Kritik an Mindestsicherung und neuem Arbeitslosengesetz
Wien, 20.11.07 (KAP) Heftige Kritik an der geplanten Einführung der "bedarfsorientierten Mindestsicherung" und an der Novelle zum Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) kommt vom "Netzwerk Grundeinkommen und sozialer Zusammenhalt". Mit 1. Jänner 2008 soll das neue Arbeitslosenversicherungsgesetz in Kraft treten, für 1. Jänner 2009 ist die Einführung der bedarfsorientierten Mindestsicherung geplant. Beide Maßnahmen zusammen seien kein Schritt zu mehr Würde und Selbstbestimmung, sondern genau das Gegenteil, meint das Netzwerk. Es gehe um "Disziplinierung und Kontrolle". Margit Appel von der Katholischen Sozialakademie Österreichs (ksoe) sprach deshalb bei einer Pressekonferenz am Dienstag in Wien auch davon, dass es sich bei den geplanten Maßnahmen um keine zukunftsfähige Sozialpolitik über den Tellerrand der derzeitigen Legislaturperiode hinaus handle
Der Wiener Philosoph Karl Reitter kritisierte, dass durch das neue AlVG Arbeitslose entmündigt und entrechtet würden. So könne das AMS Teilnahme an Kursen künftig zwangsverordnen, ohne dies begründen zu müssen. Diese auch bisher schon im Graubereich angesiedelte Praxis sei durch Einzelentscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs als nicht legal entlarvt worden, nun werde sie im Gesetz aber definitiv festgeschrieben.
Dietmar Köhler, Sozialexperte von der "Initiativgruppe Arbeitslosigkeit", ging in seiner Kritik an der bedarfsorientierten Mindestsicherung auf den Passus der Vermögensverwertung ein. Es sei nicht einzusehen, weshalb gerade bei der Mindestsicherung zuerst eigenes Vermögen aufgebraucht werden soll, bevor auf diese steuerliche Transferleistung ein Anspruch besteht. Bei Agrarförderungen sei dies beispielsweise ja auch nicht der Fall. Hier werde dem Gleichheitsgrundsatz fundamental widersprochen, so Köhler. Zudem sei bisher überhaupt nicht klar, welches Vermögen überhaupt herangezogen werden soll. Ob es sich dabei um Bar-, Sachvermögen oder gar Pensions- oder Lebensversicherungen handeln soll. Auch die geplante Höhe von 690 Euro netto 14 mal im Jahr bezeichnete Köhler als zu niedrig. Die Armutsschwelle in Österreich liege derzeit bei 810 Euro. Demnach komme der bedarfsorientierten Mindestsicherung nur eine armutslindernde, aber nicht eine armutsbekämpfende Funktion zu.
Margit Appel stellte dem Modell der bedarfsorientierten Mindestsicherung einmal mehr das Modell des bedingungslosen Grundeinkommens gegenüber, das "wesentlich besser geeignet" sei, "Armut zu beseitigen". Ein solches Grundeinkommen sei nicht an die Bereitschaft zur Erwerbsarbeit geknüpft, es stehe allen Menschen zu, nicht nur bedürftigen, und bewege sich in einer existenzsichernden Höhe von 900 bis 1.000 Euro pro Monat. Dass ein solches Grundeinkommen einer grundsätzlichen Orientierung der Bevölkerung auf Erwerbsarbeit widerspreche, stellte Appel in Abrede.
Dem "Netzwerk Grundeinkommen und sozialer Zusammenhalt" gehören Einzelpersonen aus den Bereichen Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Philosophie und Ethik, Bildung und soziale Initiativen an. (Informationen: Internet: www.grundeinkommen.at). (ende)