Enzyklika "Humanae vitae" vor 40 Jahren veröffentlicht
Vatikanstadt-Washington-Rom, 25.7.08 (KAP) Vor 40 Jahren - am 25. Juli 1968 - unterzeichnete Paul VI. die Enzyklika "Humanae vitae"; veröffentlicht wurde sie am 29. Juli 1968. Der "Osservatore Romano" hat in seiner Freitagausgabe eine Sonderbeilage zum Jahrestag der bis heute vieldiskutierten Enzyklika publiziert. Der Chefredakteur des "Osservatore", Gian Maria Vian, stellte in seinem Leitartikel fest, dass die Enzyklika noch immer ein "wahres Zeichen des Widerspruchs" sei, an das man sich nicht gern erinnere, "zweifellos wegen ihrer anspruchsvollen Lehre, die sich gegen den Zeitgeist stellte".
Die Enzyklika sei als "Pillenenzyklika" lächerlich gemacht worden, obwohl dieses päpstliche Dokument mit den "wichtigen neuen Erkenntnissen" des Zweiten Vatikanischen Konzils über die Ehe übereinstimme, bedauerte Vian, als Historiker ein Spezialist des Pontifikats von Paul VI., der ihn sehr gefördert hatte. Die Enzyklika sei von den Polemiken gleichsam hinweggeschwemmt worden. Angesichts der neuen Entwicklungen der Biotechnik erscheine der Text von "Humanae vitae" allerdings als "klarsichtig und prophetisch". Vian betonte seine Auffassung, dass die "beispiellose Opposition" gegen das päpstliche Dokument auch auf die "komplexe kulturelle Situation" jener Jahre zurückzuführen sei. Der Widerstand gegen "Humanae vitae" habe Paul VI. jedenfalls bewogen, "nie mehr die feierliche Form der Enzyklika" für seine Lehräußerungen zu verwenden.
Zur Vorbereitung der Enzyklika hatte Paul VI. fünf Jahre hindurch mehrere Kommissionen einberufen. Sie alle hatten in mehr oder minder deutlicher Form eine Lockerung der traditionellen Lehre vorgeschlagen. Die Entscheidung des Papstes, die Haltung seiner Vorgänger beizubehalten, war dann ebenso klar wie unerwartet.
Zwei Sinndimensionen
Insbesondere bestätigte Paul VI. die Lehre seiner Vorgänger, "dass jeder einzelne eheliche Akt nur dann sittlich gut ist, wenn er für die Weitergabe des Lebens offen bleibt". Damit übernahm er die Auffassungen von Leo XIII. in dessen Ehe-Enzyklika vom 10. Februar 1880 und von Pius XI. in der Enzyklika "Casti connubii" vom 31. Dezember 1930. Weitere Grundlage von "Humanae vitae" war aber auch die Pastoralkonstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils "Gaudium et Spes" vom 7. Dezember 1965.
Nach der Lehre von "Humanae vitae" sind im ehelichen Akt zwei Sinndimensionen fest miteinander verknüpft: Die liebende Vereinigung und die Fortpflanzung. Mit der liebenden Vereinigung bestätigen die Eheleute einander ihre Liebe. Gleichzeitig ist diese Liebe immer auch auf die Fortpflanzung hin orientiert. Diese beiden Sinndimensionen zu trennen, entspricht nach der Lehre von "Humanae vitae" nicht der Natur des Menschen und der Bedeutung der ehelichen Liebe.
Der eheliche Akt könne aber auch dann seine Hinordnung auf die Fortpflanzung behalten, wenn er "bewusst und willentlich in der unfruchtbaren Phase des Zyklus der Frau" vollzogen wird. Denn ein solches Verhalten mache sich zu Nutze, was die Natur ohnehin zeigt. Die Eheleute dürfen nach der Lehre von "Humanae vitae" ihrer Aufgabe, das Leben weiterzugeben, nicht willkürlich folgen. Verantwortete Elternschaft bedeute auch, sich mit der Elternschaft nicht zu überfordern, sei es aus gesundheitlichen, wirtschaftlichen, seelischen oder sozialen Gründen. Die Eheleute könnten sich entweder - "nach klug abwägender Überlegung" - hochherzig zu einem größeren Kinderreichtum entschließen, oder "bei ernsten Gründen und unter Beobachtung des Sittengesetzes" zur Entscheidung kommen, "zeitweise oder dauernd auf weitere Kinder zu verzichten".
