Richtlinien für Seligsprechungsverfahren veröffentlicht
Vatikanstadt, 18.2.08 (KAP) Der Vatikan hat am Montag ein umfassendes Richtlinienpapier für Seligsprechungsverfahren veröffentlicht. Die Instruktion mit dem Titel "Sanctorum Mater" erinnert an bestehende Normen und will juristische Abläufe zwischen dem Heiligen Stuhl und den Bischöfen verbessern. Besonders ruft das Dokument die Voraussetzungen für Seligsprechungsprozesse ins Gedächtnis. Demnach muss der oder die künftige Selige unter den Gläubigen bereits einen "Ruf der Heiligkeit" genießen, der "nicht künstlich produziert" sein darf.
Ein Entwurf der rund 50 Seiten starken Instruktion war den Mitgliedern der Heiligsprechungskongregation bereits im April 2006 zur Prüfung übergeben worden; Papst Benedikt XVI. billigte die endgültige Fassung vor fast einem Jahr am 22. Februar 2007.
Das Papier gibt im Wesentlichen zwei unter Johannes Paul II. verabschiedete Bestimmungen aus dem Jahr 1983 wieder. Bischöfe hätten diese Regeln jedoch oft unzureichend beachtet, sagte der Präfekt der Heiligsprechungskongregation, Kardinal Jose Saraiva Martins, bei der Vorstellung am Montag. So seien teils durch juristische Formfehler die Verfahren in die Länge gezogen worden.
"Authentischen und verbreiteten Ruf der Heiligkeit oder des Martyriums"
Das Dokument befasst sich nur mit dem diözesanen Teil des Seligsprechungsverfahrens. Dort geht es um die formale Eröffnung, die Untersuchung über Leben, Tugend und "Ruf der Heiligkeit" des Kandidaten und die Dokumentation eines Wunders. Der Kandidat oder die Kandidatin müsse einen "authentischen und verbreiteten Ruf der Heiligkeit oder des Martyriums genießen"; dieses Ansehen müsse "bei einem bedeutenden Teil des Gottesvolks" bestehen.
Zugleich wird eingeschärft, dass die Verehrung eines Verstorbenen ohne vatikanische Billigung nur privaten Charakter haben darf. Der betreffende Bischof muss sicherstellen, dass "der Diener Gottes nicht Gegenstand eines ungesetzlichen Kults ist". Dazu sind die Grabstätte, die Wohnung und andere Orte auf entsprechende Indizien zu überprüfen.
Ferner regelt die Instruktion Einzelfragen wie die Beauftragung von Delegaten, die Auswahl und Vereidigung von Prozessbeteiligten, die Beweisaufnahme sowie die Dokumentation der Akten. Dem Vernehmen nach hatten hier Formmängel einzelne Verfahren erheblich behindert. Außerdem werdenDetails zur Publikation und Übersetzung geklärt. Zugelassene Sprachen bei der Heiligsprechungskongregation sind demnach Latein, Englisch, Französisch, Italienisch, Portugiesisch und Spanisch.
Medizinisch nachgewiesene "wunderbare Heilung" Voraussetzung
Eine medizinisch nachgewiesene "wunderbare Heilung" bleibt nach den Worten von Kardinal Saraiva Martins weiterhin Voraussetzung für eine Selig- oder Heiligsprechung. "Die Kirche braucht die Gewissheit der 'Unterschrift des Himmels'", sagte der Präfekt der Heiligsprechungskongregation bei der Vorstellung des neuen Dokuments am Montag im Vatikan. Ein nur subjektiv als Wunder erlebter Vorgang reiche nicht aus.
Das katholische Kirchenrecht sieht lediglich bei der Seligsprechung von Märtyrern von einem Wunderbeweis ab. In allen anderen Fällen ist eine "wunderbare Heilung" auf Anrufung des Kandidaten oder der Kandidatin für die Seligsprechung zu dokumentieren.
Keine "Sonderkonditionen" für Johannes Paul II.
Für die Seligsprechung von Johannes Paul II. gibt es nach den Worten von Kardinal Saraiva Martins keine Sonderkonditionen. Benedikt XVI. habe lediglich erlaubt, früher als gewöhnlich mit dem Verfahren zu beginnen. "Dies ändert aber nichts an der normalen Prozedur", betonte der portugiesische Kurienkardinal. Mit einer Seligsprechung zum dritten Todestag des Wojtyla-Papstes am 2. April sei daher nicht zu rechnen.
Mit der besonderen Erlaubnis Benedikts XVI. begann der Seligsprechungsprozess bereits 87 Tage nach dem Tod von Johannes Paul II. Das Kirchenrecht sieht eine fünfjährige Wartefrist vor; auch das neue Richtlinienpapier des Vatikans über die Seligsprechungsverfahren bestätigt diese Klausel.
Erst am vergangenen Mittwoch hatte Benedikt XVI. die vorgezogene Eröffnung des Seligsprechungsverfahrens für die letzte Seherin von Fatima, Sr. Lucia dos Santos, ermöglicht. Schwester Lucia war am 13. Februar 2005 im Alter von 97 Jahren gestorben.
