Heftige kirchliche Kritik an Fekters "Patenschafts"-Plänen
Wien, 10.12.08 (KAP) Heftige Kritik an dem von Innenministerin Maria Fekter vorgestellten Gesetzesvorschlag zur Regelung des humanitären Aufenthalts haben am Mittwoch Caritas und Diakonie geübt. Ausgerechnet am 60. Jahrestag der Unterzeichung der UN-Menschenrechtserklärung werde ein Gesetzesentwurf präsentiert, der einen "weiteren Rückbau des Rechtsstaats" mit sich bringe, sagte Caritas-Präsident Franz Küberl in einer ersten Reaktion. "Waren Fremde früher von der Gnade des jeweiligen Innenministers abhängig, so sind sie es in Zukunft von jener privater Personen", meinte Küberl mit Blick auf die vom Innenministerium vorgeschlagenen "Patenschaften" für Asylwerber.
Dies sei "ein absurder Vorschlag und zudem noch klar verfassungs- und menschenrechtswidrig", unterstrich der Caritas-Präsident. Der Staat dürfe sich nicht aus seiner Verantwortung für die rechtliche Sicherheit von Menschen stehlen, die oft schon fünf Jahre und länger in Österreich leben und gut in die Gesellschaft integriert sind: "Integration muss öffentliche Aufgabe bleiben. Es darf nicht zu einer Privatisierung von Menschenrechten kommen".
Diakonie: Änderungen nicht verfassungskonform
Auch für Diakonie-Direktor Michael Chalupka sind die geplanten Regelungen nicht menschenrechts- und verfassungskonform. Der Vorschlag des Innenministeriums bringe "statt Lösungen neue Probleme und Hürden für Menschen in schwierigsten Lebensbedingungen", so Chalupka in einer Aussendung.
Geplant sei nicht die Einführung eines rechtsstaatlichen Verfahrens, sondern eine Neuregelung des bestehenden "Gnadenrechtes", zeigte sich der Diakonie-Direktor enttäuscht: "Offensichtlich sollen sich Antragsteller in Zukunft in einer Kette von Kann-Bestimmungen verstricken und erst recht wieder auf die Gnade des jeweiligen Landeshauptmannes angewiesen sein."
Kein Verständnis hat die Diakonie für die Asylwerber-"Patenschaften". Damit werde die "Unzulänglichkeit der Behörden" und die humanitäre Verpflichtung Österreichs auf Private "abgewälzt", so Chalupka.
"Patenschaften" für Asylwerber
Innenministerin Maria Fekter hatte zuvor am Mittwoch ihren Entwurf für die Neuregelung des humanitären Aufenthaltsrechts in die gesetzliche Begutachtungsphase geschickt.
In der geplanten Regelung wird zwischen Menschen unterschieden, die vor bzw. nach dem 1. Jänner 2003 nach Österreich gekommen sind. Bei Fällen vor dem Stichtag kann der jeweilige Landeshauptmann auf Empfehlung eines Beirats den humanitären Aufenthalt durchsetzen. Grundvoraussetzung dafür ist aber eine Patenschaft. Mittels eines Notariatsaktes übernehmen dabei Privatpersonen oder Vereine mindestens fünf Jahre lang eine Haftung für alle eventuellen Kosten wie Krankenversicherung und Unterhaltskosten, die dem Staat durch den Aufenthalt entstehen können.
Bei Asylwerbern, die seit Jänner 2003 nach Österreich gekommen sind, soll es nach den Innenministeriums-Plänen auch künftig kein eigenes Verfahren für den humanitären Aufenthaltstitel geben. Schon im "normalen" Asylverfahren soll aber jedenfalls geprüft werden, ob der Aufenthalt aus humanitären Gründen genehmigt werden kann. Als Kriterien dafür sind in dem Gesetzesvorschlag u.a. strafgerichtliche Unbescholtenheit, ein bestehendes Familienleben und der Grad der Integration angeführt.
Die Begutachtungsfrist für die Gesetzesänderung läuft bis 9. Jänner. Noch im ersten Quartal des kommenden Jahres soll die Neuregelung im Parlament beschlossen werden. Der Verfassungsgerichtshof hatte eine Neuformulierung bis zum 31. März 2009 verlangt.