USA: Kampagne für natürliche Familienplanung
Die US-amerikanische Bischofskonferenz hat im Zusammenhang mit dem 40-Jahr-Gedenken von "Humanae vitae" eine einwöchige Bewusstseinsbildungskampagne für natürliche Familienplanung gestartet. Es gehe um eine Einladung, das "Bild Gottes von der menschlichen Sexualität" zu feiern und zu ehren, heißt es in einer Erklärung der Bischofskonferenz. In den Diözesen und Pfarrgemeinden werden Unterlagen und Seminare über natürliche Geburtenregelung und die entsprechende Lehre der Kirche angeboten. Die Woche geht am Samstag, dem Fest der Heiligen Joachim und Anna, der Eltern der Jungfrau Maria, zu Ende.
Stuttgart, 23.7.08 (KAP) Der Freiburger Moraltheologe Prof. Eberhard Schockenhoff hat zu der vor 40 Jahren - am 25. Juli 1968 - veröffentlichte Enzyklika "Humanae vitae" (Über die rechte Ordnung der Weitergabe des menschlichen Lebens) Stellung genommen. Das Lehrschreiben von Papst Paul VI. (1963-1978) enthalte über weite Strecken großartige Passagen über den Sinn der ehelichen Liebe, sagte Schockenhoff im Interview mit der deutschen katholischen Nachrichtenagentur KNA. Allerdings sei es dem kirchlichen Lehramt in diesen vier Jahrzehnten nicht gelungen, die Katholiken von dem ausnahmslosen Verbot sogenannter "künstlicher" Empfängnisregelungsmittel zu überzeugen. Das Lehrschreiben "Humanae vitae" löste als "Pillen-Enzyklika" jahrelange innerkirchliche und gesellschaftliche Debatten, die vor allem in Westeuropa und Nordamerika nach der "Hoch-Zeit" der Nachkriegsepoche und des Zweiten Vatikanischen Konzils zu einer Krise der Glaubwürdigkeit und Verbindlichkeit kirchlicher Lehräußerungen führte.
Wenn das wichtigste Element für die moralische Bewertung einer konkreten Handlung in der von ihr verfolgten Absicht liege, fällt es nach Meinung von Prof. Schockenhoff schwer, zwischen künstlichen und natürlichen Methoden der Empfängnisregelung einen Unterschied zu sehen. Auf der Ebene des angewandten Mittels lasse sich jedoch argumentieren, dass das gewollte Ziel - der Ausschluss einer möglichen Zeugung - bei der natürlichen Familienplanung durch die willentliche Beherrschung des Sexualtriebes und die Rücksichtnahme auf den natürlichen Rhythmus der Frau erreicht wird, während dies im anderen Fall durch ein künstliches Mittel geschieht, das die Fähigkeit zur Rücksichtnahme, Selbstkontrolle und Verzicht tendenziell überflüssig macht. Sowohl Paul VI. als auch Johannes Paul II. hätten Sorge gehabt, in der hedonistischen Kultur der modernen Wohlstandsgesellschaften könnte die Sexualität zu einer verfügbaren Ware oder zu einem Konsumgut werden. Auch wenn es Anzeichen für eine derartige Entwicklung gibt, begründe diese Befürchtung noch nicht, dass "ein verantwortlicher Umgang mit künstlichen Methoden der Empfängnisregelung von vornherein ausgeschlossen ist", sagte Schockenhoff.
Wenn breite Kreise der Gläubigen die Gründe für das Verbot der künstlichen Empfängnisverhütung nicht verstehen und dieses Verbot für ihr Leben als irrelevant ansehen, lasse sich diese Distanz nicht allein den Appell an die Gehorsamspflicht der Gläubigen beantworten, unterstrich der Freiburger Moraltheologe. Er hält es für denkbar, dass Papst Benedikt XVI. dieses gestörte Vertrauensverhältnis im Blick hatte, als er davon sprach, dass die christliche Sexualethik nicht zuerst Verbote ausspricht, sondern ein positives Leitbild darlegt. Zu Beginn seines Pontifikats habe Benedikt XVI. in mehreren Ansprachen ausgeführt, dass der "systematische" Ausschluss von Nachwuchs dem Sinn der ehelichen Liebe widerspricht. Dies lasse Raum für die Überlegung, dass es auf die grundsätzliche Bejahung von Kindern ankommt, hinter der die Frage des einzelnen sexuellen Aktes an Bedeutung zurücktreten kann.
