt die Lebensschutzbeauftragte der Erzdiözese Wien, die Rechtsanwältin Stephanie Merckens, in der aktuellen Ausgabe der Wiener Kirchenzeitung "Der Sonntag" hervor. Nur unter diesen Voraussetzungen könne man "halbwegs ehrlich sagen, dass wir in jedem Fall zu unseren alten, einsamen oder kranken Mitmenschen stehen".
Merckens äußerste sich anlässlich der jüngsten Diskussion rund um eine Änderung der Paragrafen 77 und 78 des Strafgesetzbuches, wo es um Tötung auf Verlangen bzw. Mitwirkung am Selbstmord geht. In Paragraf 77 wird festgehalten: "Wer einen anderen auf dessen ernstliches und eindringliches Verlangen tötet, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen." In Paragraf 78 heißt es: "Wer einen anderen dazu verleitet, sich selbst zu töten, oder ihm dazu Hilfe leistet, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen."
Barbara Helige, Präsidentin der Richtervereinigung, hatte unlängst in einem Interview mit der Tageszeitung "Der Standard" (30. Oktober) ein "neues Gesetz" über die Hilfe zum Selbstmord verlangt. Obwohl auch sie in die Gefahr eines ethischen Dammbruchs sieht.
SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim zeigte sich gegenüber dem "Sonntag" gesprächsbereit: Die im Strafgesetzbuch verankerten Bestimmungen der Tötung auf Verlangen und der Beihilfe zum Selbstmord stammten aus einer Zeit, in der der Gesetzgeber noch nicht damit rechnen konnte, dass durch die Steigerung der Lebenserwartung und das Auftreten neuer Krankheitsbilder ein Auseinanderklaffen von gesellschaftlicher Realität und Rechtslage entstehen könnte, so Jarolim.
Es handle sich bei diesen Delikten zweifellos um sehr sensible Bereiche des Strafrechts, in denen es nicht zielführend sei, Extrempositionen zu vertreten. Es werde wichtig sein, meinte der SPÖ-Justizsprecher, die Rechtslage so anzupassen, dass Familienmitglieder nicht zu Schuldigen an einem Tötungsdelikt gemacht werden. Genauso wichtig sei es allerdings, Missbrauchsfällen vorzubeugen, "also vor allem den Graubereich so weit wie möglich einzugrenzen".
Die Antwort von Justizministerin Maria Berger (SPÖ) auf die "Sonntag"-Anfrage, ob an eine Gesetzesänderung in diesem Bereich gedacht sei, lautete allerdings kurz und klar: "Nein." Auch ÖVP-Justizsprecher Heribert Donnerbauer lehnte eine Änderung des Strafrechts ab. Er wolle stattdessen Hospiz, Palliativmedizin und Patientenrechte stärken. (ende)