Schönborn, Landau: ja zu Hospizarbeit, nein zu Euthanasie
"Menschen sollen an der Hand eines anderen Menschen sterben können, nicht durch die Hand eines anderen Menschen". Forderung nach leichteren und leistbaren Zugang zur Hospiz- und Palliativversorgung
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Präsentation des Caritas Hospiz-Films "Die fallenden Blätter geben dem Wind seine Gestalt" |
Wien, 9.4.09 (KAP) Wer aktive Sterbehilfe nicht will, muss für optimale Sterbebegleitung sorgen. Daran erinnerten Kardinal Christoph Schönborn und der Wiener Caritasdirektor Msgr. Michael Landau am Gründonnerstag bei einer gemeinsamen Pressekonferenz in Wien. "Österreich kann im Bereich der Sterbebegleitung für Europa ein gutes Beispiel geben. Die Parlamentsparteien haben 2001 gemeinsam klargestellt, dass es in Österreich keinen Raum für direkte Sterbehilfe, für Tötung auf Verlangen, für Euthanasie gibt," so Kardinal Schönborn, der an das Vermächtnis seines Vorvorgängers Kardinal Franz König erinnerte: "Menschen sollen an der Hand eines anderen Menschen sterben können, nicht durch die Hand eines anderen Menschen".
Enormer Bedarf an stationären Hospizbetten
Konkreten Handlungsbedarf sieht Landau beim Angebot an stationären Hospizbetten: "Hier gibt es seit Jahren einen enormen Bedarf an Langzeiteinrichtungen, in denen sterbenskranke Menschen auch über mehrere Monate bis zum Lebensende betreut werden können. Solche Plätze sind noch immer Mangelware und müssen oft aus der eigenen Tasche bezahlt werden". Der Dachverband Hospiz Österreich habe bundesweit einen Bedarf an rund 165 Hospizbetten errechnet, tatsächlich gibt es laut offizieller Statistik österreichweit nur zirka 45 Betten. In Österreich gebe es lediglich zwei Tageshospize, eines in Salzburg und eines der Caritas in Wien. Die Finanzierung dieser wichtigen Einrichtungen, die Schwerstkranke und ihre Betreuungspersonen tageweise entlasten, müsse endlich garantiert werden, so der Caritasdirektor der Erzdiözese Wien. Außerdem sei die 24-Stunden-Rufbereitschaft der mobilen Palliativteams in einigen Bundesländern noch immer nicht befriedigend geregelt. Landau: "Für eine verantwortungsvolle Versorgung und Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen ist ein dicht geknüpftes Versorgungsnetz und eine Rufbereitschaft rund um die Uhr notwendig".
Absicherung bei Familien-Hospizkarenz
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| Caritasdirektor Michael Landau |
Aus Sicht der Caritas muss ein Rechtsanspruch auf existenzielle Absicherung für die Zeit der Familien-Hospizkarenz eingeführt werden. 2007 haben gerade einmal 301 Personen über den Familien-Hospizkarenz-Härteausgleich eine Zuwendung erhalten. "Ohne eine entsprechende soziale Absicherung ist es für viele Menschen nicht möglich, sie können es sich schlichtweg nicht leisten, in Familien-Hospizkarenz zu gehen", stellte Landau fest. Er plädierte für eine entsprechende Absicherung durch eine Art Karenzgeld.
Zur Hospizarbeit gehört es auch, Angehörige über den Tod des geliebten Menschen hinaus zu unterstützen. Die "Kontaktstelle Trauer" der Caritas unterstützt in enger Zusammenarbeit mit den Pfarrgemeinden Menschen in ihrer Trauer ganz konkret - durch Einzelgespräche und Begleitung. Kardinal Schönborn: "Die Todkranken und Sterbenden dürfen nicht alleingelassen werden, aber auch ihre Angehörigen nicht. In der Begegnung mit Menschen in dieser Extremsituation ist jeder aufgerufen, sich am Gleichnis vom Barmherzigen Samariter zu orientieren".