Mariatroster Erklärung der Österreichischen Bischofskonferenz (1968)
Anmerkung des Wiener Weihbischofs Helmut Krätzl: Mit der "Mariatroster Erklärung" hätten die Bischöfe nicht etwas gegen die Enzyklika "Humanae vitae" Papst Pauls VI. geschrieben, unterstrich Krätzl. Sie hätten vielmehr versucht, in Auslegung der Lehre über das Gewissen den Menschen "für Einzelfälle" einen Weg zu weisen. Voraussetzung für solche Fälle sei eine "sehr gewissenhafte Prüfung" gewesen. (Quelle: Kathpress vom 22. März 2004)
Das Erscheinen der Enzyklika "Humanae Vitae" hat ein weltweites Echo gefunden, wie kaum ein anderes Rundschreiben zuvor. Das gilt sowohl hinsichtlich der Zustimmung wie der Kritik.
Daraus erklärt sich die Unruhe, die auch bei uns nicht wenige Katholiken erfaßt hat. Davon zeugen nicht zuletzt zahlreiche uns zugegangene Schreiben, in denen Fragen anklingen und Probleme Aufgerissen werden, deren Beantowrtung im gegenwärtigen Zeitpunkt sicherlich nicht leicht ist.
So wie andere Bischofskonferenz z.B. in Belgien und Deutschland, haben auch die österreichischen Bischöfen in deren Sinn gemeinsam beraten. In diesen Tagen haben sich auch die italienischen Bischöfe mit der gleichen Frage befaßt.
Das Anliegen der Enzyklika und die nicht wenigen Mißverständisse denen sie ausgesetzt ist, veranlassen uns, ein ernstes und klärendes Wort zu sagen, von dem wir hoffen, daß es eine Hilfe sein wird.
I. Das Leitbild der Ehe
Der hl. Vater zeichnet in seinem Lehrschreiben ein hohes Leitbild der Ehe. Darin wird der in der heutigen zeit so weit verbreitete selbstsüchtige Mißbrauch der menschlichen Geschlechtlichkeit energisch abgewehrt. Der Papst lehnt ferner mit Recht den Versuch mancher Staaten ab, in den innersten Lebensbereich des Menschen mit Zwangsgesetzen einzugreifen und durch technische Manipulationen Würde und Freiheit des Menschen zu verletzen.
Der hl. Vater betonte im Besonderen den Doppelsinn der Ehe, der im personalen Sich-Schenken einerseits und in der Erweckung neuen Lebens andererseits liegt. Es ist wichtig beides zu beachten. Dieses personale Sich-Schenken muß in der Sprache der Liebe vor sich gehen. Wäre dies nicht der Fall, so liegt bereits hier ein Verstoß gegen die gottgewollte Ordnung der Ehe vor. So manche Frauen sind in ihrer Ehe bitter enttäuscht, weil sie wahrnehmen müsse, daß der Mann sich selbst gesucht hat und nicht den ehelichen Partner. So könnte das personale Sich-Schenken nicht zur gegenseitigen Vollendung führen, was doch die eheliche Begegnung erst ganz sinnvoll macht.
Gemäß dem Schöpfungsauftrag soll in der Ehe aber auch neues Leben geweckt werden. Dazu gehört ebenso das Erziehen. Beides ist eine innere Einehit. In dieser Weise verwirklicht sich der Sinn der Ehe, entfalten die Gatten ihre Persönlichkeit und bringen sie zur Reife. Damit nehmen sie zugleich als Mitwirkende Gottes die Sorge wahr, für den Fortbestand der menschlichen Gesellschaft und der Kirche. Diese innere Reife der zwei Menschen, die sich für immer verbunden haben, berechtigt und verpflichtet zu verantworteter Elternschaft. Davon hat bereits das Konzil gesprochen. Der Papst hat es neuerdings in seinem Rundschreiben bestätigt. Worin besteht diese verantwortete Elternschaft? Darin, daß die Ehegatten selbst in ihrem vor Gott gebildeten Gewissen die Zahl der Kinder bestimmen können. "Dieses Urteil", so sagt das Konzil ausdrücklich, "müssen im Angesichte Gottes die Eheleute selbst fällen. In ihrem ganzen Verhalten seien sich die christlichen Ehegatten bewußt, daß sie nicht nach eigener Willkür vorgehen können. Sie müssen sich vielmehr leiten lassen von einem Gewissen, das sich auszurichten hat am göttlichen Gesetz, sie müssen hören auf das Lehramt der Kirche, das dieses göttliche Gesetz im Lichte des Evangeliums authentisch auslegt." (Kirche und Welt Nr. 50)
Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, daß die Gründe, die eine Beschränkung der Kinderzahl nahelegen, sittlicher Natur sein müssen. Falsch und sündhaft wäre es, aus Bequemlichkeit und Opferscheu das Kind zu meiden. Das Gewissen darf nicht durch chemische Mittel ersetzt werden.
