Die Liturgie ist für die Lefebvrianer nur ein Vorwand
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Bischöfe bei der Eröffnung des Zweiten Vaticanums |
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Vatikanstadt, 27.10.09 (KAP) Auch in der gewundenen Erklärung über den Beginn der theologischen Gespräche zwischen der neuorganisierten vatikanischen Kommission "Ecclesia Dei" und den Lefebvrianern wurde deutlich, dass die Frage der Liturgie im Grunde nur ein Vorwand ist. Die Lefebvrianer erkennen nach wie vor das Zweite Vatikanische Konzil oder zumindest wesentliche Aussagen dieser Bischofsversammlung nicht an.
Von den insgesamt 16 Dokumenten des Konzils lehnen die "Pius-Brüder" insbesondere ab: Die Erklärungen über das Verhältnis der Kirche zu den nichtchristlichen Religionen ("Nostra Aetate") und über die Religionsfreiheit, das Dekret über den Ökumenismus und jenen Teil der dogmatischen Konstitution über die Kirche, der die Stellung der Bischöfe zum Papst behandelt.
In der Erklärung über die nichtchristlichen Religionen - "Nostra aetate" - haben die Konzilsväter vor allem einen definitiven Schluss-Strich unter die traurige Geschichte des katholischen Antijudaismus und Antisemitismus gezogen. Sie distanzierten sich entschieden von dem traditionellen - theologisch-absurden und in sich blasphemischen - Vorwurf, die Juden seien "Gottesmörder". Und weiter stellte die Heilige Synode fest: "Im Bewusstsein des Erbes, das sie mit den Juden gemeinsam hat, beklagt die Kirche...alle Hassausbrüche, Verfolgungen und Manifestationen des Antisemitismus, die sich zu irgendeiner Zeit und von irgendjemandem gegen die Juden gerichtet haben".
Für die Lefebvrianer - deren geistige Wurzeln mit der nur aus französischen Wurzeln erklärlichen "Action Francaise" zu tun haben - gibt es da unüberwindliche Barrieren. Jedenfalls haben sie nicht verstanden, dass die "Shoah" den Antisemitismus des späten 19. Jahrhunderts obsolet gemacht hat; sie sind immer noch in den neunziger Jahren jenes Jahrhunderts gefangen. Auch die anderen nichtchristlichen Religionen, namentlich den Islam, den Hinduismus und den Buddhismus sah das Konzil in einem neuen, positiveren Licht: Mit aufrichtigem Ernst betrachte die katholische Kirche jene Lebensweisen und Lehren, die zwar in manchem von dem abweichen, was sie selber für wahr hält und lehrt, doch nicht selten "einen Strahl jener Wahrheit" erkennen ließen, "die alle Menschen erleuchtet".
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Priesterbruderschaft Pius X. mit Erzbischof Marcel Lefebvre bei der Bischofsweihe 1988 |
Mit Blick auf nichtkatholische christliche Gemeinschaften brachte das Konzil im Dekret über den Ökumenismus ("Unitatis redintegratio") den Willen zum Ausdruck, die "Einheit aller Christen wiederherstellen zu helfen". Das ökumenische Engagement wird ausdrücklich als bedeutende Aufgabe für die katholische Kirche hervorgehoben. Die erhöhte Wertschätzung nichtkatholischer christlicher Gemeinschaften schlägt sich in der Redeweise von den "Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften" nieder.
Im Verhältnis von Bischöfen und Papst hob das Konzil die "Kollegialität der Bischöfe" hervor. In der dogmatischen Konstitution über die Kirche ("Lumen gentium") werden die Bischöfe als "Träger der höchsten und vollen Gewalt über die ganze Kirche" bezeichnet. Sie üben diese Leitungsgewalt indessen nur gemeinsam mit dem Papst aus, und nicht ohne oder gegen diesen. Paul VI. verdeutlichte während des Konzils in einer dem Dokument beigefügten Klarstellung ("Nota explicativa praevia"), dass diese Aussage keineswegs als eine Beeinträchtigung der Lehre des Ersten Vatikanischen Konzils vom päpstlichen Jurisdiktionsprimat zu interpretieren sei.
In der Erklärung zur Religionsfreiheit ("Dignitatis humanae") bekannte sich die katholische Kirche erstmals zu einem staatlich garantierten Recht auf individuelle Gewissensfreiheit in religiösen Angelegenheiten. Religiöse Freiheit bestehe darin, "dass alle Menschen frei sein müssen von jedem Zwang sowohl von seiten Einzelner wie gesellschaftlicher Gruppen, wie jeglicher menschlichen Gewalt, so dass in religiösen Dingen niemand gezwungen wird, gegen sein Gewissen zu handeln, noch daran gehindert wird, privat und öffentlich, als einzelner oder in Verbindung mit anderen, innerhalb der gebührenden Grenzen nach seinem Gewissen zu handeln", erläutert das Dokument.
Der junge Theologe Joseph Ratzinger bezeichnete damals die Erklärung zur Religionsfreiheit als "Ende des Mittelalters". Nach den Worten Walter Kaspers stellt dieses Dokument "einen wichtigen kirchenpolitischen und theologiegeschichtlichen Einschnitt, vielleicht sogar den wichtigsten Fortschritt auf dem Zweiten Vaticanum" dar.
Im zeitlichen Ablauf stellt sich das Abdriften der "Lefebvrianer" so dar:
1968-1970: Aus Protest gegen den angeblich "modernistischen" Kurs der Kirche tritt der Konzilsteilnehmer und frühere Erzbischof von Dakar (Senegal), Marcel Lefebvre, als Ordensoberer der Spiritaner zurück. Im folgenden Jahr gründet er in Fribourg die "Pius-Bruderschaft". In den Folgejahren tritt der antikonziliare Charakter des nach Econe im Kanton Wallis (Valais) umgezogenen "Seminars des wahren Glaubens" offen zu Tage. Die Anhänger Lefebvres werfen der katholischen Kirche vor, mit dem Konzil die Tradition der Kirche zerstört zu haben.
