Scharfe Caritas-Kritik an geplanter Novelle zum Asylrecht
Stehe "ganz im Zeichen eines Generalverdachts gegenüber Asylwerbern und Fremden". Nicht hinnehmbar sei "geplante systematische Ausweitung der Schubhaft"
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Wien (KAP) Die Caritas übt scharfe Kritik an der geplanten Novelle zum Asyl- und Fremdenrecht. Die Novelle stehe "ganz im Zeichen eines Generalverdachts gegenüber Asylwerbern und Fremden" und sei von einer "Unverhältnismäßigkeit der Mittel und Sanktionen" gekennzeichnet, betont Caritas-Generalsekretär Stefan Wallner anlässlich der am Mittwoch auslaufenden Begutachtungsfrist für das neue Gesetz.
Nicht hinnehmbar ist für die Caritas etwa die "geplante systematische Ausweitung der Schubhaft", da dies einen "massiven Eingriff in die persönlichen Freiheitsrechte" bedeute. Rechtlich stelle eine Inhaftnahme "das äußerste Mittel" des Staates in der Verbrechensbekämpfung dar, erinnert Wallner. Zur Sicherung eines Verwaltungsverfahrens wie es ein Asylverfahren darstellt, sei dies jedoch maßlos überzogen, so Wallner. Hier hätten auch die Höchstgerichte in der Vergangenheit stets eine "klare Sprache" gesprochen und gegen eine breit gestreute Ausweitung der Schubhaft auf der Einzelfallprüfung beharrt.
Die Novelle gehe von Beginn an einen falschen Weg, betont Wallner im "Kathpress"-Gespräch. Der "Ansatz einer permanenten rechtlichen Verschärfung" sei "ein völlig falscher Weg". Damit übersehe das Innenministerium, dass die eigentlichen Probleme im Vollzug des Asylrechts liegen. Die Ressourcen etwa bei der Bewältigung der noch offenen Asylverfahren seien noch immer zu gering.
Weiters schlägt Wallner vor, den Gegenstand des Asylrechts vom Innenministerium an das Justizministerium zu übertragen. Die Tatsache, dass es sich bei der vorliegenden Novelle um die dritte Novelle seit dem Jahr 2006 handelt, zeige deutlich, "dass es im Asylwesen grobe Probleme gibt", die das Innenministerium durch eine bloße rechtliche Verschärfung nicht mehr in den Griff zu bekommen scheine.
Den "einzigen Fortschritt" sieht Wallner in einer Neuregelung für "subsidiär Schutzberechtigte" durch die Novelle. Diese Gruppe von Menschen, die keine Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention sind, denen jedoch bei Rückkehr in ihr Herkunftsland Schaden an Leben oder Gesundheit droht, habe bislang in Österreich "im luftleeren Raum gehangen". Nun räume ihnen die Novelle jedoch die Möglichkeit ein, einen unbeschränkten Niederlassungsbescheid über den Weg des Niederlassungsrechts zu erlangen.
Diakonie: Kriminalisierung Schutzsuchender
Kritik an den geplanten Änderungen kommt auch von der evangelischen Diakonie. Der vorliegende Gesetzesentwurf sei "vom Missbrauchsgedanken erfüllt" und übersehe gänzlich, dass das Gesetz eigentlich dem Schutz von Menschen auf der Flucht dienen solle, betont der Geschäftsführer des Diakonie-Flüchtlingsdienstes, Christoph Riedl, am Mittwoch in einer Aussendung. Es sei "mehr als bedauerlich", dass das Asylrecht durch die Novelle "vollends zum Kriminalitätsbekämpfungsinstrument degradiert" werde und "Schutzsuchende weiter kriminalisiert" würden.
In ihrer Stellungnahme verweist die Diakonie auf drei in ihren Augen besonders kritische Bestimmungen: die Neudefinition des Begriffs der Straffälligkeit, die restriktive Haltung bei neuen Asylanträgen sowie die geplante Ausweitung der Schubhaft. "Besonders bedauerlich" sei, dass besonders schutzbedürftige Menschen wie Jugendliche, alte und erkrankte Personen und hochschwangere Frauen weiterhin in Schubhaft genommen werden können.