35 Jahre Fristenregelung
Seit 1975 habe sich "keine Regierung ernsthaft bemüht, die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche zu senken oder zu erforschen, kritisiert "Aktion Leben". "Wo bleibt das Bemühen, das Leben mit Kindern zu erleichtern?"
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Martina Kronthaler
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Wien (KAP) Eine kritische Bilanz hat die "Aktion Leben" anlässlich der gesetzlichen Verankerung der Fristenregelung vor 35 Jahre gezogen. Seit 1975 habe sich "keine Regierung ernsthaft bemüht, die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche zu senken oder zu erforschen, warum sich Frauen zu einem Abbruch entschließen", bemängelte Generalsekretärin Martina Kronthaler am Montag in einer Presseaussendung. 35 Jahre nach Einführung der Fristenregelung gebe es in Österreich noch immer kein gesichertes Datenmaterial darüber, wie viele Abtreibungen es gibt und was dazu führt. Auch die Rolle der Männer werde im Zusammenhang mit unerwünschten Schwangerschaften nach wie vor kaum thematisiert, die Verantwortung für Kinder obliege hauptsächlich den Frauen.
"Vehementesten Widerstand" kündigte Kronthaler gegenüber allen Bestrebungen an, den Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafgesetz zu nehmen. Es sei "absolut untragbar" und mit der Menschenwürde unvereinbar, Ungeborenen jeglichen Schutz zu entziehen. Niemals dürfe der Schwangerschaftsabbruch der Regelfall werden und Geburt die Ausnahme, warnte die "Aktion Leben"-Generalsekretärin.
Es sei "erschütternd, wie einseitig manche Personen und politische Parteien in einer schwierigen Situation lautstark den Schwangerschaftsabbruch als 'Lösung' propagieren und bewerben". Es sei heutzutage leicht, eine Abtreibung zu bekommen, viel schwerer jedoch, ausreichende Hilfe zu erhalten, um auch unter schwierigen Bedingungen mit einem Kind menschenwürdig leben zu können.
"Wo bleibt das Bemühen, das Leben mit Kindern zu erleichtern?"
Laut der "Aktion Leben" mangelt es u.a. an leistbarem Wohnraum, an Kinderbetreuungseinrichtungen und an beruflichen Möglichkeiten für Mütter. Kronthaler: "Wo bleibt das Bemühen, das Leben mit Kindern zu erleichtern?"
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Viele Frauen überlegten sich einen Schwangerschaftsabbruch, weil sie sich alleingelassen und durch ein Kind in ihren Lebensmöglichkeiten unzumutbar eingeschränkt fühlten. "Dies gilt es wahr- und ernst zu nehmen und entsprechend zu handeln", betonte Kronthaler. Es sei aber "mehr als erbärmlich, wenn bestimmte Parteien und Gruppierungen als Antwort zum Beispiel Abbruch auf Krankenschein verlangen".
Ein Fünf-Punkte-Forderungskatalog der "Aktion Leben" sieht eine jährliche Statistik und regelmäßige Erhebungen über die Motive für Schwangerschaftsabbrüche vor; weiters die Einrichtung eines staatlichen Hilfsfonds für Schwangere in Not (den es im kirchlichen Bereich längst gibt), die kontinuierliche Werbung für Schwangerenberatung, die Förderung einer "einfühlsamen" und "wertorientierten" Sexualpädagogik sowie leicht zugängliche Informationen über Verhütung.
Kinderfeindliche Strukturen
Abtreibungen seien stets auch eine Folge von kinder- und familienfeindlichen Strukturen in der Gesellschaft. Es brauche mehr politischen Willen, die Verhältnisse so zu gestalten, dass Mütter und Väter gut mit Kindern leben können. Eine unerwartete Schwangerschaft dürfe nicht dazu führen, dass Frauen ins finanzielle oder berufliche Abseits geraten. Kronthaler: "Es kann nicht sein, dass in einer wohlhabenden Gesellschaft wie Österreich alleinerziehende Mütter von Armut bedroht sind."
Entscheidend sei oft auch, dass Frauen und Paare den Weg in eine psychosoziale Beratung finden. Dringend bräuchte es kontinuierliche Werbung für Schwangerenberatung, die "Türen aufmacht", ohne "fertige Lösungen" anzubieten.
Damit Mädchen und Frauen erst gar nicht in die Situation einer unerwarteten Schwangerschaft kommen, sei es dringend nötig, Kinder und Jugendliche einfühlsam in ihrer sexuellen Entwicklung zu begleiten, so Kronthaler weiter. Auch müssten Eltern in ihrer Rolle als Vorbilder für die Gestaltung von Beziehungen unterstützt und jungen Menschen ein positives Bild von Elternschaft vermittelt werden. Auch Information über Verhütung sei sehr wichtig, "aber sie wirkt nur, wenn Frauen und Männer auch miteinander darüber reden können", betonte Kronthaler.
Die "Aktion Leben" appellierte in ihrer Aussendung an die Politik, eine kinder- und elternfreundliche Gesellschaft zu ihrem vorrangigen Ziel zu machen.
Regelung seit 1. Jänner 1975
Die Abtreibung ist in Österreich seit 35 Jahren straffrei, wenn sie in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft erfolgt. Dieses Gesetz - die "Fristenregelung" - ist nach harten Kontroversen und nur mit den Stimmen der SPÖ beschlossen worden. Es trat am 1. Jänner 1975 in Kraft.
Der Parlamentsbeschluss erfolgte bereits am 29. November 1973. Der Bundesrat beeinspruchte die Fristenregelung jedoch am 6. Dezember 1973. Am 21. Jänner 1974 fasste der Nationalrat mit knapper Mehrheit einen Beharrungsbeschluss über die Einführung der Fristenregelung. Ein knappes Jahr später wurde die Fristenregelung gesetzeswirksam.
Auch ein hauptsächlich, aber nicht nur von Katholiken getragenes "Volksbegehren zum Schutz des Lebens", das 1975 durchgeführt wurde, fand keine Berücksichtigung. In einem Referat am 26. September 1987 vor der Herbstkonferenz der Katholischen Aktion Österreichs bezeichnete Kardinal Franz König die Fristenregelung erstmals als eine "offene Wunde in der Geschichte der Zweiten Republik" - ein seither oft zitiertes Wort.
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