Bischof Küng zur "Kreuz-Klage" eines Vaters
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St. Pölten (KAP) Der St. Pöltner Diözesanbischof Klaus Küng hat am Sonntag zur Klage eines niederösterreichischen Vaters gegen Kreuze im Kindergarten seines Kindes Stellung genommen. Die Klage sei offensichtlich in der Folge des Urteils des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs in Sachen Schulkreuze in Italien erfolgt. Wörtlich stellte Bischof Küng fest: "Laut dem niederösterreichischen Kindergartengesetz soll in den Landeskindergärten ein Kreuz an der Wand hängen, wenn die Mehrheit der Kinder christlich ist. Niederösterreich ist ein katholisches Land und die überwiegende Mehrheit seiner Bewohner sind Christen. Wenn der Vater des Kindes, der wegen der Kreuze vor Gericht gehen möchte, in seinem Privathaus kein Kreuz haben will, ist das selbstverständlich zu respektieren. Wenn er in Niederösterreich sein Kind in einen öffentlichen Kindergarten schickt, sollte er aber genauso die Einstellung der Mehrheit der Kinder und ihrer Eltern respektieren".
Er frage sich grundsätzlich, welche "Bedrohung" es für ein Kind sein kann, mit Symbolen von Religionsgemeinschaften konfrontiert zu sein, sagte der St. Pöltner Bischof. Küng abschließend: "Und ich gebe zu bedenken, dass es in den letzten 200 Jahren immer die Diktaturen waren, die am eifrigsten religiöse Symbole aus Schulen und dem öffentlichen Raum entfernt haben".
Mikl-Leitner: "Die Kreuze bleiben"
In den niederösterreichischen Kindergärten "wird es weiterhin Kreuze und christliche Feste geben". Dies stellte Landesrätin Johanna Mikl-Leitner klar, nachdem bekannt wurde, dass ein
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Bischof Klaus Küng |
niederösterreichischer Vater vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH) zieht, um das Kreuz in Kindergärten anzufechten.
Es handle sich um einen "Kampf für unsere christlichen Werte und Traditionen", den sie "gerne" aufnehme, meinte Johanna Mikl-Leitner. Die Kreuze seien in Niederösterreich ein Ausdruck von Werten wie Toleranz, dem entsprechenden Umgang Miteinander und sozialer Kompetenz, "die noch niemandem geschadet haben". Zudem sei die Vermittlung von christlichem Gedankengut in den Kindergärten ein "wertvoller Beitrag für die Erziehung und Entwicklung unserer Kleinsten", betonte die für Kindergärten zuständige Landesrätin und fügte hinzu: "Nicht umsonst ist in unserem Kindergartengesetz geregelt, dass Kreuze anzubringen sind, wo die Mehrheit der Kinder christlich ist".
Der Antragsteller sieht als "bekennender Atheist" das konfessionslose Aufwachsen seiner Tochter durch die Veranstaltung religiöser Feiern und die Anbringung von Kreuzen von Seiten des Kindergartens gestört und das Recht auf Glaubensfreiheit verletzt. Konkret will der niederösterreichische Vater zwei Passagen aus dem niederösterreichischen Kindergartengesetz geändert bzw. aufgehoben sehen: Jenen, in dem steht, dass das Kindergartenpersonal einen grundlegenden Beitrag "zu einer religiösen und ethischen Bildung zu leisten" habe und jenen, wonach in Kindergärten, in denen die Mehrzahl der Kinder ein christliches Religionsbekenntnis haben, ein Kreuz anzubringen sei.