
"Kruzifix-Urteil": Spindelegger begrüßt Berufung Italiens
Laut dem Urteil des Europäischen Menschengerichtshofs vom November verletzten Kruzifixe das Recht der Schüler auf Religionsfreiheit
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| Michael Spindelegger |
Wien, 04.02.2010 (KAP) Außenminister Michael Spindelegger hat die Berufung des italienischen Staates gegen das "Kruzifix-Urteil" des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) begrüßt. In einer Presseaussendung am Donnerstag hielt der Außenminister fest, dass die europäische Werteordnung maßgeblich von der christlich-abendländischen Tradition mitgeprägt sei, "in der religiöse Symbole ihren legitimen Platz haben".
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte im November 2009 der aus Finnland stammenden italienischen Bürgerin Soile Lautsi Recht gegeben, die gegen Kruzifixe in Klassenzimmern geklagt hatte. Laut dem Urteil verletzten Kruzifixe das Recht der Schüler auf Religionsfreiheit sowie das Recht ihrer Eltern, die Kinder nach eigenen Überzeugungen zu erziehen. Der Fall wird nun nach der Berufung Italiens von der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte neu aufgerollt.
Er halte es für wichtig, so Spindelegger, dass die Große Kammer bei ihrer Entscheidung das langjährige Rechtsverständnis der Vertragsstaaten der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten berücksichtige, wonach der Religionsfreiheit die Präsenz von religiösen Symbolen im öffentlichen Raum nicht entgegensteht.