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Weitreichendes OGH-Urteil zu Abtreibungen

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Ärztin erkannte im Mutterleib Behinderung eines Kindes nicht. Oberster Gerichtshof sprach Eltern vollen "Schadenersatz" in Form der Übernahme sämtlicher Lebenshaltungskosten des Kindes durch den Krankenhauserhalter zu. Kritik von Caritas, "Aktion Leben", VP-Behindertensprecher

mehr: Kathpress

 

Wien, 5.3.08 (KAP) Die Caritas und die "Aktion Leben" fordern dringend rechtliche, politische und finanzielle Maßnahmen, um dem Lebensrecht Behinderter Geltung zu verschaffen. Sie reagieren damit auf das jüngste OGH-Urteil, das den Eltern eines behinderten Kindes, dessen Behinderung von einer Krankenhausärztin während der Schwangerschaft nicht erkannt worden war, den Ersatz sämtlicher Lebensunterhaltskosten für das Kind - nicht nur den Mehrbedarf auf Grund der Behinderung - zuspricht. Mit diesem Entscheid werde der Druck auf die Ärzte weiter steigen, Schwangeren schon bei geringstem Verdacht auf Behinderung zu einer Abtreibung zu raten, um nicht später mit Schadenersatzforderungen konfrontiert zu werden, warnten Caritas-Präsident Franz Küberl und die "Aktion Leben"-Österreich am Mittwoch übereinstimmend. "Ein Kind darf niemals als Schadensfall gelten", stellte "Aktion Leben"-Generalsekretärin Martina Kronthaler fest.

 

Dieses Urteil schaffe einen "folgenschweren Präzedenzfall, der sowohl Ärzte als auch betroffene Eltern unter enormen Druck stellt und eine ausgewogene Schwangerenvorsorge und Geburtshilfe gefährdet", kritisierte Martina Kronthaler. Die "Aktion Leben" fordere den Gesetzgeber auf, den finanziellen Mehraufwand, der sich aus der Geburt von Kindern mit Behinderung ergibt, aus dem Schadenersatzrecht herauszunehmen. Stattdessen sollte die solidarische Unterstützung für die Betroffenen als Aufgabe des Staates verfassungsrechtlich festgeschrieben werden.

 

Ängste gefährden vernünftige Geburtshilfe

 

Bei dem aktuellen OGH-Urteil (5 Ob148/07 m) geht es um den mittlerweile sechseinhalbjährigen Sohn eines Kärntner Ehepaars. Das Kind wurde mit Meningomyelozele (MMC), einem Defekt der Wirbelsäule, mit einem Wasserkopf und Klumpfüßen geboren; der OGH sprach den Eltern vollen Schadenersatz in Form der Übernahme sämtlicher Lebenshaltungskosten des Kindes durch den Krankenhauserhalter zu, weil die Behinderung des Buben im Zuge der Pränataldiagnostik nicht erkannt wurde und er deshalb nicht abgetrieben worden sei.

 

Dieses weitreichende Urteil setze sowohl Krankenanstalten und Ärzte als auch schwangere Frauen "unter enormen Druck", so Kronthaler. Es sei zu befürchten, "dass in der Geburtshilfe tätige Ärzte künftig die Schwangeren zu möglichst umfangreichen Untersuchungen drängen und im Zweifel von einer Behinderung des ungeborenen Kindes ausgehen werden - auch um sich selbst bzw. ihr Krankenhaus möglichst gegen allfällige Schadenersatzforderungen abzusichern", sagte Martina Kronthaler. Diese "von Verunsicherungen und Ängsten auf beiden Seiten geprägte Entwicklung" gefährde langfristig die Aufrechterhaltung einer vernünftigen Geburtshilfe.

 

"Eltern von Kindern mit Behinderung dürfen finanziell nicht im Regen stehen gelassen werden", hob die "Aktion Leben"-Generalsekretärin hervor. Jedoch sei das Schadenersatzrecht "nicht das geeignete Instrumentarium, um Fragen, die den finanziellen Mehraufwand zu regeln, der aus der Geburt eines Kindes mit Behinderung entsteht", so Kronthaler: "Ein Kind - egal ob mit oder ohne Behinderung - darf niemals als 'Schadensfall' gelten."

 

Durch eine Herausnahme der Frage der erhöhten Kosten, die sich aus der Geburt eines Kindes mit Behinderung ergeben, aus dem Schadenersatzrecht könnte "der enorme Druck abgewendet werden, der sowohl auf die Krankenhäuser und Ärzte als auch auf die betroffenen Eltern ausgeübt wird".

