"Kinderrechte müssen uneingeschränkt in Verfassung"
Regierungsentwurf zur Verankerung der UN-Kinderrechtskonvention in der Verfassung soll noch im Dezember beschlossen werden. "Netzwerk Kinderrechte" kritisiert Inhalt und Vorgangsweise
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Wien, 17.11.09 (KAP) Seit Jahren fordern Kinder- und Jugendorganisationen die Verankerung der vor 20 Jahren verabschiedeten UN-Kinderrechtskonvention in der österreichischen Bundesverfassung; nun soll dies geschehen - allerdings, so das "Netzwerk Kinderrechte", in unzureichender Form. Bei einer Pressekonferenz am Dienstag im Wiener Museumsquartier übten Vertreter des "Netzwerkes Kinderrechte", der u.a. mit der Katholischen Jungschar die größte Kinderorganisation Österreichs angehört, Kritik sowohl an den Inhalten des Gesetzesentwurfes der Regierungsparteien als auch an deren Vorgangsweise.
Den Hauptkritikpunkt erläuterte Helmut Sax vom Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte: Im Gesetzesentwurf sind nur Teile der UN-Kinderrechtskonvention aufgenommen, obwohl sich alle Parteien in der Vergangenheit mehrfach zum gesamten UNO-Text bekannt hatten; darüber hinaus sei in Artikel 7 des Entwurfes ein "Gesetzesvorbehalt" formuliert, der die in den vorherigen Artikeln erwähnten Rechte relativiert. Es sind dies u.a. Ansprüche wie jenen auf Schutz und Fürsorge, Entwicklung und Entfaltung des Kindes, auf umfassende Kindeswohlprüfung, Kontaktrechte zu beiden Eltern, auf besonderen Beistand des Staates für jene Kinder, die dauerhaft aus dem Familienverband herausgelöst sind oder die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Kindern. All diese Rechte können - so heißt es in Artikel 7 des Entwurfes - beschränkt werden, wenn dies "gesetzlich vorgesehen" und für die nationale Sicherheit, die öffentliche Ordnung oder das wirtschaftliche Wohl notwendig sei.
Hinter diesem "Gesetzesvorbehalt" vermuten Sax und die Wiener Kinder- und Jugendanwältin Monika Pinterits die Sorge der Regierungsparteien vor einklagbaren Kinderrechten im Fremden- und Asylrecht, sollte die UN-Kinderrechtskonvention uneingeschränkt in der Verfassung stehen. Der Fall Arigona Zogaj etwa müsste bei einer umfassenden Verankerung von Kinderrechten wohl anders beurteilt werden, als dies derzeit gesetzeskonform durch das Innenministerium geschieht, waren sich Sax und Pinterits einig.
Pinterits wies darauf hin, dass trotz des jetzt beschlossenen Ausbaues des "Kinderbeistands" auf rund 600 Konfliktfälle pro Jahr viele Kinder ohne adäquate Unterstützung bleiben. Sie selbst sei mit Fällen konfrontiert wie jenem von drei Kindern im Alter von 3, 7 und 14 Jahren, denen die Abschiebung in ein Land ohne Zukunftsperspektiven drohe, obwohl die Eltern seit vier Jahren in Österreich leben.
Forderung nach Diskussion mit Kinderrechtsorganisationen
Benedikt Walzel von der Bundesjugendvertretung vermisst im Regierungsentwurf Rechte wie jenes auf Gesundheit, Bildung oder Freizeit, die Bestandteil der UN-Kinderrechtskonvention sind, in der österreichischen Verfassung aber vernachlässigt bleiben sollen. Bei allen Gesetzeswerdungsmaterien würden Interessensvertretungen eingebunden, bei Kinder- und Jugendrechten aber nicht, kritisierte Walzel den Umstand, dass das "Netzwerk Kinderrechte" den Entwurf erst erbitten musste und nicht in dessen Entstehung involviert war. Er forderte vor der Beschlussfassung im Parlament einen nachgeholten Diskussionsprozess mit den Kinderrechtsorganisationen.
Das scheinen die Regierungsparteien aber nicht zu planen: Ihr Entwurf soll in der nächsten Plenarsitzung des Nationalrats dem Verfassungsausschuss zugewiesen und dort am 1. Dezember behandelt werden. Am 10. oder 11. Dezember ist dann der Beschluss im Plenum geplant. Dieser Zeitdruck ist für Elisabeth Schaffelhofer-Garcia Marquez, die Geschäftsführerin des "Netzwerks Kinderrechte", unverständlich - erst recht nach dem Stillstand der vergangenen Jahre: "Seit Jahren arbeiten und tüfteln unsere 30 Mitgliedsorganisationen zu diesem Thema, und innerhalb weniger Wochen wollen die Regierungsparteien nun ohne jegliche Einbeziehung von Kinderrechts-Experten die Verfassungs-Verankerung von Kinderrechten unter Dach und Fach bringen."
Auch die Katholische Jungschar hatte zuletzt in einer Presseaussendung erklärt, man sei hierzulande noch lange nicht "bei unserem Ziel, der kompromisslosen Umsetzung der UN-Konvention, angelangt". Die Jungschar beharrt weiterhin auf der Forderung, "das gesamte Kinderrechtepaket, nicht nur Teile davon, in den Verfassungsrang zu erheben".
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