Kirchliche Besorgnis über Fremdenrechts-Verschärfung
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Wien, 19.10.2009 (KAP) Der Ökumenische Rat der Kirchen in Österreich (ÖRKÖ) zeigt sich "äußerst besorgt" über die geplanten Verschärfungen im Fremdenrecht. In einem gemeinsamen Brief an die Abgeordneten des Nationalrats kritisieren die Vertreter von 14 christlichen Kirchen die geplante Gesetzesänderungen. Sollte diese in der vorliegenden Fassung beschlossen werden, werde einer weiteren "negativen" Entwicklung im Asyl- und Menschenrechtsbereich Vorschub geleistet. Die Kirchen appellieren an die Abgeordneten, der geplanten Verschärfung des Asyl- und Fremdenrechtes im Parlament nicht zuzustimmen.
Ob eine Person Schutz in Österreich erhalten soll, müsse "in einem fairen und rechtstaatlichen Verfahren" geklärt werden, betont der Ökumenische Rat. Ohne rechtlichen Beistand könnten sich Asylsuchende nicht im "inzwischen völlig undurchschaubaren und komplizierten Asylverfahren" zurechtfinden. Der Zugang Schutz suchender Menschen zum Recht dürfe nicht weiter eingeschränkt, sondern müsse vielmehr ausgebaut werden, so die Vertreter der christlichen Kirchen. Mit "größter Sorge" verfolge man daher die jüngsten Entscheidungen des Innenministeriums, Caritas, Volkshilfe und Diakonie neben der Sozialbetreuung von
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Schubhäftlingen nun auch österreichweit das Kernstück ihrer menschenrechtlichen Arbeit, die Flüchtlingsberatung, zu entziehen.
Weiters betont der Ökumenische Rat, der Druck auf Asylsuchende dürfe nicht durch verstärkte Verhängung der Schubhaft weiter erhöht werden. Die Kirchen erinnern an den Ursprung des Asylrechts in Europa in der Genfer Flüchtlingskonvention als Antwort auf die Verfolgungen während des Zweiten Weltkriegs: "Nie wieder sollten Menschen, die gerade dem Tod in ihrem Verfolgerland entronnen waren, vor geschlossenen Grenzbalken stehen. Das Asylrecht darf daher nur einen einzigen Zweck verfolgen: Jenen Schutz zu gewähren, denen ein Verbleib in ihrem Heimatland nicht mehr zumutbar ist."
Asylrecht ist nicht Strafrecht
Die Kirche appellieren an die Regierung, "jene humanitären Organisationen, die sich seit Ende des Zweiten Weltkrieges mit großem Engagement für die Rechte und die Würde von Schutz suchenden Menschen eingesetzt haben, wieder mit jenen finanziellen Mitteln auszustatten, die sie für die Fortsetzung ihres humanitären Auftrages benötigen".
Gleichzeitig wird eingeräumt, dass "Missbrauchsbekämpfung oder die Verfolgung strafbarer Handlungen notwendig sind". Dies müsse aber auf dem Weg des Strafrechts erfolgen und dürfe "nicht in jenem Gesetz abgehandelt werden, das für die Schutzgewährung zuständig ist", so der Ökumenische Rat.
Dem Ökumenischen Rat der Kirchen in Österreich gehören die altkatholische, die anglikanische, die armenisch-apostolische, die bulgarisch-orthodoxe Kirche, die evangelischen Kirchen A.B. und H.B., die katholische, die methodistische, die griechisch-orthodoxe, die koptisch-orthodoxe, die rumänisch-orthodoxe, die russisch-orthodoxe, die serbisch-orthodoxe und die syrisch-orthodoxe Kirche an.
Linktipp:
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