 

Bürgerinitiative "Mit Kindern in die Zukunft"

 

Martina Kronthaler verwies in diesem Zusammenhang auf die derzeit laufende Parlamentarische Bürgerinitiative der "Aktion Leben", die den Titel "Mit Kindern in die Zukunft - Für ein kinder- und elternfreundliches Österreich" trägt. Die Initiative enthalte als eine Forderung an den Nationalrat die Verankerung der Unterstützungspflicht als Aufgabe des Staates. Die Bürgerinitiative läuft noch bis 30. Juni, Unterschriftenbögen können auf der Internet-Seite der Aktion Leben (www.aktionleben.at) abgerufen werden.

 

Küberl: Gesellschaft muss Behinderte bejahen

 

Caritas-Präsident Küberl erklärte, aus den Erfahrungen in den Beratungsstellen der Caritas wisse man, dass Ärzte auf Schwangere zunehmend einzuwirken versuchen, sowohl "absehbar behinderte" als auch "möglicherweise behinderte" Kinder nicht auszutragen. Damit werde das Bemühen, Behinderten als Menschen mit vollem Wert und voller Würde ihren Platz in der Gesellschaft zu gewährleisten, zunehmend unterwandert, warnte Küberl.

 

Es sei zwar aus rechtlicher Sicht verständlich, dass ärztliche Fehldiagnosen nicht ohne Folgen bleiben können. Das Problem einer nicht festgestellten Behinderung bei einem Ungeborenen müsse aber auf andere Weise gelöst werden als über Schadenersatzforderungen. Solche Forderungen von betroffenen Frauen hätten auch darin ihren Grund, dass sie sonst nicht finanziell unterstützt werden, stellte Küberl fest. Sie erhielten etwa nach wie vor viel zu wenig Pflegegeld.

 

Eltern, die Kinder mit Behinderungen haben, seien in einer schwierigen Situation. Sie verlieren beispielsweise Freunde, weil man mit Behinderten "nichts zu tun haben will" - das wisse man aus den Erfahrungen, die betroffene Eltern in Beratungsgesprächen der Caritas berichten, so Küberl. Weiter sei es Tatsache, dass Ehen stärker trennungsgefährdet sind, wenn behinderte Kinder da sind , weil die intensive Sorge um diese Kinder die Beziehung stärker belaste.

 

Dies alles mache deutlich, dass die Betroffenen eine stärkere Unterstützung brauchen - finanziell, menschlich und praktisch. Dazu sei zuallererst ein gesellschaftliches Klima notwendig, dass Behinderte nicht als vermeidbaren "Schadensfall" betrachtet. Es sei ein "sehr gefährlicher Irrweg" zu meinen, dass nur mehr der "vollkommene Mensch" auf die Welt kommen dürfe. Behinderung von Menschen entstehe nicht nur durch erbliche Anlagen, sie enstehe etwa auch durch schwierige Umstände oder Fehler bei der Geburt, durch Unfälle oder Krankheiten. Man könne sich aber des Eindrucks nicht erwehren, dass vielen heute insgeheim die Illusion einer "behindertenfreien" Gesellschaft vorschwebe, und eine solche Vorstellung könne einen nur erschauern lassen. Im letzten laufe die Verdrängung von Menschen mit Behinderung auf eine "Ausmerzung des Andersseins" hinaus, und ein solcher Weg führe die Menschheit mit Sicherheit in eine " absurde Sackgasse", warnte Küberl.

 

Herbe Kritik vom Präsidenten der Arbeitsgemeinschaft Katholischer Verbände 

 

Mit seinem jetzigen Urteil habe der Oberste Gerichtshof seine "menschenrechtswidrige Entscheidungspraxis" im Blick auf das vorgeburtliche menschliche Leben prolongiert, kritisierte der Präsident der Arbeitsgemeinschaft Katholischer Verbände (AKV), Josef Zemanek. Es entstehe der "fatale Eindruck", der OGH stehe auf dem Standpunkt, die Tötung von Menschen - hier im fortgeschrittenen Embryonalstadium, in dem an der Überlebensfähigkeit gerade nicht gezweifelt werden konnte - sei ein probates Mittel zur Abwehr von "Vermögensnachteilen". Der Hinweis des OGH, "der vermögensrechtliche Nachteil (liege) nicht in der Existenz des Kindes, sondern in der dadurch entstehenden Unterhaltspflicht der Eltern", vermöge diese Bedenken keinesfalls zu zerstreuen, betonte Zemanek. Die Existenz eines Kindes sei "stets und unweigerlich auch mit Aufwendungen verbunden, deren Höhe nicht von vornherein abschätzbar oder eingrenzbar sein können".

