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Herbe Kritik an Mindestsicherungs-Plänen

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"Leider kein großer Wurf", so die Caritas. Positiv sei der Versuch, hier erstmals österreichweit Maßnahmen zur Armutsbekämpfung zu schaffen. "Weder armutsfest noch sicher", sieht es die "Armutskonferenz". Sozialminister Buchinger: "Eckpunkte bleiben"

mehr: Kathpress

 

Wien, 15.5.08 (KAP) "Leider kein großer Wurf, aber zumindest ein Schritt in die richtige Richtung." So hat Caritaspräsident Franz Küberl am Donnerstag zum Ende der Begutachtungsfrist den Befund der Caritas zur bedarfsorientierten Mindestsicherung zusammengefasst.

 

Mit der bedarfsorientierten Mindestsicherung werde ein unterstützungswerter Schritt unternommen, um Armut bundesweit effizient zu bekämpfen. Positiv sei der Versuch, hier erstmals österreichweit Maßnahmen zur Armutsbekämpfung zu schaffen, so Küberl. Er nannte diesbezüglich die Etablierung mindestsichernder Elemente in der Arbeitslosenversicherung, die Einschränkung des Regress-Anspruches sowie die Einbeziehung der Betroffenen in die Krankenversicherung.

 

"Eine vergebene Chance" sieht der Caritaspräsident aber in der Streichung des geplanten "One-stop-shops", bei dem das Arbeitsmarktservice für die Abwicklung zuständig gewesen wäre. "Anstelle der Nutzung von Synergie-Effekten ist jetzt mit einem Mehr an Bürokratie zu rechnen", warnt Küberl.

 

Zudem vermisse er die dringend notwendigen finanziellen Vorkehrungen zum Ausbau der aktiven Arbeitsmarktpolitik mit maßgeschneiderten Unterstützungsangeboten in den Ländern sowohl für voll- als auch für teilerwerbsfähige Bezieher der Mindestsicherung.

 

Große Sorge bereitet dem Caritaspräsidenten die Regelung des Sonderbedarfs (unregelmäßige Hilfe in besonderen Lebenslagen) und der Sicherstellung der Unterkunft. Für beide Bereiche sind keine Rechtsansprüche vorgesehen und die Regelungen werden weitgehend den Bundesländern überlassen. Hier zeige sich, dass der Bund die Vereinbarungen beim Finanzausgleich ernster nimmt als die Bundesländer. Auch bei der Vermögensverwertung sieht Küberl eine deutliche Schieflage: "Es kann nicht sein, dass der Staat bei großen Vermögen zwei Augen zudrückt und beim Notgroschen nach sechs Monaten zugreifen bzw. sogar den Menschen die notwendige Wohnung unter den Füssen wegziehen kann."

 

Zudem müsse sichergestellt werden, dass die bedarfsorientierte Mindestsicherung rechtlich durchgesetzt werden kann. Denn das derzeit größte Problem liegt in der Vollziehung der Sozialhilfe durch die Bundesländer. Küberl: "Es wird sich erst zeigen, ob sich die Fortschritte zur Armutsbekämpfung in dieser 15a-Vereinbarung auch eins zu eins in den Landesgesetzen wiederfinden undauch tatsächlich zugunsten der Betroffenen, die dies dringend bräuchten, umgesetzt werden."

 

Armutskonferenz: "Weder armutsfest noch sicher"

 

Als "weder armutsfest noch sicher" hat die Armutskonferenz in ihrer Stellungnahme den Mindestsicherungs-Entwurf bezeichnet. Schwere Mängel hätten die Bestimmungen zu Wohnkosten, Rechtsicherheit, Ressourcen und Qualität des AMS, Vollzug der Länder und Umgang mit Teilerwerbsfähigkeiten.

 

Als Verbesserung blieben die Krankenversicherung für Sozialhilfebezieher, geringfügige Leistungserhöhungen für einen Teil der Betroffenen und ein verbessertes Verfahrensrecht. Der Regress falle zwar am Ende des Sozialhilfebezugs weg, der Rückgriff auf das Vermögen der Angehörigen (Enkel wie Großeltern) bei Antragsstellung bleibe aber weiter bestehen, kritisiert die Armutskonferenz.

 

Der Weg in Richtung Grundsicherung werde angegangen, weit sei man allerdings noch nicht gekommen. Es handle sich im Wesentlichen um die alte Sozialhilfe und nicht um eine bedarfsorientierte Grundsicherung, so die Armutskonferenz.

