
"Vertrag von Lissabon" schreibt Dialog mit Kirchen fest
Weder Gott noch Christentum kommen in dem Vertrag, der am kommenden Dienstag in Kraft tritt, vor. "Kathpress"-Korrespondentenbericht von Christoph Lennert
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Brüssel, 29.11.2009 (KAP) Am 1. Dezember tritt der "Vertrag von Lissabon" in Kraft. Vor zehn Jahren - am 17. Dezember 1999 - war erstmals der Konvent zusammengetreten, der die EU-Grundrechtecharta auszuarbeiten hatte. Fast genau zehn Jahre später wird das Dokument, schon im Jahr 2000 von den EU-Staats- und Regierungschefs feierlich proklamiert, als Teil des "Vertrages von Lissabon" auch rechtsverbindlich. Fast zehn Jahre brauchte die EU also, um sich eine neue institutionelle Grundlage zu schaffen.
Die EU-Staats- und Regierungschefs hatten den neuen "Vertrag von Lissabon" bei genau jenem Gipfel gefordert, bei dem sie die Grundrechtecharta proklamierten: im Dezember 2000 in Nizza. Das dort ausgehandelte Dokument erschien allen Beteiligten nur als Zwischenschritt, um die EU wirklich fit zu machen für die Zeit nach der Erweiterung.
Schon bei der Grundrechtecharta versuchten Christen vergeblich, einen Gottesbezug in das Dokument hineinzuschreiben. Einige interessante Formulierungsvorschläge wurden vorgelegt, die u.a. an Formulierungen der Verfassung des überaus freisinnigen Kantons Zürich oder der neuen polnischen Verfassung Maß nahmen. Aber es war nichts zu machen, der westeuropäische Laizismus war stärker. Das Ergebnis stieß denn auch auf scharfe Kritik von Johannes Paul II. (1978-2005). Er könne seine "Enttäuschung darüber nicht verbergen, dass man in den Wortlaut der Charta nicht einmal einen Bezug auf Gott eingefügt hat", sagte der Wojtyla-Papst.
Widerstand gegen Gottesbezug
Doch auch bei der Ausarbeitung der EU-Verfassung stieß der Versuch, das jüdisch-christliche Erbe Europas oder einen Gottesbezug zu integrieren, auf entschiedenen Widerstand. Der Konvent zur EU-Verfassung, geleitet von Frankreichs Ex-Präsident Valery Giscard d'Estaing, einigte sich im Juni 2003 auf einen Kompromiss. In der Präambel sollte vom kulturellen, religiösen und humanistischen Erbe Europas die Rede sein. Christentum und Judentum wurden nicht ausdrücklich erwähnt.
Bis Juni 2004 machten sich insgesamt sieben EU-Staaten für einen Gottesbezug stark. Im von den Staats- und Regierungschefs gebilligten Entwurf blieb dieser Bezug aber ausgeklammert. Vor allem Frankreich und Belgien verhinderten eine solche Formulierung.
Am Ende sollte die EU-Verfassung ohnehin nicht Wirklichkeit werden. Zwar unterzeichneten die Staats- und Regierungschefs sie feierlich in Rom; die Spanier stimmten bei einem Referendum massiv dafür, und auch das deutsche Parlament billigte das Dokument. Doch als im Mai und Juni 2005 die Franzosen und die Niederländer die Verfassung in Referenden ablehnten, war das Schicksal der EU-Verfassung besiegelt. Erst unter deutscher EU-Präsidentschaft im ersten Halbjahr 2007 wurden die Arbeiten an einem neuen "EU-Vertrag" wiederaufgenommen.
Schon im Oktober 2007 einigen sich die Staats- und Regierungschefs in Lissabon auf den Wortlaut des neuen Vertragsentwurfs. Großbritannien und Polen erzwangen Ausnahmen zur EU-Grundrechtecharta. Und wieder kamen Gott und Christentum nicht vor. Nun wird es heißen, Europa schöpfe "aus dem kulturellen, religiösen und humanistischen Erbe, aus dem sich die unverletzlichen und unveräußerlichen Rechte des Menschen sowie Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit als universelle Werte entwickelt haben".
Dabei ist es geblieben. Irland, wo der neue EU-Vertrag im Juni 2008 im ersten Referendum scheiterte, setzte noch Garantien u.a. zur Bewahrung seiner Familien- und Sozialpolitik durch. Erst dann gelang im Oktober 2009 ein zweites Referendum. Druck des tschechischen Präsidenten Vaclav Klaus sorgte danach dafür, dass auch der Tschechischen Republik die gleichen Ausnahmen von der Charta wie Großbritannien und Polen gewährt wurden. Danach war der Weg dann frei: Der neue EU-Vertrag ist ab Dienstag geltendes Recht. Die Charta, mit den Ausnahmen, damit auch.
Ganz unglücklich sind die Kirchen trotz des fehlenden Gottesbezugs mit dem Dokument nicht. Dass die EU darin "in Anerkennung ihrer Identität und ihres besonderen Beitrags" einen "offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog" mit den Kirchen pflegen will, ist für sie eine wichtige Neuerung und Chance, sich stärker zu Gehör zu bringen. Und vieles, was in der EU-Grundrechtecharta steht, kann seine Inspiration durch das christliche Menschenbild und die katholische Soziallehre nicht verleugnen.
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