Pfarrer Friedl erschüttert über "gnadenlose" Politik
Linz-Wien, 15.12.07 (KAP) "Ich bin erschüttert und sehr getroffen durch die Grausamkeit der Politik": Mit diesen Worten kommentierte Pfarrer Josef Friedl, der Arigona Zogaj und ihre Mutter seit Wochen betreut, die Entscheidung von Innenminister Günther Platter, dem Mädchen aus dem Kosovo nach dem abschlägigen Letzt-Entscheid des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) keinen humanitären Aufenthaltstitel zu gewähren. Die entsprechende Mitteilung des Innenministeriums habe ihn "wie ein Blitz getroffen". "Ich verstehe das nicht", sagte Friedl in einem "Kathpress"-Gespräch am Freitag zu dem Umstand, dass hier "gnadenlos" Recht durchgesetzt werde. Die Familie Zogaj habe "völlig integriert" in Oberösterreich gelebt, niemand habe dadurch in irgendeiner Weise einen Schaden erlitten.
Der von ihm betreuten Arigona gehe es "ganz schlecht". Man dürfe sie nicht allein lassen; die von dem Mädchen in der ersten großen Krise während ihres Verschwindens geäußerten Selbstmordgedanken seien ernst zu nehmen, so Friedl.
Was jetzt weiter geschehen wird, wisse er noch nicht, sagte der Pfarrer von Ungenach. Alle seien noch zu geschockt von der aktuellen Entwicklung. Er werde Arigona und ihrer Mutter jedenfalls weiter beistehen, so gut er könne. Die Hoffnung, dass es doch noch zu einer gütlichen Lösung kommt, werde er - so lange die beiden da sind - nicht aufgeben, betonte der Pfarrer. Auch die Unterstützung der bereits in den Kosovo abgeschobenen Mitglieder der Familie Zogaj werde weitergehen. Er bekomme immer wieder Spenden von wohlmeinenden Menschen, die das Überleben der Zogajs im Kosovo vorläufig sichern.
Arigona Zogaj war bei einem Pressegespräch am Freitagnachmittag in der Pfarre Ungenach anwesend, wollte allerdings nicht persönlich Stellung nehmen. Sie sei einfach zu mitgenommen, erklärte Pfarrer Friedl.
Platter: Arigona darf Schuljahr beenden
Innenminister Platter wird Arigona Zogaj und ihrer Familie keinen humanitären Aufenthalt gewähren, wie es am Freitag in einer Aussendung des Ministeriums hieß. Allerdings werde sie bis zum Ende des Schuljahres im Sommer 2008 in Österreich bleiben können, um den Polytechischen Lehrgang abzuschließen.
Begründet hat Platter die Verweigerung des humanitären Aufenthaltsrechts damit, dass die Voraussetzungen nicht erfüllt seien bzw. die Gründe überwiegend gegen eine Erteilung sprechen würden. Auch die von ihm verfügte Abschiebung des Vaters und der Geschwister von Arigona Zogaj im September wird vom Innenminister zur Begründung des verweigerten humanitären Aufenthalts angeführt: "Es ist evident, dass starke Bindungen zum Heimatstaat bestehen, da sich große Teile der Familie im Kosovo befinden". In der Aussendung wird auch darauf verwiesen, dass die Familie Zogaj 2002 mit Schlepperhilfe nach Österreich kam, obwohl bereits klar gewesen sei, dass keine Chance auf Asyl bestand. Trotzdem seien zwei "aussichtslose" Anträge gestellt worden. Dreimal habe die Familie Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof angerufen, wobei die Höchstgerichte stets negativ entschieden.
"Wirtschaftliche Gründe, nicht im Heimatland verbleiben zu wollen, sind kein Kriterium für den Aufenthalt und die Fortführung des Familienlebens in Österreich", teilte das Innenministerium mit. Zumindest das Polytechnikum soll Arigona Zogaj in Österreich aber abschließen dürfen, so Platter: "Ich will der jungen Frau bei ihrer Ausbildung nicht im Wege stehen". Es gebe zwar keine Basis für Zuwanderung, aber der Abschluss der Schullaufbahn werde auf diese Weise sichergestellt.
VfGH: Es liegt an Platter
Zuvor hatte der Verfassungsgerichtshof die Beschwerde der Familie Zogaj abgewiesen. Die Verweigerung einer Erstniederlassungsbewilligung für die kosovo-albanische Flüchtlingsfamilie war demnach nicht verfassungswidrig. Der VfGH hielt am Freitag ausdrücklich fest, dass die Abweisung der Beschwerde nicht bedeute, dass Arigona Zogaj und ihre Mutter Nurie nun das Land verlassen müssen - wie Vater Devat und vier Kinder. Vielmehr wurde betont, dass Platter weiterhin ein humanitäres Aufenthaltsrecht gewähren hätte können. "Sein Handlungsspielraum bleibt durch die VfGH-Entscheidung unberührt", hieß es seitens des Höchstgerichts. Außerdem kann sich die Familie noch an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) wenden. (ende)