 

Diakonie: Soziales Netz nicht armutsfester
 

Kritik kommt auch von der evangelischen Diakonie. "Statt einer Mindestsicherung gibt es weiter die alte Sozialhilfe mit neun unterschiedlichen länderweisen Standards", so Diakonie-Direktor Michael Chalupka. Der ursprüngliche Entwurf sei in den Bund-Länder-Verhandlungen zum Nachteil der Betroffenen verwässert worden.

 

Der jetzige Entwurf bleibe in den meisten Punkten unscharf und überlasse die Ausgestaltung zentraler Elemente der Vereinbarung den Landesgesetzgebern bzw. den Vollzugsrichtlinien der Behörden. Wie eine aktuelle Studie der Armutskonferenz zeigt, sei ein Großteil der Mängel im österreichischen Sozialhilfewesen aber auf den Vollzug zurückzuführen.

 

Die Tatsache, dass wesentliche Leistungen nicht mit einem Rechtsanspruch versehen sind, führt laut Chalupka auch dazu, "dass das Ziel, das unterste Netz armutsfest zu machen, nicht erreicht wird". Die realen Wohnkosten zu tragen, bleibe etwa eine Kann-Leistung. Auch die Hilfen in besonderen Lebenslagen blieben Kann-Leistungen. Die Bürokratie sei insgesamt nicht einfacher, sondern komplizierter geworden. Statt zwei Systemen gibt es jetzt mit Sozialhilfe, Arbeitslosengeld und Mindestsicherungsregeln drei Systeme.

 

Buchinger: Eckpunkte bleiben bestehen

 

Sozialminister Erwin Buchinger zeigte am Donnerstag bei einer Pressekonferenz einerseits Verständnis für einzelne Kritikpunkte der Hilfsorganisationen, ließ zum anderen aber durchblicken, dass es kaum noch zu Änderungen kommen werde. Der Grund liege vor allem im erzielten Kompromiss mit den Bundesländern.

 

Zur Kritik, dass es etwa kein tatsächliches "One-stop-shop"-Prinzip geben wird, meinte der Sozialminister, dass er selbst auch ein solches vorgezogen hätte. Aber das Endergebnis sei eben Teil des Kompromisses vor allem mit den Ländern Vorarlberg und Niederösterreich gewesen. Als Kompromiss ist nun vorgesehen, dass Antragstellung, Vorprüfung und Weiterübermittlung im AMS durchgeführt werden. Die Berechnung und Überweisung der Mindestsicherung übernehmen jedoch ausschließlich die Sozialbehörden.

 

Auch für Kritik, dass es auch künftig kein österreichweit einheitliches Bundes-Mindestsicherungsgesetz geben wird, zeigte Buchinger Verständnis, aber: "Das wäre ein so starker Eingriff in die Kompetenzverteilung gewesen - das war mit den Ländern aktuell nicht zu machen. Aber über die 15a-Vereinbarung haben wir doch ein Ausmaß an Standardisierung und Annäherung in den Grundlagen geschafft, das bisher Jahrzehnte lang in Österreich nicht vorstellbar war."

 

Ab 1. Juli 2009 soll die Mindestsicherung ausbezahlt werden, so Buchinger: "Der Zeitplan bleibt aufrecht." Früher gehe es nicht, da drei Bundesgesetze und neun Landesgesetze geändert werden müssen, so der Sozialminister. Er rechnet damit, dass es eine zusätzliche Zahl an Beziehern von 20 Prozent gegenüber der Sozialhilfe geben werde. Insgesamt schätzt er, dass rund 400.000 Personen von der Mindestsicherung erfasst werden.

 

Am heutigen Donnerstag endete die Begutachtungsfrist, eine Expertenrunde soll nun die Stellungnahmen einsehen, kündigte der Minister an. Die "Eckpunkte" seines Entwurfs würden aber mit Sicherheit stehen bleiben, so der Sozialminister.

 

Die Mindestsicherung sei einer der drei Komponenten der "aktiven Eingliederung", sagte Buchinger. Es gelte, auch jenen eine aktive Teilhabe am Leben zu ermöglichen, die nicht erwerbsfähig sind. Als zweite Komponente nannte der Sozialminister den Zugang zu sozialen Dienstleistungen wie Kinderbetreuungseinrichtungen oder die Sicherstellung von Pflege und Betreuung von betreuungsbedürftigen Personen. Die dritte Säule seien Maßnahmen zur Integration der Menschen in den Arbeitsmarkt; als besonders wichtig bezeichnete Buchinger dabei Vorsorgemaßnahmen, um Betroffene vor dem Verlust der Arbeitsfähigkeit und vor Langzeitarbeitslosigkeit zu bewahren.

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