Was Kath. Familienverband zur Steuerreform 2010 fordert
Wien, 22.4.08 (KAP) Der Katholische Familienverband Österreichs (KFÖ) begrüßt das Bekenntnis der Experten, dass bei der nächsten Steuerreform die Familien entlastet werden müssen. Neben der Anzahl der zu versorgenden Kinder müsse aber auch die Betreuungstätigkeit von pflegenden Angehörigen steuerlich berücksichtigt werden. KFÖ-Präsident Johannes Fenz verwies darauf, dass die öffentliche Hand auch jetzt bei der Zuerkennung von Leistungen durchaus darauf schaut, wie viele Personen von welchem Einkommen leben müssen. Das gelte zum Beispiel für die Zuerkennung von Sozialhilfe, Notstandshilfe, Schülerbeihilfe, Studienbeihilfe. Nach dem Motto "Existenzrecht vor Steuerrecht" forderte Fenz ein steuerfreies Existenzminimum für jedes Familienmitglied.
Als Lobbyist für die Familien trete er für deutlich höhere Steuer-Absetzbeträge für Kinder und die Berücksichtigung der Pflegetätigkeit ein, unterstrich Fenz. Für einen Alleinverdiener mit zwei unterhaltspflichtigen Kindern reduziert sich die Steuer derzeit um 669 Euro; sind drei Kinder zu versorgen, beträgt die Steuerentlastung 889 Euro pro Jahr. "Diese Beträge sind viel zu gering", betonte Fenz. Der Präsident des Katholischen Familienverbandes kann sich vorstellen, dass für Kinder zumindest 5.000 Euro mittels Absetzbetrag steuerfrei gestellt werden.
Der Katholische Familienverband lehnt das steuerfreie Existenzminimum über Freibeträge ab, weil sich damit die Bemessungsgrundlage für die Steuer reduziert und dadurch Besserverdienende mehr profitieren. Der Vorteil eines steuerfreien Existenzminimums mittels Absetzbetrag: Es ist keine Systemumstellung notwendig; die Individualbesteuerung kann beibehalten werden.
Das Bekenntnis, Familien bei der nächsten Steuerreform zu entlasten, heißt für den Familienverband auch, Betreuungsleistungen steuerlich stärker zu berücksichtigen. "Es wird immer Fälle geben, bei denen es nahezu unmöglich ist, dass beide Partner erwerbstätig sind", sagte Fenz. Etwa dann, wenn mehrere Kinder zu betreuen und zu versorgen sind oder wenn sich Eltern dafür entscheiden, das behinderte Kind oder den pflegebedürftigen Angehörigen zu Hause zu betreuen. "Wir wissen, dass institutionelle Betreuung - egal ob bei pflegebedürftigen Kindern oder pflegebedürftigen älteren Menschen - um ein Vielfaches teuer ist als die Betreuung innerhalb der Familie", betonte der Präsident des Katholischen Familienverbandes: "Verzichtet eine Person auf die Erwerbsarbeit und entscheidet sie sich für die Betreuung zu Hause, muss es für diese Pflegetätigkeit zumindest eine gewisse Zeit lang eine deutliche Steuerentlastung geben".