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Herbe Kritik an staatlichem Sozialhilfevollzug

121 in der Armutskonferenz zusammengefasste Non-Profit-Organisationen fordern u.a. Einrichtung öffentlicher Beratungs- und Rechtsbeistandsstellen für Sozialhilfeempfänger

mehr: Kathpress / Armutskonferenz

 

Wien, 24.1.08 (KAP) Ohne eine massive Verbesserung des Vollzugs bleibt die derzeit verhandelte Reform der Sozialhilfe und die Einführung einer "bedarfsorientierten Mindestsicherung" in Österreich ein Papiertiger. Dies ist das Ergebnis einer Studie unter 121 österreichischen Non-profit-Organisationen (NPOs), die in der Beratung und Betreuung von Sozialhilfeempfängern tätig sind. Die Studie wurde am Donnerstag bei einer Pressekonferenz in Wien präsentiert. Schwere Mängel im Sozialhilfevollzug attestiert die Studie insbesondere im Blick auf die Höhe der ausgezahlten Sozialhilfeleistungen, die Bezugsdauer der Leistungen, die Gewährung von Sonderzahlungen und Überbrückungsgeldern, die Verfahrensdauer usw.

 

Wie der Diakonie-Sozialexperte Martin Schenk betonte, werden die gesetzlich zustehenden Sozialhilfen und Unterstützungsleistungen nur von zwei Dritteln der Sozialhilfestellen ordnungsgemäß und in rechtskonformer Höhe ausgezahlt. Oftmals führe "gezielte Falschinformation" (bei 30 Prozent der Befragten) seitens der Sozialämter und eine rechtswidrige Anrechnung von Familienbeihilfe (bei 25 Prozent der Befragten) in die Berechnungsgrundlage dazu, dass Betroffene weitaus geringere Beträge erhalten als ihnen zustehen würden.

 

Einzelfallprüfung statt Pauschalierung

 

Norbert Krammer vom "Vertretungsnetz Sachwalterschaft, Patientenanwaltschaft und Bewohnervertretung" betonte, dass die derzeitigen Pläne zur "bedarfsorientierten Mindestsicherung" insbesondere im Blick auf die Miet-, Energie- und Betriebskosten "eher eine Verschärfung als eine Verbesserung" für die Betroffenen bedeuten würden. Derzeitiger Verhandlungsstand zwischen Bund und Ländern sei ein pauschaler Richtsatz, in dem etwaige Miet- und Energiekosten mit 25 Prozent der Gesamtleistung veranschlagt seien. Da die Bemessungsgrundlagen für Wohn- und Energiekosten jedoch nicht erhöht werden und laut Studie bereits heute 70 Prozent der Befragten angeben, die Miet- und Energiekosten nicht von den zur Verfügung gestellten Geldern decken zu können, sei eine weitere Verschärfung absehbar. Krammer: "Solange die Neuregelung für den Bereich Wohnen und Energie von Pauschalen ausgeht und nicht den Einzelfall berücksichtigt, werden die Menschenimmer weniger für den alltäglichen Lebensbedarf zur Verfügung haben".

 

Die Grundlagenreferentin der Caritas der Erzdiözese Wien, Martina Kargl, wies darauf hin, dass mehr als die Hälfte der befragten NPOs davon berichte, dass Sozialleistungen nur in Form einer Einmal-Leistung erbracht würden. Die Probleme der Klienten seien jedoch nur in Ausnahmefällen durch solche Einmalzahlungen zu beheben, so Kargl. Gleiches gelte für die Sonderzahlungen in besonderen Lebenssituationen. Für diese Zahlungen gebe es eine gesetzliche Grundlage, sie würden aber laut Studie nur von 55 Prozent der Sozialämter gewährt.

 

Tendenziell sei die Situation in den Städten besser als auf dem Land, so Martina Kargl. Ein eindeutiges "Ranking" der Bundesländer lasse sich jedoch nicht erstellen, da es auch innerhalb der Bundesländer zu große Schwankungen gebe. In Wien seien beispielsweise die Wartezeiten am längsten, dafür würden jedoch die Richtsätze flächendeckend eingehalten.

