Bischof Scheuer fordert Erhalt der Asylwerberberatung
Innsbruck, 28.10.08 (Katholisch.at) Mit dem dringenden Appell, die unabhängige Rechtsberatung für Asylwerber in Tirol auch weiterhin aufrecht zu erhalten, wendet sich der Innsbrucker Bischof Manfred Scheuer an Innenministerin Maria Fekter. In der Vorwoche war bekannt geworden, dass Caritas und Volkshilfe in den Bundesländern Tirol, Oberösterreich und Wien keine Kostenersätze mehr für ihre Tätigkeit in der Rechtsberatung mehr erhalten.
In Tirol wirkt sich diese Entscheidung am kritischsten aus, da das Ende der Zahlungen das Ende der unabhängigen Rechtberatung für Asylwerber überhaupt zur Folge haben würde. Die Caritas der Diözese Innsbruck, die derzeit als einzige nicht-staatliche Einrichtung in Tirol eine solche Rechtsberatung anbietet, nimmt seit 1. Oktober keine neuen Fälle an.
Seit 2002 hat die Caritas in Tirol die Rechtsberatung für Asylwerber, kriegsverbriebene Personen mit subsidiärem Schutz und Asylberechtigte durchgeführt. Dabei gehe es "nicht um einen kriminellen Personenkreis, sondern um Menschen, denen seitens des Staates Rechtsschutz zu gewähren ist, wie es auch der Verfassungsgerichtshof in einer entsprechenden Erkenntnis vorsieht", heißt es in einer Presseaussendung der Caritas Tirol.
Bislang hatte man rund 600 Interventionen pro Jahr durchgeführt. Derzeit werden 400 Familien von der Tiroler Caritas beraten. Die dafür notwendigen Kosten von rund 60.000 Euro wurden aus Förderungen des "Europäischen Flüchtlingsfonds" sowie von Land und Bund finanziert. Die Mittel dafür teilte das Innenministerium zu.
Um diese Entscheidung des Innenministeriums noch einmal rückgängig zu machen, wurde nun auch eine Unterschriftenaktion auf der Plattform http://www.plattform-rechtberatung.at/ eingerichtet.
Ministerium: Beratung bei Bundesasylämtern nutzen
Gegenüber dem Radiosender Ö1 begründete das Ministerium die Entscheidung in der Vorwoche unter Hinweis auf die Kosten. Man müsse sorgfältig mit dem Budget umgehen und habe jene Projekte zur Beratung von Asylwerbern, die gefördert werden, nach Bedarf ausgewählt, hieß es. Außerdem stehe den Asylwerbern die Rechtsberatung bei den Bundesasylämtern zur Verfügung.
NGOs kritisieren aber immer wieder, dass dort keine unabhängige Beratung möglich sei. Die Bundesasylämter entscheiden auch in erster Instanz über die eingebrachten Asylanträge. Ein Asylwerber, der muss sich damit quasi an derselben Stelle, beraten lassen, ob er zum Beispiel gegen einen negativen Bescheid Berufung einlegen kann.
In Tirol und Oberösterreich verhandeln Caritas und Volkshilfe mit dem Land, um die unabhängige Rechtsberatung fortsetzen zu können. Eine Finanzierung über Spenden lehne man ab, hieß es am Freitag aus NGO-Kreisen. Die Finanzierung der Rechtsberatung falle in den Aufgabenbereich des Bundes, der dazu auch durch die geltende EU-Richtlinie zu den Mindestnormen für die Aufnahme von Asylwerbern verpflichtet sei. Diese Beratung gehöre zu einer sinnvollen Grundversorgung für Asylwerber dazu.
Generell ist die Zahl der Asylanträge in Österreich in den letzten drei Jahren stark zurückgegangen. Gab es 2005 noch insgesamt 22.461 Anträge, halbierte sich die Anzahl bis ins vergangene Jahr 2007 auf 11.921. In den ersten neun Monaten des Jahres 2008 verzeichnete die Asylstatistik des Innenministeriums wieder einen leichten Anstieg. Insgesamt wurden 8.888 Asylanträge gestellt, das sind um 2,67 Prozent mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.