Familienverband: Kritik am Lebenspartnerschaftsgesetz
Wien, 16.5.08 (KAP) Vehemente Kritik an dem von Justizministerin Maria Berger vorgelegten Entwurf für ein Lebenspartnerschaftsgesetz übte Weihbischof Franz Scharl bei einer vom Katholischen Familienverband der Erzdiözese Wien (KFVW) veranstalteten Podiumsdiskussion zum Thema "Eingetragene Partnerschaften - ein Anschlag auf Ehe und Familie?" am Donnerstagabend in Wien. Es gehe um die "nachhaltige Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft", so Scharl.
Auch der frühere Nationalratspräsident Andreas Khol übte Kritik: "Das Lebenspartnerschaftsgesetz ist eine 'Ehe für Homosexuelle' mit viel zu großer Nähe zum Familienrecht und der noch nicht ausgeschlossenen Möglichkeit der Adoption von Kindern durch Homosexuelle". Die Frage der Adoption von Kindern durch Homosexuelle sei derzeit vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg anhängig. Allerdings sei der vorliegende österreichische Gesetzentwurf die zweitbeste Lösung (die beste sei ein Entdiskriminierungsgesetz), weil er doch nicht die Gefahr der "Ehe light" beinhalte. Problematisch seien allerdings die Grenzen zum Familienrecht, die offene Adoptionsfrage, die Anwendung des Fortpflanzungshilfegesetzes.
Eine ganz andere Alternative schlug der Vorstand des Instituts für Rechtsphilosophie am Juridicum Wien, Prof. Richard Potz, vor: Es sei zu hinterfragen, warum es in zwei Drittel der EU-Staaten keine obligatorische Zivilehe gebe. Dementsprechend sollten konfessionelle Eheschließungen auch vom Staat anerkannt, die obligatorische Zivilehe abgeschafft werden. Die Folge wäre ein reines Partnerschaftsrecht, in das man aber die Ehe für heterosexuelle Partner einbauen könne: "Beispielsweise: § 1: Dieses Gesetz gilt für Ehen. § 2: Dieses Gesetz gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch für gleichgeschlechtliche Partnerschaften". Damit bliebe der Begriff "Ehe" ausschließlich für heterosexuelle Beziehungen reserviert, für Homosexuelle würde kein eigenes Rechtsinstitut geschaffen. Besondere Rechte und Pflichten sollten bei der Lebensgemeinschaft mit Kindern hinzukommen.