 

Das grundlegende Fehlverständnis sei wohl darin zu sehen, dass das OHG-Erkenntnis die Bewertung eines Menschenlebens und dinglicher Rechte auf gleicher Ebene vornehme. "Auch wenn schwerste Behinderungen medizinisch klar diagnostiziert werden können, verbietet sich nach dem Geist und Wortlaut der Charta der Menschenrechte jede Abwägung des Menschenlebens als absolut höchstes Rechtsgut gegen jedwedem anderen Rechtsgut, selbstverständlich erst recht bei untergeordneten Rechtsgütern wie Vermögensnachteilen", so der AKV-Präsident. Im jetzt bekannt gewordenen Anlassfall habe das Höchstgericht entgegen der klaren Regelung des Abtreibungsgesetzes, das nur Straffreiheit zubilligt, nicht aber eine "gesetzliche Rechtfertigung" von Abtreibung liefert, "jedenfalls in der Argumentation zum Ausdruck gebracht, dass die direkte und gewollte Tötung eines Menschen im frühen Entwicklungsstadium als angemessene Handlung zur Vermeidung aller Unterhaltsansprüche anzusehen sei, bloß weil schwere Behinderungen absehbar waren", stellte Zemanek fest.

 

Auch die Frage nach der Kausalität für den "Schaden" werde unzulänglich behandelt. Nach den Ergebnissen des Verfahrens war das Verhalten der Ärztin in keiner Weise ursächlich für den Eintritt der Behinderung des Embryos; wenn überhaupt, dann könne die Ursache dafür allenfalls in den vorhersehbaren Risikofaktoren im Bereich der Kindesmutter, allenfalls auch des Vaters, zu suchen sein (imAnlassfall eine bekannt risikoreiche Spätschwangerschaft). Selbst eine umfassende Aufklärung hätte nur den Wissenstand der Kindeseltern erhöht, nicht aber den Eintritt der bereits vorliegenden Behinderung, gibt Zemanek zu bedenken.

 

VP-Huainigg: "Leben Behinderter in Frage gestellt"
 

Auch VP-Behindertensprecher Abg z NR Franz-Joseph Huainigg zeigte sich über das jüngste OGH-Urteil bestürzt. "Der OGH bedenkt nicht die weitreichenden Konsequenzen seines Urteils, wenn er den Eltern nicht nur den Mehraufwand durch Pflege und Betreuung, sondern den gesamten Unterhalt zuerkennt. Damit wird die Lebensexistenz dieses Kindes auf Grund seiner Behinderung in Frage gestellt. Das hat natürlich ganz generell auch weitreichende Auswirkungen auf die Existenzberechtigung von Menschen mit Behinderung", sagte Huainigg.

 

Der mittlerweile sechsjährige Bub, der offensichtlich aufgeweckt und intelligent sei, habe trotz Pflegebedarfs ein "Recht auf Leben", unterstrich der Abgeordnete. Huainigg: "Auch ein Mensch mit Behinderung stellt eine Bereicherung dar. Lebensfreude und Lebenskraft sind nicht nur von Menschen ohne Pflegebedarf gepachtet. Die OGH-Richter haben sich offensichtlich nicht mit der Lebenssituation von Menschen mit Behinderung auseinander gesetzt".

 

Es müsse auch berücksichtigt werden, dass im konkreten Fall selbst bei einer richtig erstellten Diagnose keine Therapie oder Behandlung möglich gewesen wäre. Es gebe daher keinen "Schaden" auf Grund einer nicht erfolgten medizinischen Behandlung. "Jedenfalls kann es nicht sein, dass der Schadenersatz-Anspruch für die gesamte Existenz des Kindes zuerkannt wird", betonte der Behindertensprecher: "Wir müssen unsere Gesetze dahingehend ändern, dass Eltern jene Unterstützung für ihr behindertes Kind bekommen, die ihnen ein gleichberechtigtes integriertes Leben in der Gesellschaft ermöglicht. Es kann nicht sein, dass die Eltern behaupten müssen, sie hätten ihr Kind jedenfalls abgetrieben, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Letztlich führt diese Judikatur dazu, dass Eltern, die aus ethischen Gründen eine Abtreibung grundsätzlich ablehnen, massiv benachteiligt werden".

 

Speziell für die Pränataldiagnostik habe das OGH-Urteil weitreichende Folgen: "Der Druck auf Ärzte und Ärztinnen wird enorm gesteigert, schon bei geringsten Auffälligkeiten nicht nur aufzuklären, sondern gleich eine Abtreibung anzuraten". Eindringlich appellierte Huainigg: "Es darf keine Pflicht zur Abtreibung bei jeglichem Verdacht auf Behinderung entstehen!"

 

Der ÖVP-Behindertensprecher begrüßt, dass in Zusammenarbeit mit SP-Justizministerin Maria Berger eine Enquete zum Thema "WrongfulBirth" in Planung ist. "Wir müssen dieses Vorhaben nun rasch umsetzen. Ich sehe hier dringenden Handlungsbedarf und ersuche Ministerin Berger, ihren Einfluss geltend zu machen, damit auch die OGH-Richter an dieser Enquete teilnehmen und sich der Diskussion stellen", forderte Huainigg.

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