Schönborn-Stellungnahme zu Konstitution über Anglikaner
Kardinal Schönborn zur Vatikan-Konstitution "Anglicanorum coetibus": "Es ist ein Versuch, in angemessener Weise der Sehnsucht nach Einheit zu entsprechen, ohne neue Trennungen zu schaffen"
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Wien, 09.11.09 (KAP) Kardinal Christoph Schönborn hat am Montag zur neuen Apostolischen Konstitution "Anglicanorum coetibus" Stellung genommen. Wörtlich heißt es in der Stellungnahme des Kardinals: "Anglikanische Bischöfe, Priester und Laienchristen haben seit längerem immer wieder gebeten, unter Wahrung wichtiger Elemente des anglikanischen spirituellen und liturgischen Erbes in volle Gemeinschaft mit der katholischen Kirche treten zu können.
Papst Benedikt XVI. hat mit der neuen Apostolischen Konstitution 'Anglicanorum coetibus' jetzt einen Weg aufgezeigt, wie diesen wiederholten Bitten entsprochen werden kann.
Es ist ein Versuch, in angemessener Weise der Sehnsucht nach Einheit zu entsprechen, ohne neue Trennungen zu schaffen. Dieser Versuch bedeutet weder einen Akt des 'Proselytismus' (der Abwerbung von Gläubigen) noch eine Abkehr vom ökumenischen Dialog mit der weltweiten 'Anglican Communion'. Es geht vielmehr um einen 'Akt der pastoralen Liebe' gegenüber einer Gruppe von Christen, die aus tiefer Überzeugung in Gemeinschaft mit dem Nachfolger des Apostels Petrus treten wollen. In den Bestimmungen der am Montag veröffentlichten Apostolischen Konstitution und in den ergänzenden Normen der vatikanischen Glaubenskongregation wird die Hochschätzung für die anglikanische spirituelle und liturgische Tradition und Praxis spürbar.
Die neue Regelung schafft für anglikanische Gläubige den Raum, unter Beibehaltung wesentlicher Elemente ihrer Tradition in voller Gemeinschaft mit Rom zu leben. Das gilt auch für die Möglichkeit des Einsatzes verheirateter Priester in den neuen 'Personalordinariaten'. Dies bedeutet aber keine Infragestellung der Zölibatstradition in der katholischen Kirche des westlichen Ritus. Für anglikanische Geistliche, die in Gemeinschaft mit Rom treten wollen, gelten die Bestimmungen, die bereits in den letzten Jahren einer großen Zahl von Konvertiten den Zugang zum katholischen Priestertum ermöglicht haben: Sie können auch als Verheiratete die Priesterweihe empfangen.
Die Situation der übertrittswilligen verheirateten anglikanischen Bischöfe wird mit großem Respekt behandelt. Ein solcher Bischof kann zum Ordinarius eines 'Personalordinariats' ernannt werden. Obwohl er in der katholischen Kirche nur zum Priester geweiht werden kann, hat er in seinem 'Personalordinariat' die volle jurisdiktionelle Autorität.
Mit der Errichtung von 'Personalordinariaten' für Gruppen von Anglikanern, die mit Rom in volle Gemeinschaft treten wollen, ist im weltweiten englischsprachigen Bereich, vor allem in Nordamerika, Ozeanien, Afrika, wohl auch in Großbritannien zu rechnen.
Papst Benedikt XVI. hat einen großherzigen Schritt gesetzt, um Christen anglikanischer Tradition die Möglichkeit zu geben, in voller Gemeinschaft mit dem Petrus-Nachfolger, aber auch in Wahrung ihrer eigenen Tradition die kirchliche Einheit zu leben".