EU-Bischöfe begrüßen "Vertrag von Lissabon"
"Mit Artikel 17 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union erkennt die EU die Identität und den spezifischen Beitrag der Kirchen an und führt auf dieser Grundlage einen 'offenen, transparenten und regelmäßigen' Dialog mit ihnen".
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Brüssel, 1.12.09 (KAP) Die Bischöfe der EU-Staaten begrüßen das Inkrafttreten des "Vertrags von Lissabon". In einer Erklärung der "Kommission der Bischofskonferenzen des EU-Raumes" (ComECE) wird betont, dass der Vertrag neben der Reform der EU-Institutionen einen Artikel von beträchtlicher Bedeutung für die Kirchen im Primärrecht der EU verankert: "Mit Artikel 17 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union erkennt die EU die Identität und den spezifischen Beitrag der Kirchen an und führt auf dieser Grundlage einen 'offenen, transparenten und regelmäßigen' Dialog mit ihnen". Inspiriert durch ihre Soziallehre und ihre Erfahrung werden die Kirchen einen konstruktiv-kritischen Dialog mit den europäischen Entscheidungsträgern über die Politik der EU führen, kündigt die ComECE an.
Die EU und die Kirchen stünden vor den selben drängenden Herausforderungen, erinnern die Bischöfe: Die Förderung der Würde jedes Menschen, die Solidarität mit den Schwächsten in der Gesellschaft, die Wirtschaft im Dienst des Menschen, die Solidarität zwischen den Generationen und mit den Entwicklungsländern, der Klimawandel und die Bewahrung der Schöpfung, die Aufnahme von Flüchtlingen und der interkulturelle Dialog. Die Kirchen in Europa könnten jetzt die EU noch effektiver begleiten, "damit die Union zu einer geeinten, gastfreundlichen und sich ihrer Verantwortung bewussten Völker- und Wertegemeinschaft wird".
In den letzten Jahren habe sich bereits ein Dialog zwischen den europäischen Institutionen und der ComECE sowie ihren ökumenischen Partnern etabliert. Dank dieses "faktischen Dialogs" sei das Vertrauen zwischen den europäischen Institutionen und den Kirchen mit den Jahren gewachsen. Die ComECE wünscht, dass dieser Dialog auf der Basis von Artikel 17 intensiviert und vertieft wird.
Zusammen mit ihren in der "Konferenz europäischer Kirchen" (CEC) zusammengeschlossenen ökumenischen Partnern werde die ComECE bald der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und dem EU-Rat konkrete Vorschläge unterbreiten, wie der Dialog in der regelmäßigen institutionellen Praxis verankert werden kann.
Der Artikel 17 (der frühere Artikel I-52 des Verfassungsvertrags) des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) lautet:
"1. Die Union achtet den Status, den Kirchen und religiöse Vereinigungen oder Gemeinschaften in den Mitgliedstaaten nach deren Rechtsvorschriften genießen, und beeinträchtigt ihn nicht.
2. Die Union achtet in gleicher Weise den Status, den weltanschauliche Gemeinschaften nach den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften genießen.
3. Die Union pflegt mit diesen Kirchen und Gemeinschaften in Anerkennung ihrer Identität und ihres besonderen Beitrags einen offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog".
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