"Liese-Prokop-Preis" an Hospiz-Pionierin
Wien, 28.3.08 (KAP) Die österreichische "Hospiz-Pionierin" Sr. Hildegard Teuschl hat den erstmals vergebenen Liese-Prokop-Preis erhalten. Die mit 10.000 Euro dotierte Auszeichnung für vorbildliches soziales Engagement teilt sich die Wiener Ordensfrau - auf je 3.500 Euro aufgerundet - mit den ebenfalls prämiierten Vereinen "Kinder im Schatten" (der Patenschaften für in Not geratene Kinder fördert) und "Schau hin" (zur Prävention und Abklärung von Kindesmisshandlungen). Die Überreichung erfolgte am Donnerstag - dem Jahrestag der Geburt der vor rund einem Jahr verstorbenen und über Parteigrenzen hinweg geachteten Innenministerin - in Wien.
Sr. Teuschl erinnerte in ihrer Dankesrede - als langjährige Vorsitzende des Dachverbandes Hospiz Österreich - an die Unterstützung, die Liese Prokop den Bemühungen um eine humane Sterbebegleitung zuteil werden ließ: "Die österreichische Hospizbewegung verdankt Liese Prokop tatkräftige Unterstützung der kreativen Anfänge in den frühen neunziger Jahren. Sie hat zu einer Zeit an Hospiz als Basisbewegung geglaubt, da andere Politiker noch Sorge hatten, durch Hospize Ghettos für Sterbende zu fördern". Heute wisse man, dass das Gegenteil der Fall sei, so Teuschl: "Hospiz und Palliative Care schaffen eine immer breitere Solidarität mit sterbenden Menschen und ihren Angehörigen".
Nach einer 20-jährigen Aufbauarbeit im Dienst der Hospizbewegung habe sie im Vorjahr einen "Rollenwechsel von der 'Fachfrau' zur Betroffenen" vollzogen und erfahre jetzt als Krebspatientin in fortgeschrittenem Stadium an sich selbst, wie wertvoll es sei, "aufmerksame Menschen zu haben, die mir die Liebe Gottes spürbar machen", sagte Sr. Hildegard Teuschl.
Außenministerin Ursula Plassnik betonte bei der Überreichung, Sr. Teuschl sei "nicht nur eine österreichische, sonder auch eine große europäische Mutmacherin, wie es auch Liese Prokop gewesen ist". Plassnik erinnerte an Teuschls Initiative zu einer parlamentarischen Enquete im Mai 2001, bei der sich alle damaligen vier Parlamentsparteien darüber einigten, dass es aktive Sterbehilfe in Österreich nicht geben dürfe. Wesentlich sei zuletzt auch der Beitrag von Sr. Hildegard Teuschl zum Patientenverfügungsgesetz gewesen, das die Autonomie von Patienten stärke undfür Pflegeteams und Angehörige bei nicht mehr kommunikationsfähigen Menschen in der Sterbephase eine wichtige Entscheidungshilfe gewährleiste.