Das Konkordat wurde vor 75 Jahren unterzeichnet
Wien, 30.5.08 (KAP) Vor 75 Jahren - am 5. Juni 1933 - wurde das Konkordat zwischen Österreich und dem Heiligen Stuhl unterzeichnet. Es trat aber erst am 1. Mai 1934 - gleichzeitig mit der Ständestaats-Verfassung - in Kraft. Nach der Wiederherstellung der Souveränität Österreichs dauerte es bis 1957, bis die damalige Bundesregierung - eine Koalitionsregierung aus ÖVP und SPÖ - das Konkordat grundsätzlich anerkannte. Am 23. Juni 1960 wurden dann die beiden ersten Zusatzverträge zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Österreich abgeschlossen; sie betrafen die Entschädigungszahlungen für das vom NS-Regime entzogene Kirchenvermögen und die Erhebung der Apostolischen Administratur Burgenland zur Diözese. Am 12. Juli 1960 wurde über die beiden Zusatzverträge im Nationalrat abgestimmt; ÖVP und SPÖ stimmten dafür, die FPÖ als "Gralshüterin" des antiklerikalen bürgerlich-nationalen Lagers dagegen. Der 12. Juli 1960 signalisierte die Versöhnung zwischen katholischer Kirche und Sozialdemokratie; vorausgegangen waren diskrete Verhandlungen, an denen Kardinal Franz König, aber auch der spätere Militärbischof Alfred Kostelecky, der spätere Innenminister Franz Olah und andere Anteil hatten.
Zweifellos war es ein Verdienst von SP-Politikern mit entsprechender historisch-analytischer Schärfe des Denkens wie Bruno Kreisky, dass sie zwischen Rechtsstatus der Kirche samt Nützlichkeit vertraglicher Sicherheit einerseits und der De-facto-Stellung der Kirche in der Gesellschaft andererseits unterscheiden konnten. Der Weg zur "Rezeption" des österreichischen Konkordats nach der Katastrophe der Jahre 1938/45 wurde dadurch frei gemacht.
Trotz des "Makels" im Zusammenhang mit seinem Ratifizierungsdatum trug das österreichische Konkordat wesentlich zu einer Dynamik im Staat-Kirche-Verhältnis bei. Das Konkordat ermöglichte eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Staat und Kirche im Dienst der Menschen, die zugleich Bürger und Katholiken sind. Die österreichische Regelung des Verhältnisses zwischen Kirche und Staat gilt in dieser Hinsicht als "moderner" als die französischen und amerikanischen Modelle, die noch stark vom Geist des "Dix-huitieme", des 18. Jahrhunderts, bestimmt sind.
Das vorangegangene Konkordat von 1855 hatte der katholischen Kirche in Österreich die Befreiung vom staatskirchlichen System des Josephinismus gebracht. Es entzog Eherecht, Schulwesen und den Klerus dem staatlichen Machtbereich und übergab den Religionsfonds der katholischen Kirche. Allerdings war dieses Konkordat von Anfang an heftigster Kritik durch die national-liberale Bourgeoisie ausgesetzt, die sich anschickte, im Habsburger-Staat die Macht zu übernehmen.
Bereits 1868 wurde das Konkordat durch die Maigesetze in wichtigen Punkten modifiziert. Nach dem Ersten Vatikanischen Konzil von 1870 stellte sich das offizielle Österreich Franz Josephs I. auf den Standpunkt, der Charakter des Vertragspartners habe sich geändert, daher sei das Konkordat nicht mehr gültig. 1874 erfolgte die formelle Aufkündigung des Konkordats durch die Wiener Regierung - in der ungarischen Reichshälfte war dieser Schritt bereits früher erfolgt.
Mit dem Konkordat von 1933 sollten die offenen Fragen nach der Aufkündigung des Konkordats von 1855 - vor allem die sogenannten "res mixtae", die "gemischten Fragen" von Schule und Ehe - neu geregelt werden. U.a. anerkannte der Staat die kirchliche Eheschließung und Ehegerichtsbarkeit.
Mit dem Einmarsch der deutschen Truppen 1938 und dem Ende der österreichischen Souveränität erlosch auch die Wirksamkeit des Konkordats von 1933. Nach dem Ende des Totalitarismus sollten noch zwölf Jahre vergehen, bis die Gültigkeit des Konkordats prinzipiell anerkannt wurde. Nach den Verträgen von 1960 folgten weitere Schritte: 1962 wurde den katholischen Privatschulen erstmals eine regelmäßige Subvention durch die Übernahme von 60 Prozent der Personalkosten durch den Staat zuerkannt, seit 1971 werden diese zur Gänze vom Staat getragen. Aus der Apostolischen Administratur Innsbruck-Feldkirch ging 1964 die Diözese Innsbruck hervor, 1968 wurde Feldkirch zur eigenen Diözese.
Das österreichische Konkordat - das auch die Handschrift von Kardinal-Staatssekretär Eugenio Pacelli, des späteren Papstes Pius XII., trägt - entspricht dem modernen Konzept der Hereinnahme von Religionsgemeinschaften in den öffentlichen Dialog. Das betonen nicht wenige Experten - so etwa der Wiener Religionsrechtler Prof. Richard Potz. Der Dialog sei dabei zweifellos "riskant und mühsam", aber die Kirche könne sich nicht in ein spirituelles Schneckenhaus zurückziehen.
Für die als Vertragspartner des Staates auftretende Religionsgemeinschaft besteht das Recht und die Pflicht, entsprechend ihrem Selbstverständnis am öffentlichen Dialog in der pluralistischen Gesellschaft teilzunehmen. Sie muss sich zu sozialen und gesellschaftlichen Problemen äußern. Und sie leistet damit einen Beitrag zur Herstellung jenes Ethos, auf das die Gesellschaft angewiesen ist, lässt sich unter Berufung auf den deutschen Staatsrechtler und Rechtsphilosophen Ernst Wolfgang Böckenförde sagen: "Die Demokratie lebt von Voraussetzungen, die sie sich nicht selbst geben kann".