 

Hauptgrund: Es fehlt an Kontrolle

 

Als Hauptgrund für diese Mängel nannte Martin Schenk einen "gravierenden Mangel an Kontrolle". So gebe es weder auf Länder- noch auf Bundesebene öffentliche Rechtsbeistands-Organisationen für Sozialhilfeempfänger. Die in der Armutskonferenz zusammengefassten NGOs könnten hier nur wenig tun. Eine Lösung sei von der Einrichtung öffentlicher Beratungs- und Rechtsbeistandsstellen abhängig. Die Studie sei ein "Alarmsignal", so Schenk, auf das Bund und Länder bei der Ausarbeitung der Sozialhilfereform "gleichermaßen reagieren müssen".

 

Armutskonferenz präsentiert Forderungskatalog

 

Konkret fordert die Armutskonferenz daher die Schaffung verbindlicher verfahrensrechtlicher Mindeststandards. Wie Norbert Krammer betonte, seien amtliche Fristen und Wartezeiten von mehreren Monaten bei der behördlichen Prüfung von Sozialleistungsansprüchen für keinen Betroffenen hinnehmbar. Hier bedürfe es eines verbindlichen und von den Betroffenen zur Not durchsetzbaren Verfahrensrechts. Nur so könne sicher gestellt werden, dass "Soforthilfe" auch ihren Namen verdiene, so Krammer.

 

Weiters bedürfe es unabhängiger Beratungs- und Rechtsschutzzentren für die Bezieherinnen und Bezieher von Sozialhilfe. Diese Aufgabe werde derzeit z.T. von den Organisationen der Armutskonferenz übernommen, es bedürfe jedoch einer umfassenden Lösung von Seiten der öffentlichen Hand. Laut Armutskonferenz müssten diese Stellen Orte sein, wo potenziell Anspruchsberechtigte Auskunft über ihre Rechte erhalten, wo sie Anträge prüfen lassen können und wo ihnen gegebenenfalls Rechtsbeistand gewährt wird.

 

Einer Reform bedarf laut Armutskonferenz auch das Arbeitsmarktservice (AMS). Anstelle einer Intensivierung der Förder- und Schulungsmaßnahmen zur Wiedereingliederung von Sozialhilfeempfängerinnen und -empfängern in den Arbeitsmarkt seien derzeit Einsparungen und Kürzungen der Programme von Seiten des AMS festzustellen. Durch diese Maßnahmen droht laut Armutskonferenz eine Verfestigung der Armutssituation, da sich gerade Sozialhilfeempfänger im Verdrängungswettbewerb des freien Arbeitsmarktes oftmals schwer tun.

 

Laut Armutskonferenz sind derzeit rund 420.000 Menschen in Österreich von akuter Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen, der größere Teil davon sind Frauen. Rund eine Million Menschen gilt als armutsgefährdet. Zu den Risikogruppen zählen insbesondere Alleinerzieherinnen, kinderreiche Familien, Langzeitarbeitslose und Migranten. 96.000 der von akuter Armut Betroffenen sind Kinder. Von "akuter Armut" spricht man, wenn zusätzlich zur finanziellen Benachteiligung gewisse Mängel oder Einschränkungen in grundlegenden Lebensbereichen auftreten (Zahlungsrückstände bei Miete, Energie, Sonderkosten wie Kleidung etc.)

 

In der Armutskonferenz, dem österreichischen Netzwerk gegen Armut und soziale Ausgrenzung, sind Organisationen wie Caritas und Diakonie, der Katholische Familienverband, die Katholische Frauenbewegung und die Katholische Sozialakademie Österreichs, aber auch die Österreichische Hochschülerschaft, die Frauenabteilungdes ÖGB, die Volkshilfe Österreich und das Wiener Hilfswerk Mitglied.

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