Papst übt Kritik an Verfahren bei Ehe-Annullierungen
Vatikanstadt, 27.1.07 (KAP) Papst Benedikt XVI. hat sich für eine einheitlichere Rechtsprechung bei kirchlichen Ehe-Annullierungen ausgesprochen. Vor den Richtern der Römischen Rota übte er am Wochenende Kritik an lokalen Rechtssauslegungen, die sich immer mehr von einem gemeinsamen Verständnis der bestehenden Gesetze und der kirchlichen Lehre über die Ehe entfernten.
Der Rota als oberstem Berufungsgericht der Kirche komme eine Vorbildfunktion zu, betonte der Papst zur Eröffnung des neuen Gerichtsjahres. Man müsse einheitliche Kriterien erarbeiten, "um eine einheitliche Anwendung in allen Kirchengerichten zu erzielen". Dabei komme den Vorgaben des kirchlichen Lehramtes und den Ansprachen der Päpste an die Rota eine wichtige Bedeutung zu.
Risiko einer subjektiven Interpretation
Benedikt XVI. verwies auf die letzte Rede von Johannes Paul II. 2005 an die Richter, in der dieser vor einer positivistischen Rechtsmentalität gewarnt hatte, die Gesetz und Rechtsempfehlungen von der Lehre der Kirche trennen wollten. Gerade bei Ehenichtigkeits-Verfahren müsse man das Risiko einer subjektiven oder willkürlichen Interpretation vermeiden, so Benedikt XVI. Die Fakten müssten stets vor dem Hintergrund beleuchtet werden, dass die Ehe nach kirchlicher Auffassung unauflöslich sei.
Hintergrund für die Äußerung dürfte wie schon in früheren Jahren die unterschiedliche Rechtsprechung der Kirchengerichte in der Welt sein. Während die Rota in weniger als der Hälfte der Verfahren für die Nichtigkeit der Ehe plädiert, wurden laut einer Untersuchung der italienischen Zeitschrift "Trenta Giorni" von 2004 von den lokalen Gerichten 94 Prozent der angestrengten Annullierungsverfahren positiv entschieden. Dabei wurden in Nordamerika 97 Prozent der untersuchten Fälle für nichtig erklärt. In Afrika waren es 89 Prozent, in Europa 85 Prozent.