Katholischer Familienverband begrüßt Kindergeld-Einigung
Das neue einkommensabhängige Kindergeldmodell sei "ein wichtiger Beitrag zur Väterbeteiligung". Parteien-Hick-Hack habe endlich ein Ende. Insgesamt jetzt vier Modelle
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Wien, 25.8.09 (KAP) Der Katholische Familienverband Österreich (KFÖ) begrüßt die Einigung zwischen Familien-Staatssekretärin Christine Marek und Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek in der Kindergeld-Frage. "Der Parteien-Hick-Hack hat endlich ein Ende. Die Familien haben lange genug auf eine Entscheidung gewartet.
Immerhin soll die einkommensabhängige Variante bereits in 16 Wochen in Kraft treten", kommentierte KFÖ-Präsident Clemens Steindl am Mittwoch in einer Presseaussendung die Ankündigung, dass noch in dieser Woche einen Gesetzesentwurf in die Begutachtungsphase gehen soll. Das neue einkommensabhängige Kindergeldmodell sei "ein wichtiger Beitrag zur Väterbeteiligung".
Aufhorchen ließ Steindl mit dem Vorschlag, die nun so gut wie fixierte vierte Variante des Kinderbetreuungsgeldes (neben den bereits bestehenden drei Bezugsvarianten) nicht aus dem defizitären Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) zu finanzieren, sondern aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung. Steindl: "Da die neue Variante als Ersatz für einen Einkommensentfall während der Karenz gedacht ist und die bereits bestehenden drei Bezugsvarianten ausschließlich Betreuungsleistungen abgelten, ist es nur konsequent dieses Modell aus der Arbeitslosenversicherung zu finanzieren".
Frage der Bezugsdauer
Im Blick auf die in den vergangenen Wochen besonders umstrittene Frage der Bezugsdauer des Kinderbetreuungsgeldes für Alleinerziehende sieht die Einigung nun vor, dass diese in bestimmten Härtefällen das Kindergeld um zwei Monate länger beziehen dürfen. Dies wird möglich sein, wenn der andere Elternteil, verstorben, in Haft oder schwerer erkrankt ist sowie in Fällen von Gewalt in der Familie. Unter die Regelung fallen außerdem Alleinerziehende, deren Einkommen unter 1.200 Euro pro Monat liegt und die einen Antrag auf Unterhalt bei Gericht gestellt haben.
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Clemens Steindl |
Der Familienverband-Präsident übte indes Kritik an der Engführung auf die Frage der Alleinerzieherinnen in der Debatte. Der Streit der vergangenen Monate habe "das familienpolitische Blickfeld verengt". Familienarmut sei jedoch nicht allein ein Problem von Alleinerzieherinnen und Alleinerziehern, sondern betreffe auch Familien mit beiden Elternteilen, hielt Steindl fest. Es sei daher an der Zeit, das Thema Familienarmut umfassend und parteiübergreifend zu diskutieren.
Mehr Geld bei Mehrlingsgeburten
Wie schon länger grundsätzlich zwischen SPÖ und ÖVP vereinbart, soll das einkommensabhängige Kindergeld ab 2010 als zusätzliche Variante zu den schon bestehenden drei hinzukommen. Es wird 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens bzw. mindestens 1.000 Euro und maximal 2.000 Euro pro Monat betragen. Vorgesehen ist dabei eine Bezugsdauer von 12 Monaten bzw. 14 Monaten, wenn auch der Partner mindestens zwei Monate lang beim Kind bleibt.
Die Einigung zwischen Marek und Heinisch-Hosek sieht darüber hinaus auch eine Neuregelung der Zuverdienstgrenze vor. Eltern können demnach künftig wählen zwischen der fixen Grenze von 16.200 Euro oder 60 Prozent ihres letzten Einkommens vor dem Bezug. Mehr Geld gibt es in Zukunft auch bei Zwillings- oder Mehrlingsgeburten. Alle Eltern erhalten in diesem Fall künftig das eineinhalbfache Kindergeld; bisher galt die Regelung nur für Bezieher der längsten Kindergeldvariante.
Nachteile bringen die Kindergeld-Pläne der Regierung hingegen für Frauen, die während des Kinderbetreuungsgeld-Bezugs wieder schwanger werden. Derzeit bekommen sie für das erste Kind bis zur Geburt des nächsten Kindes Kinderbetreuungsgeld und zusätzlich Wochengeld in der Höhe von 180 Prozent des Kinderbetreuungsgeldes. Künftig soll das Kindergeld für das erste Kind bereits mit Beginn des neuerlichen Wochengeld-Bezugs ruhend gestellt werden.
Zuschuss für Einkommensschwache noch offen
Noch offen ist die Regelung des Kindergeld-Zuschusses für einkommensschwache Familien. Derzeit beträgt der Zuschuss 180 Euro pro Monat und muss innerhalb von sieben Jahren zur Gänze zurückgezahlt werden, wenn sich die finanzielle Situation der Familie in der Zwischenzeit gebessert hat. Einigkeit herrscht zwischen SPÖ und ÖVP, dass die Regressforderung abgeschafft wird. Streitpunkt ist allerdings die künftige Höhe der Unterstützung. Hier soll bis Mitte September weiter verhandelt werden.
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