Steirische Kirchen sollen Konzert-Orte bleiben
Graz, 5.6.08 (KAP) Die steirischen Kirchen sollen wie bisher als Konzert-Orte genutzt werden können: Das hat die Diözese Graz-Seckau zu den jüngsten Aufregungen um ein mögliches polizeiliches Veranstaltungsverbot klargestellt. "Kirchen sind seit Jahrhunderten nicht nur Orte der Liturgie, sondern auch außerhalb der Gottesdienste bevorzugte Aufführungsorte für Konzerte", erläuterte der Pressesprecher der Diözese, Georg Plank, am Donnerstag. Der sakrale Charakter von Kirchen werde "von vielen Menschen als besonders geeignet empfunden, um die Tiefe geistlicher Musik erleben zu können". Hunderte Kirchenchöre und Orchester in der Steiermark, aber auch viele Gastchöre und -orchester leisteten einen "wesentlichen Beitrag zur reichen steirischen Kulturlandschaft". Seit Jahrzehnten gebe es bewährte Kooperationen der Kirche mit vielen Kulturpartnern; bei diesen vielen Veranstaltungen habe es keine Probleme wegen der Sicherheit der Besucher gegeben, betonte Plank.
Bisher wurden Konzerte in Kirchen als kirchliche Veranstaltungen bewertet und unterlagen somit, ähnlich wie Gottesdienste, Andachten oder Kirchenführungen, nicht dem Veranstaltungsgesetz. Plank dazu: "Sollte diese bewährte Praxis keine ausreichende rechtliche Basis haben, ist der Gesetzgeber gefordert, diese Voraussetzungen bei einer Novellierung des Veranstaltungsgesetzes zu schaffen." Nach jüngsten Gesprächen zeichne sich ein breiter Konsens aller politischen Verantwortlichen, der Kulturveranstalter und der Kirchen ab, die entsprechende rechtliche Basis rasch zu schaffen. Nach den Worten des Pressesprechers bestehe somit derzeit kein Handlungsbedarf, bereits terminisierte Konzertveranstaltungen abzusagen.
Veranstaltungsgesetz soll repariert werden
Ein seitens der Behörden in Aussicht gestelltes Konzertverbot in steirischen Kirchen hatte für Aufregung gesorgt. Veranstaltungen des Festivals "styriarte" und die Welt-Chorfestspiele seien gefährdet, wurde befürchtet. Der Grazer Polizeidirektor Gerhard Lecker berief sich in der Donnerstag-Ausgabe der "Kleinen Zeitung" auf das seit 1969 bestehende, aber nie exekutierte Veranstaltungsgesetz und ließ verlauten: "Jeder, der ein Konzert in einer Kirche anmeldet,bekommt einen Untersagungsbescheid."
Bestimmungen bezüglich Brandschutz und Fluchtwege würden die Kirchen ins Dilemma stürzen, hieß es, da wegen der Verpflichtung zum Denkmalschutz entsprechende Bauauflagen gar nicht erfüllbar seien. Nun soll das Gesetz wahrscheinlich schon kommenden Dienstag "im Sinne der Veranstalter repariert werden", berichtete die "Kleine Zeitung" in ihrer Online-Ausgabe.
"Styriarte"-Intendant Mathis Huber und "World-Choir-Games"-Organisator Baldur Heckel hatten davor Alarm geschlagen und um längst geplante Konzerte in den Kirchen gebangt. "Wir hatten in den vergangenen Jahren niemals Probleme mit den Veranstaltungen in Kirchen", so Huber gegenüber Medien. Im Vorfeld des diesjährigen Osterfestivals sei dann aber die Behörde erstmals an die "styriarte" herangetreten und habe ein Konzert in der Heilandskirche untersagt, ebenso wie ein Konzert im Rahmen der diesjährigen "styriarte" im Juli in der Grazer Mariahilferkirche.
Schützenhilfe kam inzwischen vom Grazer Bürgermeister Siegfried Nagl: Es sei für niemanden nachvollziehbar, warum eine voll besetzte Christmette mit Kerzen und Chor kein Problem, jedoch ein Chorkonzert außerhalb der Messe eines sein sollte, stellte er in einer Aussendung fest und forderte eine baldige Neufassung des Gesetzes.