Scharfe Caritas-Kritik an Asylgerichtshof-Plänen
Wien, 27.11.07 (KAP) Scharfe Kritik der Caritas an den Bestrebungen zur Einrichtung eines sogenannten "Asylgerichtshofs", wozu am Dienstag ein "Expertenhearing" (unter Ausschluss der Caritas) im Verfassungsausschuss des Nationalrates vorgesehen war. Caritas-Präsident Franz Küberl bedauerte in einer Stellungnahme, die den Mitgliedern des Verfassungsausschusses, den Klubobleuten und anderen Politikern übermittelt wurde, dass die geplanten Bestimmungen über Einrichtung eines "Asylgerichtshofs" keinem allgemeinen Begutachtungsverfahren unterzogen wurden. Dadurch entstehe der Eindruck, dass eine genaue Auseinandersetzung mit dem Entwurf durch Experten aus dem Bereich "nicht erwünscht" sei. Generell sei zu sagen, dass es durch den vorliegenden Entwurf zu einer "massiven Beschneidung" des Rechtsschutzes der Flüchtlinge komme. Und noch schärfer: "Es bleibt zu vermuten, dass die Bezeichnung 'Asylgerichtshof' einzig gesteigerte Unabhängigkeit und höhere Qualität der Entscheidungen vorspiegeln soll, um dadurchmassive Einschnitte im Rechtsschutz der Asylwerber 'salonfähig' zu machen".
Durch die Beschneidung des Instanzenzuges an den Verwaltungsgerichtshof könne es in Zukunft zu einer "Aushöhlung" der in der gültigen Genfer Flüchtlingskonvention garantierten Rechte kommen. Wörtlich heißt es in der Caritas-Stellungnahme: "Angesichts der Tatsache, dass momentan zahlreiche Flüchtlinge von den Behörden erster und zweiter Instanz nicht als solche erkannt werden, sondern erst durch den Verwaltungsgerichtshof den ihnen zustehenden Schutz erhalten, erscheint eine Beschneidung dieses Systems schwer fahrlässig".
Grundsätzlich macht die Caritas darauf aufmerksam, dass der jetzige "Unabhängige Bundesasylsenat" (UBAS) über die gleichen Entscheidungskompetenzen wie der geplante "Asylgerichtshof" verfügt. Der "Asylgerichtshof" werde - wie jetzt der UBAS - über Bescheide der Verwaltungsbehörden (Bundesasylamt) in Asylsachen und über Beschwerden wegen Verletzung der Entscheidungspflicht zu erkennen haben. Welche Vorteile die Umgestaltung des UBAS in einen "Asylgerichtshof" letztlich nach sich ziehen soll, "bleibe im Dunkel". Bedauerlich sei auch, dass die Richter, dem neuen Gerichtshof angehören sollen, keine "spezielle Erfahrung" im Bereich des Fremden- und Asylrechts vorweisen sollen müssen.
So wünschenswert eine Reduktion der Verfahrensdauer auch für die Asylwerber ist, gehe ein "Abschneiden" des Instanzenzuges - durch den Wegfall der Rekursmöglichkeit an den Verwaltungsgerichtshof - völlig am Ziel vorbei. In der Stellungnahme der Caritas wird auf die Hauptgründe für die lange Verfahrensdauer aufmerksam gemacht: "Schlechte Bescheidqualität", "nur rudimentär geführte Ermittlungsverfahren" der Mitarbeiter aus der ersten Instanz (die zumeist bei Detailkenntnissen über ethnisch-politische Situationen in entfernten Ländern völlig überfordert sind), parallele Anwendung von drei verschiedenen Asylgesetzen, Personalmangel.(ende)