1975: Rom entzieht der Gemeinschaft die kirchenrechtliche Legitimation. Im Jahr darauf enthebt Paul VI. Lefebvre seiner bischöflichen Rechte. Der suspendierte Erzbischof nimmt weiter Priesterweihen vor.
1984: Johannes Paul II. gestattet unter bestimmten Bedingungen die Verwendung des "Messbuchs von 1962" (nicht der "tridentinischen Messe" im eigentlichen Sinn) und kommt damit den Lefebvrianern entgegen.
1988: Am 30. Juni weiht Lefebvre gegen päpstliches Verbot vier Priester seiner Bruderschaft zu Bischöfen. Dadurch zieht er sich und den Geweihten automatisch die Exkommunikation zu, mithin den Ausschluss aus der kirchlichen Gemeinschaft. Die Lefebvrianer betrachten die Exkommunikation als unwirksam und sehen sich weiter als Mitglieder der katholischen Kirche. Der Papst gründet die Kommission "Ecclesia Dei" für den Dialog mit den Lefebvre-Leuten. In den Jahren danach werden mehrere von Lefebvre beeinflusste Gruppen wieder in die katholische Kirche integriert (darunter mehrere französische Klöster, aber auch eine ganze brasilianische Diözese).
1991: Tod Lefebvres (25. März). Sein Nachfolger als Generaloberer der "Pius-Bruderschaft" wird der von ihm geweihte Bischof Bernard Fellay, ein Schweizer.
2000: Anfang August ziehen rund 5.000 Anhänger der "Pius-Bruderschaft" unter der Führung Fellays durch die Heilige Pforte in den Petersdom ein. Dies ist unbestätigten Berichten zufolge mit dem Vatikan abgestimmt.
2005: Fellay begrüßt die Papstwahl des vormaligen Präfekten der Glaubenskongregation, Kardinal Joseph Ratzinger, als "Hoffnungsschimmer". Ende August empfängt Benedikt XVI. Fellay in Privataudienz. Bei dem Treffen zeigte sich laut Vatikan der "Wunsch der Lefebvrianer, wieder zu einer vollkommenen Gemeinschaft zu gelangen".
Juli 2007: Benedikt XVI. erlaubt in dem Erlass "Summorum pontificum", dass künftig in allen lateinischen Diözesen Messen nach dem Messbuch von 1962 gefeiert werden dürfen. Diese "außerordentliche Form" des römischen Ritus soll aber nicht gegen die "ordentliche Form" des Messritus gebraucht werden.
Juni 2008: Zum 20. Jahrestag der Exkommunikation Lefebvres lehnt die "Pius-Bruderschaft" eine Aufforderung des Heiligen Stuhls zur theologischen und kirchenpolitischen Aussöhnung zunächst ab. Allerdings beantwortet sie das Schreiben fristgerecht und fordert zunächst eine Rücknahme der Exkommunikation.
15. Dezember 2008: In einem Schreiben an die Kommission "Ecclesia Dei" bittet Fellay im Namen seiner Mitbischöfe erneut um die Rücknahme der Exkommunikation. Er sichert die Anerkennung des päpstlichen Primats und die Annahme der Lehren des Papstes zu.
21. Jänner 2009: Per Dekret der Bischofskongregation wird die Exkommunikation der vier von Lefebvre geweihten Bischöfe Bernard Fellay, Alfonso de Gallareta, Bernard Tissier de Mallerais und Richard Williamson aufgehoben.
24. Jänner 2009: Der Vatikan teilt die Rücknahme der Exkommunikation förmlich mit. Fast zeitgleich wird ein schwedisches TV-Interview bekannt, in dem Williamson in neonazistischer Weise die Existenz von Gaskammern verneint und die Realität der "Shoah" in Abrede stellt. Trotz Aufforderung des Vatikans zieht Williamson seine Aussagen zum Holocaust nicht zurück.
4. Februar 2009: Das Päpstliche Staatssekretariat stellt klar, dass die vier lefebvrianischen Bischöfe in der katholischen Kirche keine priesterlichen oder bischöflichen Dienste ausüben dürfen. "Unerlässliche Vorbedingung" für Verhandlungen über eine Anerkennung der "Pius-Bruderschaft" sei die volle Akzeptanz des Zweiten Vatikanischen Konzils und des Lehramts der Päpste ab Johannes XXIII.
10. März 2009: Benedikt XVI. unterzeichnet einen persönlichen Brief an alle Bischöfe der Weltkirche. Darin räumt er Fehler der Kurie in der Williamson-Affäre ein.
Juni 2009: Die fortdauernden Priesterweihen der "Pius-Bruderschaft" werden in einer Stellungnahme des vatikanischen Presseamtes für unerlaubt erklärt. Das Presseamt verweist auf das Fehlen eines ordentlichen Status der "Pius-Bruderschaft" in der katholischen Kirche; die Weihen seien daher als "illegitim" anzusehen.
8. Juli 2009: Benedikt XVI. bindet mit dem Motu proprio "Ecclesiae unitatem" die Kommission "Ecclesia Dei" eng an die Glaubenskongregation. Damit werden die künftigen Gespräche mit der "Pius-Bruderschaft" von der disziplinarischen auf eine lehrmäßige Ebene gehoben. Die letzte Entscheidung über die Ergebnisse bleibt aber dem Papst vorbehalten.