Freilich müßte auch die Öffentlichkeit die noch spürbare Benachteiligung von Familien mit Kindern durch einen besseren Lastenausgleich überwinden helfen.
Zusammenfassend wollen wir sagen, daß dieses vom Hl. Vater ausgesprochene Leitbild der Ehe für alle Gatten ein hohes Ziel darstellt, durch dessen Verwirklichung Glück und Zufriedenheit ersprießen könnten.
Nun erhebt sich aber sofort die weitere Frage, wie kann die Geburtenregelung stattfinden? Die Kirche verwies in der Vergangenheit auf die Enthaltsamkeit. Auch heute muß die Enthaltsamkeit vor der Geburt eines Kindes z.B. und unmittelbar danach und auch sonst noch zu manchen Zeiten geübt werden. Denn ohne Opfer und Verzicht kann keine Ehe auf die Dauer bestehen.
Die Enzyklika nennt ausdrücklich als erlaubtes Mittel auch die Zeitwahl. Nach ihr findet die eheliche Begegnung nur an den unfruchtbaren Tagen statt. Das ist nicht sittenwidrig, weil hier nur eine biologische Anlage genützt wird, die der Schöpfer selbst in die Menschennatur gelegt hat. Freilich werden Einwände dagegen gemacht, daß die Methode unsicher und in der praktischen Verwendung recht beschwerlich und umständlich sei. Darauf kommen wir später zu sprechen.
II. Die Tragweite dieser pästlichen Botschaft
In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach dem verpflichtenden Charakter der Enzyklika. Das Zweite Vatikanische Konzil hat auf die Bedeutung des kirchlichen Lehramtes hingeweisen. Es sagt: "Die Gläubigen müssen mit einem im Namen Christi vorgetragenen Spruch ihre Bischofs in Glaubens- und Sittensachen übereinkommen und ihm mit religiös begründeten Gehorsam anhangen. Dieser religiöse Gehorsam des Willens und des Verstandes ist in besonderer Weise dem authentischen Lehramt des Bischofs von Rom, auch wenn er nicht kraft höchster Lehrautorität spricht, zu leisten; nämlich so, daß sein oberstes Lehramt ehrfürchtig anerkannt und den von ihm vorgetrageenen Urteilen aufrichtige Anhänglichkeit gezollt wird." (Kirchenkonstitution Nr. 25) Das kirchliche Lehramt will den Gläubigen auf dem oft so schwierigen Lebensweg eine echte Hilfe sein. Nicht immer wissen wir von uns aus, was wir tun und was wir zu lassen haben. Auch unser Gewissen sagt uns von sich aus nicht alles. Es geht also um die rechte Gewissensbildung. Die kirchliche Autorität hilft uns, dazu zu kommen. Ohne diese Hilfe werden sehr oft nicht das Gewissen, sondern in willkürlicher Wiese Neigung und Trieb entscheiden.
Das zuständige kirchliche Lehramt erstreckt sich nicht nur auf die übernatürliche Offenbarung, sondern auch auf natürliche Wahrheiten, weil das Licht der Offenbarung auc hauf diese fällt, sie bestätigt und verdeutlicht. Der Gott der Offenbarung ist auch der Gott der Schöpfung.
Daraus folgt: Es gibt Gewissensfreiheit, - aber nicht Freiheit der Geswissensbildung. Das heißt: Die Bildung des Gewissensurteils ist abhängig vom Gesetz Gottes, das bei der konkreten Urteilsbildung nicht übersehen werden darf. Und weil nun Gottes Gesetz auf tausenderlei verschiedene Umstände und Lebensverhältnisse angewendet werden muß, so spricht hier auch die Kirche in ihrem Lehramt ein bestimmendes und klärendes Wort, das der Verwirklichung unseres wahren Menschentums dient.
