Vor 60 Jahren: Religionsunterrichtsgesetz beschlossen
Das Gesetz regelt seither den Religionsunterricht für alle anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften. Österreichweit besuchen rund 95 Prozent aller katholischen Schüler den Religionsunterricht als Pflichtgegenstand
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Wien (KAP) Die katholische Kirche erinnerte am Montag an den Beschluss des österreichischen Religionsunterrichtsgesetzes vor genau 60 Jahren. Per Bundesgesetz hatte der Nationalrat am 13. Juli 1949 den Religionsunterricht als staatlich anerkanntes Pflichtfach wieder eingeführt. Das Gesetz regelt seither den Religionsunterricht für alle anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften. Festgelegt ist u.a., dass die Kirchen für die Inhalte des Unterrichts und die Auswahl der Lehrer zuständig sind. Die Republik trägt die Kosten für die Lehrer und nimmt die Dienstaufsicht - allerdings mit Ausnahme der Inhalte des Religionsunterrichtes - wahr. Novellen zum Religionsunterrichtsgesetz, das im Verfassungsrang steht, wurden 1957, 1962, 1975, 1988 und zuletzt 1993 erlassen.
Das Gesetz sei 1949 nach dem nationalsozialistischen Terror, der Ausklammerung des Religionsunterrichts und des konfessionellen Schulwesens ein "Zeichen der wieder gewonnenen Freiheit" nach dem Totalitarismus gewesen, sagte die geschäftsführende Leiterin des Interdiözesanen Amtes für Unterricht und Erziehung, Hofrätin Christine Mann, im "Kathpress"-Interview aus Anlass des Jahrestages. Gleichzeitig habe das Gesetz "in fast schon prophetischer und vorbildlicher Weise" die heutige multireligiöse Gesellschaft vorhergesehen.
Rücksichtnahme auf Minderheiten
Durch seine Geltung für alle Glaubensgemeinschaften und die Rücksichtnahme auf Minderheiten trage das Gesetz seit seinem Beschluss der multireligiösen Entwicklung in der Gesellschaft Rechnung, so Mann: "Das Religionsunterrichtsgesetz versucht, dem Religionsunterricht jenen Platz einzuräumen, den er braucht, damit es zu einer authentischen Einführung in die eigene religiöse Tradition kommt und hält gleichzeitig gewisse Freiräume für Kooperationen offen".
Die Debatte um den islamischen Religionsunterricht in den vergangenen Monaten wertete Mann als "Grundsatzfrage an die Qualität des Religionsunterrichts" aller Verantwortungsträger: "Die entscheidende Antwort war, dass alle, die heute für den schulischen Religionsunterricht Verantwortung tragen, hinsichtlich der Qualität dabei kooperieren müssen". Forderungen nach einer Novellierung des geltenden Religionsunterrichtsgesetzes erteilte Mann aber eine Absage: "Alle Probleme, die hier aufgetaucht sind, sind durch das bestehende Schulrecht lösbar".
Nachbesserungsbedarf sieht die Rechtsexpertin des Schulamts der Erzdiözese Wien, Birgit Moser-Zoundjiekpon, hingegen an einer anderen Stelle des Religionsunterrichtsgesetzes. Sie befürchtet angesichts der Senkung der Klassenschülerhöchstzahl von 30 auf 25 Kinder eine Ungleichbehandlung bei der Finanzierung der Wochenstundenanzahl des Religionsunterrichts, die von der Zahl der teilnehmenden Schüler abhängt.
Derzeit finanziert der Staat ab einer Gruppe von mindestens zehn Schülern zwei Wochenstunden Religionsunterricht. "Mit der Herabsetzung der Gesamtklassenschülerzahl von 30 auf 25 wäre eigentlich auch die Zahl zehn herabzusetzen, damit der Religionsunterricht weiterhin gleichbehandelt wird", meint Moser-Zoundjiekpon.
730.000 Kinder besuchen katholischen Reli-Unterricht
Österreichweit besuchen rund 95 Prozent aller katholischen Schülerinnen und Schüler - 730.000 Kinder und Jugendliche - den katholischen Religionsunterricht als Pflichtgegenstand. Zusätzlich nehmen mehr als 25 Prozent der Schülerinnen und Schüler ohne religiöses Bekenntnis am katholischen Religionsunterricht als Freigegenstand teil.
Die Geburtsstunde des Religionsunterrichts liegt in der Zeit nach der Reformation. Als organisatorisch eigenes Schulfach ist Religion mit der Einführung der Allgemeinen Schulpflicht in Österreich im 18. Jahrhundert entstanden. Unterbrochen war der Religionsunterricht als Pflichtfach de facto nur während der NS-Zeit, als sich Schüler explizit zum Religionsunterricht anmelden mussten und das Regime dem Unterricht die Lehrpersonen entzog. Seit der Nachkriegszeit regeln das Religionsunterrichtsgesetz von 1949 und insbesondere der auf den Konkordatsregelungen basierende Schulvertrag von 1962 - in ihren jeweils geltenden Fassungen - das Verhältnis von Kirche und Staat im Hinblick auf den Religionsunterricht.