Familienverband bilanziert Familienpolitik
Wien, 8.8.08 (KAP) Die Familienpolitik der Regierung Gusenbauer-Molterer sei inhaltlich "zufriedenstellend", aber trotzdem insgesamt "mager" ausgefallen: Diese Bilanz zieht der Katholische Familienverband Österreichs (KFÖ). Im Regierungsprogramm sei von Anfang an nur eine geringe Anzahl an konkreten familienpolitischen Maßnahmen vorgesehen gewesen, diese seien dann großteils auch umgesetzt worden, heißt es in der aktuellen Ausgabe der Familienverbands-Mitgliederinformation "ehe + familien".
Umgesetzt wurde u.a. die Flexibilisierung des Kinderbetreuungsgeldes, mit dem seit Jänner 2008 ein Elternteil beim Kinderbetreuungsgeld zwischen einer Bezugsdauer von 15, 20 oder 30 Monaten wählen kann. Außerdem hob die Koalition die Zuverdienstgrenze von 14.600 Euro auf 16.200 Euro an.
In der Darstellung des Familienverbands ebenfalls auf der "Haben-Seite" der Regierung: Ein finanzieller Zuschlag zur Familienbeihilfe ab dem dritten Kind, die Gewährung des zusätzlichen Mehrkinderzuschlags für Familien mit mehr als zwei Kindern bis zum Einkommen von 55.000 Euro (zuvor 45.000 Euro) und die Einführung eines einkommensabhängigen Wochengeldes für freie Dienstnehmerinnen in der Zeit acht Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt.
Von der vorgesehenen "Anpassung der Familienleistungen nach Maßgabe der finanziellen Möglichkeiten" wurde nur die jährliche Valorisierung der Bemessungsgrundlage für die pensionsbegründenden Kindererziehungszeiten umgesetzt. Keine Änderung gibt es hier beim Kinderbetreuungsgeld oder der Familienbeihilfe, die seit dem Jahr 2000 ein Fünftel ihres Realwertes verloren hat, kritisiert der KFÖ.
Die Koalition habe aber die angekündigte Überprüfung der Finanzierung des Familienlasten-Ausgleichsfonds (FLAF) verwirklicht, wobei die "Selbstträgerschaft" des FLAF abgeschafft wurde. Bund, Länder und Gemeinden über 2.000 Einwohner sowie gemeinnützige Krankenanstalten (die zuvor die Familienbeihilfe, nicht aber andere FLAF-finazierte Leistungen selbst ausbezahlt haben und dafür keinen Dienstgeberbeitrag leisteten), zahlen seither für ihre Bediensteten einen Dienstgeberbeitrag von 4,5 Prozent in den FLAF ein.
Beim geplanten Ausbau der Kinderbetreuungsangebote habe der Bund mit den Ländern eine 15a-Vereinbarung geschlossen, merkt der KFÖ positiv an. Diese Vereinbarungsieht vor, dass der Bund den Ländern von 2008 bis 2010 jährlich 15 Millionen Euro Anstoßfinanzierung für den Ausbau neuer Kinderbetreuungsplätze zur Verfügung stellt.
Die Familienverbands-Übersicht führt auch jene Maßnahmen im Familienbereich auf, die zwar zu Beginn der SPÖ-ÖVP-Zusammenarbeit noch nicht geplant waren, aber trotzdem umgesetzt wurden. Beispiele dafür sind die deutlichen Erhöhungen der Zuverdienstgrenzen beim Zuschlag zum Kinderbetreuungsgeld (von 5.200 Euro auf 16.200 Euro) und bei der Familienbeihilfe für arbeitsuchende und studierende Kinder. Wer beim Kinderbetreuungsgeld die Zuverdienstgrenze überschreitet, muss nun außerdem nicht mehr den gesamten Jahresbetrag zurückzahlen, sondern nur jenen Teil, der die Zuverdienstgrenze übersteigt. Weggefallen sind mit Jänner 2008 auch die Gebühren für Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis und Reisepass eines neugeborenen Kindes.
Verbessert werden könnte die Koalitionsbilanz im Familienbereich im letzten Moment u.a. noch durch das zur Diskussion stehende bundesweite Gratis-Kindergartenjahr oder die im "Inflationspaket" von Finanzminister Molterer vorgeschlagene Auszahlung einer 13. Familienbeihilfe für alle Kinder in Ausbildung.
Offen bleibt hingegen die am Beginn der Koalitionsregierung angekündigte Schließung der Lücken bei der Pflegefreistellung, eine Reform des Unterhaltsvorschusses und eine bundesweite Qualitätssicherung und sozialrechtliche Absicherung für Tagesmütter. Auch dass über die Evaluierung sämtlicher staatlicher Familienleistungen und die angekündigte große Steuerreform samt deutlicher Entlastung für Familien wohl erst die nächste Regierung entscheiden wird, listet der Familienverband auf. (ende)