Diese Hilfe des Gesetzes Gottes und des Lehramtes der Kirche für seine eigene Lebensgestaltung wird nur der erfahren, der sich um immer bessere Erfassung dieser Normen bemüht und sich eine ständige Bildung seines Gewissens angelegen sein läßt.
Da in der Enzyklika kein unfehlbares Glaubensurteil vorliegt, ist der Fall denkbar, daß jemand meint, das lehramtliche Urteil der Kirche nicht annehmen zu können. Auf diese Frage ist zu antworten: Wer auf diesem Gebiet fachkundig ist und durch ernste Prüfung, aber nicht durch affektive Übereilung zu dieser abweichenden Überzeugung gekommen ist, darf ihr zunächst folgen. Er verfehlt sich nicht, wenn er bereit ist, seine Untersuchung fortzusetzen, und der Kirche im übrigen Ehrfurcht und Treue entgegenzubringen. Klar bleibt jedoch, daß er in einem solchen Fall nicht berechtigt ist, mit dieser seiner Meinung unter seinen Glaubensbrüdern Verwirrung zu stiften.
III. Praktische Richtlinien
Da es sich bei diesen Fragen nicht nur um naturwissenschaftlich-biologische Probleme handelt, sondern auch um ethisch-religiöse Fragen, so wollen wir im Sinn der Enzyklika noch auf einzige praktische Gesichtspunkte zu sprechen kommen.
Um den Einwand gegen die Zeitwahl wieder aufzugreifen, so erwähnt der hl. Vater selbst, daß zu therapeutischen, das heißt zu Heilungszwecken auch andere Mittel verwendet werden dürften, z.B. bei Unregelmäßigkeit des Monatszyklus. Ebenso kann der Fall eintreten, daß eine Frau in der Zeit nach der Entbindung einer ähnlichen Heilbehandlung bedarf. In beiden Fällen ist der Rat eines gewissenhaften Arztes einzuholen.
Wir bedauern, daß die Berichterstattung weitgehend von der Frage der Pille beherrscht war und daß weder das hohe Ehe-Ideal der Enzyklika entsprechend gewürdigt, noch auch die Erlaubtheit therapeutischer Mittel genügend erwähnt wurde.
Nicht zuletzt wollen wir darauf hinweisen, daß der Hl. Vater in seinem Rundschreiben nicht von schwerer Sünde spricht. Wenn sich also jemand gegen die Lehre der Enzyklika verfehlt, muß er sich nicht in jedem Fall von der Liebe Gottes getrennt fühlen und darf dann auch ohne Beichte zur hl. Kommunion hinzutreten. Der Heilige Vater sagt in diesem Zusammenhang: Die Eheleute mögen in beständigem Gebet die Hilfe Gottes erflehen, vor allem aber mögen die ehelute "in der Eucharistie aus der Quelle der Gnade und Liebe schöpfen" (Eheenzyklika Nr. 25)
Wenn aber jemand grundsätzlich aus egoistischer Einstellung die Nachkommenschaft in der Ehe ausschließt, kann er sich nicht von schwerer Schuld frei wissen. Ebenso versteht es sich von selbst, daß jede Art direkter Schwangerschaftsunterbrechung ausnahmslos unter schwerer Sünde verboten ist.
Darüber hinaus bleiben noch manche Fragen offen, zu deren Beantwortung wir mit dem Hl. Vater die Theologen, die Männer der Wissenschaft, also Biologen und Ärzte, nicht zuletzt die Eheleute selbst, ersuchen, sich mit uns um die Klärung zu bemühen. In gleicher Weise bitten wir die Mitbrüder im Priestertum, sich dieser Frage anzunehmen; die Bischöfe beabsichtigen dazu eine pastroale Anweisung zu erlassen.
Abschließend danken wir dem Hl. Vater, daß er im Geiste des Konzils dieses christliche Ehe-Ideal so leuchtend uns vor Augen gestellt hat. Ebenso danken die Bischöfe aufrichtig allen christlichen Eheleuten für den Dienst an der Kirche, den sie durch tägliches Annehmen ihrer Ehepartner aund durch verantwortungsbewußte Bejahung des Kindes leisten. Mögen sie mit Gottes Hilfe ihre erhabene Aufgabe immer vollkommener erfüllen. Wir empfehlen allen Katholiken, den Text des Rundschreibens aufmerksam zu leben.
(Quelle: Kathpress vom 23. September 1968)
