Caritas-Kritik an geplanter Fremdenrechts-Verschärfung
Wiens Caritas-Direktor Landau warnt davor, den Rechtsstaat auszuhöhlen. Auch die Innenministerin müsse sich erinnern, "dass die Genfer Flüchtlingskonvention für sie gelten muss"
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Heftige Kritik von Caritas-Direktor Michael Landau |
Wien, 12.06.2009 (KAP) Heftige Kritik an Plänen für eine Verschärfung des Fremdenrechts hat der Wiener Caritasdirektor Msgr. Michael Landau geübt. Er sei in Sorge, dass beim Thema Fremdengesetze "Hetze gegen Menschen" betrieben wird, sagte Landau am Freitag im Gespräch mit "Kathpress". In Sachen Asyl sei Österreich durch internationales Recht verpflichtet, so Landau. Er warne dringend davor, den Rechtsstaat sukzessive auszuhöhlen. Auch die Innenministerin müsse sich daran erinnern, "dass sie auf die Verfassung vereidigt ist und auch die Genfer Flüchtlingskonvention für sie auf Punkt und Beistrich gelten muss".
Das Fremdenrecht so mit dem Sicherheitsthema zu verknüpfen, wie es derzeit geschieht, zeige deutlich, wie schlecht Migrationsfragen im Innenministerium aufgehoben sind. Die Idee einer "Kriminalisierung auf Verdacht" sei aus Sicht der Caritas besonders problematisch. Landau verwies darauf, dass sich auch schon Verfassungsexperten wie Prof. Bernd Christian Funk skeptisch geäußert hätten. Landau: "Ich hoffe, dass die Innenministerin hier rasch einlenkt und die Expertenstellungnahmen ernst nimmt".
Die bisher bekannten Einzelheiten der Vorschläge aus der Herrengasse seien Besorgnis erregend, so Landau: So sei etwa der Einsatz von Röntgen zur Altersfeststellung von Kindern und Jugendlichen völlig unseriös und inakzeptabel. Mit dieser Methode könne keine seriöse Feststellung des Alters erfolgen. Kritisch zu beurteilen sei auch der Umstand, dass in Zukunft Familien
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vermehrt getrennt werden können, weil ein Elternteil Asyl erhält, der andere aber - trotz gemeinsamen Kindes - von der Erstreckung des Asyls ausgeschlossen ist.
Als besonders problematisch könnten sich ferner die Gebietsbeschränkungen im Zulassungsverfahren erweisen, da dies den Zugang zu einer entsprechenden rechtlichen Beratung erheblich erschwere, warnte Landau. Die Betroffenen seien häufig nicht nur rechtsunkundig, sondern auch mit dem spezifischen österreichischen Recht in keiner Weise vertraut.
"Grundsätzliches Verständnis" zeigte Landau hingegen für den Wunsch des Innenministeriums, die Zahl der Folgeanträge einzuschränken, die zum Teil inhaltlich ident sind. Landau: "Nicht jeder, der in Österreich Asyl beantragt, wird auch Asyl erhalten. Aber jeder Mensch hat ein Recht auf ein faires Verfahren. Das muss auch in Zukunft gewährleistet werden".