Kath. Familienverband begrüßt neue Kindergeld-Variante
Es wird begrüßt, dass man auf Anstieg der Väterbeteiligung bei Kinderbetreuung hoffen könne und mit Abschaffung der Rückzahlungspflicht beim Zuschuss ein wesentlicher Beitrag zur Existenzsicherung von armen Familien geleistet werde
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Wien, 16.9.09 (KAP) Der Katholische Familienverband Österreichs (KFÖ) begrüßt die neuen Varianten des Kinderbetreuungsgeldes und die Abschaffung der Rückzahlungspflicht beim Zuschuss, fordert jedoch den Rückbau des gesetzlichen "Regel-Irrgartens" durch die Abschaffung der Zuverdienstgrenze. In einer Presseaussendung am Mittwoch spricht KFÖ-Präsident Clemens Steindl davon, dass mit dem neuen Kinderbetreuungsgeld "Bausteine an zwei wesentlichen familienpolitischen Baustellen gesetzt wurden": Erstens könne man auf einen Anstieg der Väterbeteiligung bei der Kinderbetreuung hoffen. Zweitens werde mit der Abschaffung der Rückzahlungspflicht beim Zuschuss ein wesentlicher Beitrag zur Existenzsicherung von finanziell schwachen Familien geleistet.
Allerdings machten die neuen Regelungen das Kinderbetreuungsgeld-System für den Laien schwer durchschaubar und die Zuverdienstregelung trage ihr Übriges zur Verwirrung bei, so Steindl, der wörtlich von einem "Irrgarten" spricht. Für potenzielle Anspruchsberechtigte sei die Zuverdienstgrenze kaum im Voraus zu berechnen. Rechtssicherheit werde dadurch nicht gerade erleichtert, so Steindl.
Der KFÖ-Präsident bekräftigt seine Forderungen nach der ersatzlose Streichung der Zuverdienstgrenze, einer Entlastung des Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) sowie der
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regelmäßigen Anpassung des Kinderbetreuungsgeldes an die Inflation.
Das Kinderbetreuungsgeld ist eine Abgeltung für eine erbrachte Betreuungsleistung. Ob dieses Geld als Kompensation für die eigene Betreuungsleistung gesehen wird oder damit Fremdbetreuung zugekauft wird, dürfe nicht von einer Zuverdienstgrenze abhängig gemacht werden, so Steindl. Das müssten die Eltern selbst entscheiden dürfen.
Steindl kritisiert, dass mit der Auszahlung der neuen Variante des Kinderbetreuungsgeldes der bereits stark defizitäre FLAF durch die Finanzierung systemfremder Leistungen noch weiter "ausgebeutet" werde. Zum Beispiel würden teilweise Krankenkassen- und Pensionsbeiträge aus dem FLAF bezahlt. Da die einkommensabhängige Variante des Kinderbetreuungsgeldes als Ersatz für den Einkommensentfall während der Karenz gedacht ist, müsste diese daher aus den Mitteln der Arbeitslosenversicherung finanziert werden, fordert der KFÖ-Präsident.
Er weist auch darauf hin, dass das Kinderbetreuungsgeld durch die Inflation seit seiner Einführung vor sieben Jahren mehr als 18 Prozent an Wert verloren habe. Steindl: "Was für die Pensionen gilt - eine jährliche Anpassung an die Inflation - muss auch für die Familienleistungen gelten."
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