Papst Benedikt gegen leichtfertige Eheannullierungen
Das Kirchenrecht und nicht persönliche Befindlichkeiten der Betroffenen müssten für eine kirchliche Annullierung des Ehebundes zwischen Mann und Frau ausschlaggebend sein
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Vatikanstadt, 29.01.2010 (KAP) Papst Benedikt XVI. hat die Unauflöslichkeit der Ehe hervorgehoben und sich gegen eine laxe Praxis von Nichtigkeitserklärungen "um jeden Preis" ausgesprochen. Das Kirchenrecht und nicht persönliche Befindlichkeiten der Betroffenen müssten für eine kirchliche Annullierung des Ehebundes zwischen Mann und Frau ausschlaggebend sein, sagte der Papst in einer Audienz für die Mitarbeiter des römischen Kirchengerichts der Rota Romana am Freitag.
Anlass war die Eröffnung des juristischen Jahres. Die 20 Richter der Rota sind vornehmlich Berufungsinstanz für Ehenichtigkeits-Entscheidungen von Kirchengerichten der Diözesen.
In Verfahren über eine eventuelle Ehenichtigkeit könne das Wohl der Person nicht losgelöst von deren kirchenrechtlicher Situation gesehen werden, hob der Papst weiter hervor. Dies gelte auch mit Blick auf die Wiederzulassung zum Kommunionsempfang.
Es wäre eine Scheinlösung, der es an Gerechtigkeit und Liebe mangle, einen Katholiken ungeachtet seiner kirchenrechtlichen Situation zum Kommunionempfang zuzulassen. Nach kirchlichen Normen sind wiederverheiratete Geschiedene vom Kommunionempfang ausgeschlossen. In diesem Fall bestünde die Gefahr, dass die Betroffenen in einem "objektiven Gegensatz" zur Wahrheit ihrer persönlichen Situation lebten.