"Woche des bedingungslosen Grundeinkommens" startet
Mit mehr als 80 Veranstaltungen - von Diskussionsrunden, Workshops, Filmvorführungen bis zu Straßenaktionen - wird in Österreich, Schweiz und Deutschland für die Idee des bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) geworben werden
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Wien (KAP) Vom 14. bis 20. September findet in Österreich, Deutschland und der Schweiz die "Woche des bedingungslosen Grundeinkommens" (WdBGE) statt. Mit mehr als 80 Veranstaltungen - von Diskussionsrunden, Workshops, Filmvorführungen bis zu Straßenaktionen - soll für die Idee des bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) geworben werden. In Wien wird erstmals eine die Wanderausstellung zum Thema zu sehen sein.
Auch einige kirchliche Organisationen beteiligen sich an der Woche: so beispielsweise die Katholische Aktion der Erzdiözese Wien, die evangelische Gemeinde Bad Ischl oder das Fachreferat für Kirche, Arbeit und Wirtschaft der Diözese Innsbruck.
Das Konzept des BGE sieht eine finanzielle Zuwendung vor, die jedem Mitglied der Gesellschaft in existenzsichernder Höhe, ohne Rücksicht auf sonstige Einkommen als Rechtsanspruch zusteht. Arbeitszwang oder die Verpflichtung zu gemeinnützigen Tätigkeiten lehnen die Befürworter ab. Ein solches Grundeinkommen würde der Würde des Menschen entsprechen, gewährleiste das Recht auf soziale Sicherheit und bestärke sowohl die "individuelle Wahlfreiheit in der Lebensführung" als auch
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den "sozialen Zusammenhalt der Gesellschaft", so die Befürworter.
Allerdings ist die Idee des BGE auch innerkirchlich sehr umstritten. Während sich beispielsweise die Katholische Sozialakademie Österreichs (ksoe) dafür ausspricht, ist die Arbeitsgemeinschaft Katholischer Verbände (AKV) dagegen. Ein BGE sei unsozial und es sei gerade nicht mit der Würde der Person vereinbar, den Menschen von vornherein als unfähig darzustellen, sich den eigenen Lebensunterhalt zu verdienen, so die AKV.
Die Caritas wiederum hat sich immer für eine bedarfsorientierte Mindestsicherung ausgesprochen, auf die all jene einen Rechtsanspruch haben, die trotz Arbeitsbereitschaft kein entsprechendes existenzsicherndes Einkommen aufbringen können.
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