"Kirchenbeitrag zahlen, Steuern sparen"
Durch die Verdoppelung der Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags kann man heuer erstmals bis zu 200 Euro steuerlich geltend machen. Die Kirchenbeitragsstellen informieren massiv
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Wien, 10.02.2010 (KAP) Die Steuererklärung für das vergangene Jahr bringt heuer für hunderttausende Kirchenmitglieder eine spürbare finanzielle Erleichterung. Denn durch die Verdoppelung der Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags kann man heuer erstmals bis zu 200 Euro steuerlich geltend machen. "Ein Ehepaar kann gemeinsam somit sogar bis zu 400 Euro von der Steuer absetzen", erklärte Josef Weiss, der Leiter der Kirchenbeitragsstellen der Erzdiözese Wien, im Gespräch mit "Kathpress". Damit werde für sehr viele Familien der Kirchenbeitrag zur Gänze steuerlich absetzbar.
"Kirchenbeitrag zahlen, Steuern sparen", mit diesem Slogan informiert die katholische Kirche sehr breitflächig ihre Mitglieder über diesen Steuervorteil. "Die Erzdiözese Wien und alle anderen Diözesen setzen dabei auf den direkten Kontakt mit den Gläubigen", erläuterte Weiss die kirchliche Kommunikationsstrategie. Schon seit Monaten verlasse kein Brief und kein E-Mail mehr die Kirchenbeitragsstellen, auf denen nicht ein deutlicher Hinweis auf die neue Steuerersparnis enthalten sei. Ergänzt werde dies durch Plakate, Flyers und Informationen auf den kirchlichen Internetseiten wie beispielsweise www.kirchenbeitrag.at.
Viel Kontakt mit den Menschen
Neben den millionenfachen direkten Kontakten werden aber auch andere Wege beschritten. So konnte die Diözese Graz-Seckau prominente Persönlichkeiten für Testimonials zum Thema Kirchenbeitrag gewinnen, die im vergangenen Jahr in Tageszeitungen geschaltet wurden. Unter ihnen war auch der dreifache Abfahrts-Weltcupsieger Michael Walchhofer, der ein deutliches Ja zum Kirchenbeitrag abgab und über seinen Glauben sagte: "Das tägliche Gebet gibt mir Sicherheit und Stärke."
Die steuerliche Geltendmachung des Kirchenbeitrags erfolgt über das Finanzamt. Sie geschieht bei Arbeitnehmern im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung und bei Selbständigen im Rahmen der Einkommensteuererklärung. Bei der Steuererklärung muss lediglich die Höhe des Kirchenbeitrags bis maximal 200 Euro als "Sonderausgabe" angegeben werden. Ein Beleg darüber ist nicht an das Finanzamt zu schicken.
Die Verdoppelung der steuerlichen Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags auf jetzt 200 Euro wurde im Zuge der Steuerreform der Bundesregierung im letzten Jahr beschlossen und gilt rückwirkend ab 1. Jänner 2009. Steuerlich begünstigt sind die Kirchenbeiträge von Mitgliedern der katholischen, der evangelischen und der altkatholischen Kirche in Österreich. Durch den Kirchenbeitrag werden die vielfältigen seelsorglichen, sozialen und kulturellen Aufgaben der Kirche in einer pluralistischen Gesellschaft finanziell ermöglicht, die letztlich allen zu Gute kommen.
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