20 Jahre "Mobiles Caritas Hospiz"
Unmittelbarer Anlass der gemeinsamen Pressekonferenz von Schönborn und Landau war das 20-Jahr-Jubiläum des "Mobilen Caritas Hospiz". In Wien bietet das "Mobile Caritas Hospiz" etwa mit der Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit größtmögliche Versorgungsqualität für unheilbar kranke Menschen und deren Angehörige. In Niederösterreich hat das "Mobile Caritas Hospiz" zehn Hospizteams mit rund 130 ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Einsatz, die die psychosoziale Begleitung der Kranken und ihrer Angehörigen sowie von trauernden Menschen übernehmen. Im Jahr 2008 haben die mehr als 240 haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Caritas der Erzdiözese Wien rund 1.600 Menschen in der letzten Lebensphase begleitet - palliativ-medizinisch, palliativpflegerisch, psychosozial und seelsorglich. Österreichweit betreute und begleitete die Caritas im Vorjahr mit rund 900 haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern etwa 3.900 Menschen in der letzten Lebensphase.
Sterbehilfe-Verbot in die Verfassung
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| Kardinal Christoph Schönborn |
Kardinal Schönborn bekräftigte im Rahmen der Pressekonferenz einmal mehr die Forderung der katholischen Kirche, ein Verbot der aktiven Sterbehilfe in der österreichischen Verfassung zu verankern. Die einstimmige Entschließung aller Parlamentsparteien im Jahr 2001 gegen die Euthanasie in Österreich sei ein wichtiges Zeichen gewesen, dem nun ein mutiger weiterer Schritt folgen sollte, rief der Kardinal die politischen Entscheidungsträger auf.
"Ein in der Verfassung verankertes Verbot der aktiven Sterbehilfe wäre nicht nur ein deutliches Bekenntnis zum Leben sondern auch ein Signal weit über die Grenzen unseres Landes hinaus", so Schönborn wörtlich. Österreich nehme schon jetzt mit seinem politischen Konsens zur Euthanasie in Europa eine herausragende Position ein.
Der Wiener Erzbischof erinnerte in diesem Zusammenhang auch an das Schreiben von Kardinal Franz König an den Präsidenten des damaligen Verfassungskonvents. Wenige Wochen vor seinem Tod - im Jänner 2004 - hatte König sich noch einmal eindeutig für die Verankerung des Verbots der Tötung auf Verlangen in der Verfassung ausgesprochen. Wörtlich hatte der Kardinal geschrieben: "Ich halte einen klaren und verbindlichen Rahmen für unverzichtbar, der sicherstellt, dass es auch künftig in unserem Land keinen Raum für aktive Sterbehilfe, für die Tötung auf Verlangen, für Euthanasie geben soll".
Caritasdirektor Landau appellierte an alle politisch Verantwortlichen, dass der Zugang zu Hospizangeboten für die Betroffenen nicht am Geld scheitern dürfe. Noch seien zudem zu viele bereits bestehende Angebote von Spenden abhängig. So wie es aber undenkbar sei, dass etwa intensivmedizinische Dienste durch Spenden finanziert werden, sollte dies auch im Bereich der Hospiz- und Palliativdienste der Fall sein.
Landau forderte einen klaren Auf- und Ausbauplan der Hospizversorgung in Österreich sowie die entsprechende Finanzierung inklusive der raschen Umsetzung des diesbezüglichen Regierungsprogramms. Es sei entscheidend für das menschliche Antlitz einer Gesellschaft, "wie mit Menschen am Ende des Lebens umgegangen wird", unterstrich der Caritasdirektor: "Es darf nicht am Geld scheitern, dass Menschen am Ende ihres Lebens die Begleitung und Betreuung bekommen, die sie brauchen. Es geht um ein Leben in Würde bis zum Schluss."