Rom bestätigt Maßnahmen gegen Küchl und Rothe
St. Pölten, 3.4.08 (KAP) Der Heilige Stuhl hat die von Diözesanbischof Klaus Küng getroffenen Maßnahmen gegen die beiden Priester Ulrich Küchl und Wolfgang F. Rothe (früherer Regens bzw. Subregens des St. Pöltner Priesterseminars) bestätigt. Papst Benedikt XVI. hat die Entscheidung der zuständigen vatikanischen Kongregationen "in forma specifica" approbiert, das heißt, er hat sie zu seiner eigenen gemacht. Alle Rekurse der beiden Priester wurden zurückgewiesen. Die beiden Priester werden vom Heiligen Stuhl "zur Besinnung aufgerufen" und aufgefordert, den Anweisungen des Diözesanbischofs Folge zu leisten. Die beiden Geistlichen sind zunächst von jedem priesterlichen Dienst suspendiert. Bei "Erweis der Besinnung" erfährt die verhängte Suspension eine Milderung. Sobald die Voraussetzungen für einen neuerlichen priesterlichen Einsatz gegeben sind, kann die Suspension aufgehoben werden.
Nach der Apostolischen Visitation im Jahr 2004 und auf Grund ihrer Ergebnisse waren von Bischof Küng zunächst die notwendig gewordenen Maßnahmen im Hinblick auf Küchl und Rothe ergriffen worden. Danach wurde - "da die Maßnahmen nicht zum Ziel führten" - je ein Disziplinarverfahren gegen Ulrich Küchl und Wolfgang F. Rothe eingeleitet.
Die zuständigen Kongregationen des Heiligen Stuhls haben nun - nach nochmaliger Sichtung aller Dokumente - die von Bischof Küng getroffenen Entscheidungen bestätigt: Prälat Küchl wird definitiv seines Amtes als Pfarrer von Eisgarn und Eggern enthoben und aufgefordert, von sich aus auf das Amt des Propstes von Eisgarn zu verzichten. Andernfalls werde es voraussichtlich zur Aufhebung der Propstei Eisgarn kommen. Küchl wird in der Diözese St. Pölten in den Ruhestand treten. Möglich wäre die Übernahme "eines in seiner Situation in Frage kommenden priesterlichen Dienstes in einer anderen Diözese", sofern er die dafür erforderlichen Bedingungen erfüllt.
Rothe wird aller Ämter, die er bisher in der Diözese St. Pölten innehatte, definitiv enthoben. Er bleibt Priester der Diözese St.Pölten und wird - "nach einer Zeit der Besinnung" - in einer anderen Diözese eine "für ihn geeignete Tätigkeit" erhalten.