Regierung soll sich für verfolgte Christen einsetzen
Wien, 4.7.08 (KAP) Im Menschenrechtsausschuss des Nationalrats haben sich in dieser Woche alle fünf Parlamentsparteien auf einen gemeinsamen Entschließungsantrag geeinigt, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, sich auf europäischer und internationaler Ebene verstärkt für die Verteidigung der Religionsfreiheit und für die Opfer von Verfolgungen einzusetzen. Basis für den Allparteienantrag waren die zunehmenden Berichte aus vielen Ländern über Diskriminierung, Repression und Verfolgung von Christen. So liegen etwa der Menschenrechtsorganisation "Christian Solidarity International" Berichte über staatliche, staatlich unterstützte oder tolerierte Gewalt gegen Christen in mehr als 30 Ländern der Welt vor. Besonders dramatisch ist die Situation im Irak, wo die Anzahl der Christen seit dem Beginn des Irakkrieges im Jahr 2003 drastisch zurückgegangen ist. Für weltweites Aufsehen sorgte im März die Ermordung des chaldäisch-katholischen Erzbischofs von Mossul, Paul Faraj Rahho.
Der Menschenrechtsausschuss des Nationalrats appelliert nun, dass "die Rechte und Garantien, wie sie in der EU-Grundrechte-Charta verankert sind, auch verstärkt zu Leitlinien der Politik der EU im Rahmen der internationalen Beziehungen und des weltweiten Eintretens für die Sicherung der Menschenrechte gemacht werden". Österreich solle zudem im Rahmen seiner internationalen Menschenrechtsarbeit die Einhaltung und Durchsetzung des Menschenrechts auf Religionsfreiheit stärker in die Diskussion einbeziehen, verlangen die Parlamentarier.
Den ursprünglichen Antrag zur Sicherung der Religionsfreiheit hatten der oberösterreichische ÖVP-Abgeordnete Wolfgang Großruck und sein steirischer Kollege Christian Füller von der SPÖ eingebracht.
Debatte um Minarette
Im Zuge der Diskussion um den Entschließungsantrag zur Stärkung der Religionsfreiheit kam es im Menschenrechtsausschuss auch zu einer Fortsetzung der österreichischen "Minarett-Debatte".
Der FPÖ-Politiker Bernhard Vock meinte, dass Religionsfreiheit nicht bedeuten dürfe, "dass eine Minderheit der Mehrheit ihre Symbole aufdrängt". Gernot Darmann vom BZÖ warnte vor einem "Clash der Traditionen". Er habe nichts gegen religiöse Symbole, einiges aber gegen "Machtsymbole", so Darmann. Die SPÖ-Abgeordnete Gertraud Knoll stellte klar, dass Religionsfreiheit "die öffentliche Ausübung der Religion umfasse, und zwar unabhängig von Mehrheitsverhältnissen".
Staatssekretär Hans Winkler, der sich ebenfalls an der Debatte im Menschenrechtsausschuss beteiligte, plädierte für Respekt und Achtsamkeit in dieser Frage. Er unterstrich aber, dass die Menschenrechte unteilbar seien. Unter der Berufung auf die freie Ausübung der Religion können kein anderes Menschenrecht aufgehoben werden, meinte Winkler mit Blick auf mögliche Spannungen zwischen den Grundrechten auf freie Religionsausübung und auf freie Meinungsäußerung.